Unterrichtsmaterial "Überblick im Tarifdschungel"

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Laden Sie hier die Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I herunter, bei der sich die Schüler:innen mit proportionalen und antiproportionalen Zusammenhängen am Beispiel Mobilfunktarife und mit Verbraucherbildung auseinandersetzen.
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Unterrichtseinheit für Mathematik aus Baden-Württemberg zur Auseinandersetzung mit proportionalen und antiproportionalen Zusammenhängen in konkreten Situationen am Beispiel von Mobilfunktarifen und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.4 Leitidee Funktionaler Zusammenhang

Inhaltliche Kompetenzen
(5) proportionale und antiproportionale Zusammenhänge in konkreten Situationen erkennen und Sachprobleme durch proportionales oder antiproportionales Rechnen lösen, auch in der Darstellungsform Dreisatz

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum

Klassenstufe und Niveau
Klasse 5/6 – E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Vorkenntnisse
Dezimalzahlen, Einheiten, Dreisatz

Zeitaufwand
1 Schulstunde

Fächerübergreifende Aspekte
Das Thema Tarife lässt sich übergreifend mit dem Thema Werbung im Deutschunterricht verbinden.

Weiterführendes Material
Ergänzend zu diesem Material gibt es die Unterrichtseinheit „Telefone und Tarife – die Cleveren rechnen nach“, in der die SuS die Gesamtkosten für einen Kombivertrag bestehend aus Smartphone und Mobilfunkvertrag mit dem Erwerb der jeweiligen Einzelleistung vergleichen können.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Wir suchen Verstärkung!

Unsere aktuelle Stellenausschreibung

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.