Von welchem Tier stammt Gelatine?

Pressemitteilung vom
Immer mehr Verbraucher:innen wollen wissen, ob verarbeitete Lebensmittel Gelatine enthalten oder von welchem Tier die Gelatine stammt. Der Eine möchte vegan essen, ein Anderer beachtet Religionsvorschriften.
Gummibärchen in einer Schale
Off

Gelatine ist ein Eiweiß, das aus tierischen Rohstoffen (zum Beispiel Knochen, Häuten) gewonnen wird. In Europa wird sie vor allem aus Schweineschwarte hergestellt, aber auch aus Rind und Fisch.

Als Lebensmittelzutat findet Gelatine zum Beispiel in Gummibärchen, Torten, Brotaufstrichen, Sülzwürsten, Desserts oder fettreduzierten Produkten Verwendung. Bei verpackten Lebensmitteln muss sie in der Zutatenliste als "Gelatine" oder "Speisegelatine" gekennzeichnet werden. Die Angabe der Tierart, ist in den meisten Fällen nicht vorgeschrieben. 

Ausnahmen: 

  • Kommt bei Fleischerzeugnissen Gelatine zum Einsatz, die man dort nicht erwartet (z.B. Schweinegelatine in Rindersülze), ist die Tierart laut den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches zu nennen. 
  • Bei Fischgelatine muss die Tierart genannt werden. Denn Fisch bzw. daraus gewonnene Erzeugnisse zählen zu den Lebensmitteln, die am häufigsten Lebensmittelallergien auslösen und deshalb gekennzeichnet werden müssen. Die Kennzeichnungspflicht gilt jedoch nicht, wenn Fischgelatine als Trägerstoff für Vitaminmischungen oder als Klärhilfsmittel in Bier und Wein eingesetzt wird.

Gelatine wird auch als technischer Hilfsstoff eingesetzt, zum Beispiel für die Klärung von Wein oder Apfelsaft. Sie bindet unerwünschte Trübstoffe und wird später wieder entfernt. Da die Gelatine nicht mit verzehrt wird, besteht in diesem Fall gar keine Kennzeichnungspflicht.

Verbraucher:innen, die wissen möchten, von welcher Tierart die verwendete Gelatine stammt oder ob Gelatine als Hilfsstoff zum Einsatz kam, bleibt meist nur die Nachfrage beim Hersteller. Manchmal wird die Herkunft der Gelatine auch freiwillig in der Zutatenliste genannt.

Eine Alternative können Produkte mit pflanzlichen Gelier- und Bindemitteln wie Agar Agar, Pektin, Guarkernmehl oder Carrageen sein. Sie werden beispielsweise in vegetarischen bzw. veganen Produkten eingesetzt. Siegel wie das "V-Label" oder die "Veganblume" können bei der Auswahl helfen.

Im Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen  können Sie weitere Fragen und Antworten zu Lebensmitteln und Ernährung nachlesen oder selbst Fragen stellen.

Für weitere Informationen: 
Sandra Reppe 
Projekt Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.