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Viele Verbraucher:innen vertrauten der Sparkasse Märkisch-Oderland ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Sparkasse ihnen dazu Verträge namens „S-Prämiensparen flexibel" an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen.
Vor einigen Jahren begann die Sparkasse Märkisch-Oderland, die Prämiensparverträge jedoch zu kündigen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale Brandenburg festgestellt, dass die Sparkasse in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Märkisch-Oderland Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zu zusteht. Das Gericht soll der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.
Die Nachzahlung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig hat die Verbraucherzentrale vierstellige Beträge ermittelt.
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Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.