Die Extrarente als private Altersvorsorge für alle einführen

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Die private Altersvorsorge in Deutschland funktioniert für die breite Bevölkerung eher schlecht als recht, die bestehenden Produkte überzeugen nicht, sind teuer und unrentabel.
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Vor welchem Problem stehen die Verbraucher:innen?

Die Hoffnung auf ein sorgloses Leben im Ruhestand kann nach Renteneintritt schnell zur Illusion werden. Die zu erwartende Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten, erst recht nicht, wenn Partner versterben. Das wissen Verbraucher:innen schon seit vielen Jahren und haben sich deshalb auf eine private Zusatzvorsorge eingelassen.

Dabei wurde ein Problem sichtbar: Die Riester-Rente funktioniert nicht gut. Meist werden zu teure, kaum rentable und unflexible Rentenversicherungen angeboten. Profitabel sind diese Produkte – wenn überhaupt – nur für die Versicherungsunternehmen. Hinzu kommt, dass bei den Kreditinstituten und Finanzvermittlern kaum unabhängig beraten wird, sondern provisionsorientierte Abschlüsse angestrebt werden.

Mit dem Konzept der Verbraucherzentralen zu einer so genannten Extrarente legen der vzbv und die Verbraucherzentralen ein Konzept für ein Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge vor. Bei diesem Modell werden die Verbraucher:innen automatisch über ihre Arbeitgeber einbezogen. Selbständige können in die Extrarente proaktiv einzahlen und so Ansprüche erwerben. Die Extrarente soll über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert werden. Verbunden damit wäre eine Senkung der Verwaltungskosten und die Kosten für Werbung und Vertrieb könnten entfallen vollständig. Mit den eingezahlten Beträgen werden vor allem Aktien erworben, so dass langfristig höhere Renditen erzielt werden können (mehr zum Thema: www.vzbv.de/extrarente).

Das fordert die Verbraucherzentrale:

  • Es soll kurzfristig eine „Extrarente“ als öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge eingeführt werden;
  • Private Altersvorsorgeprodukte müssen sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Sie dürfen nicht provisionsorientiert angeboten und verkauft werden.

 

Ein Paar prüft die Rechung

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.