Vorsicht: Unseriöse Partnervermittlungen in Zeitungsanzeigen

Pressemitteilung vom
Die Gefahr ist groß, dass man auf dem Weg zum Traumpartner eher einen teuren Mitgliedsvertrag unterschrieben hat, anstatt nette Menschen kennenzulernen.
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Wer einen neuen Partner sucht – egal, ob es um gemeinsame Freizeitgestaltung oder den Bund fürs Leben geht – nutzt oft kleine Kontaktanzeigen in Zeitungen. Diese sind meist sehr persönlich gehalten und ein Anruf unter der angegebenen Nummer ist schnell getan.

Aber Achtung! Sehr häufig stecken hinter diesen Anzeigen lediglich Partnervermittlungen, die mit dieser Masche auf Kundenfang gehen. Interessierte sollen einen Vertrag abschließen, in dem es meistens um eine Klubmitgliedschaft oder die Vermittlung von sogenannten Freizeitkontakten geht. Betroffene fühlen sich übers Ohr gehauen, weil zuvor ganz andere Erwartungen geweckt wurden. Denn statt des reisefreudigen Pensionärs oder der junggebliebenen Witwe, die angeblich inseriert haben, ist nur eine Mitarbeiterin der Vermittlungsagentur am Telefon, die einen Hausbesuch anbietet. Wer sich darauf einlässt und einen Vertrag unterschreibt, merkt sehr schnell, dass es nicht um die in Aussicht gestellten Begegnungen mit außergewöhnlich interessanten Menschen geht, sondern dass man lediglich Mitglied in einem kostspieligen „Freizeitklub“ geworden ist. Beträge von 3.000 bis 5.000 Euro für ein halbes Jahr Mitgliedschaft und ein paar Adressen sind nicht unüblich.

Solche Fälle sind Gegenstand der alltäglichen Beratung in der Verbraucherzentrale MV. Katrin Schiller, Juristin der Rostocker Beratungsstelle, rät: „Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Bestehen Sie auf Bedenkzeit und Aushändigung des Vertragstextes mehrere Tage vor Unterschrift. Also, niemals sofort unterschreiben. Tätigen Sie keine Vorauszahlung! Wer die Dienste einer Freizeitpartner- oder Partnervermittlung nutzen möchte, sollte sich vor Vertragsabschluss hierzu beraten lassen.“

 
Für weitere Informationen
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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