Organisation

Stand:
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist ein eingetragener Verein (e.V.). Mitglieder sind 8 verbraucherorientierte Verbände und 16 Einzelpersonen.
Off

Ehrenamtlicher Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Vorsitzende: 
Claudia Schulz (Einzelmitglied)

Stellvertreterin:
Petra Willert (Einzelmitglied)

Frank Höhne (dbb beamtenbund und tarifunion landesbund Mecklenburg-Vorpommern)
Karin Pätzmann (Einzelmitglied)
Ursula Henniker (LAND-FRAUENVERBAND Mecklenburg-Vorpommern e.V.)

 

Vorstand der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

geschäftsführende Vorständin:
Wiebke Cornelius

Stellvertreter:
Stephan Tietz

 

Mitglieder

Mitgliedsverbände sind:

Arbeitslosenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

dbb beamtenbund und tarifunion landesbund Mecklenburg-Vorpommern

Mieterverein Stralsund-Rügen e.V.

Mieterverein Vorpommern - Greifswald e.V.

Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

LAND-FRAUENVERBAND Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V.

Verband Wohneigentum Siedlerbund Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.