Zinsklauseln in Sparverträgen rechtswidrig: So kommen Sie zu Ihrem Geld

Stand:
Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise Tausende Euro nachfordern. Wir zeigen, wann Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen sollten und wie Sie Geld nachfordern können.
Eine Frau arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung.
  • Wer so einen Vertrag hat, sollte nun aktiv werden und die Zinsen nachrechnen lassen.
  • Bei Altverträgen geht es teilweise um einige Tausend Euro Zinsgutschrift.
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Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie private Banken langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die rechtswidrig sind. In den letzten Jahren sind die Marktzinssätze erheblich gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01 bzw. 0,001 Prozent. Dabei berufen sie sich auf eine Klausel, welche sie zur Anpassung der Zinsen berechtigen soll. Die einseitige Zinsanpassung kann zur Folge haben, dass Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. Sie sollten die Klausel prüfen und nachrechnen lassen und können eventuell mit einer Nachzahlung rechnen.

Sollten Sie durch die Neuberechnung der Zinsen am Vertragsende durch eventuelle Steuerabzüge schlechter gestellt sein, als bei jeweils korrekter Zinsgutschrift, wäre unseres Erachtens dieser Nachteil durch die Bank oder Sparkasse auszugleichen. Rechtsprechung ist uns dazu aber nicht bekannt.

Um welche Verträge geht es?

Bei den betroffenen Verträgen handelt es sich um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne, die beispielsweise unter den Namen

  • "Bonusplan" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Prämiensparen flexibel" (Sparkasse)
  • "VorsorgePlus" (Sparkasse)
  • "Vorsorgesparen" (Sparkasse)
  • "Vermögensplan" (Sparkasse)
  • "VRZukunft" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Vorsorgeplan" (Sparkasse)
  • "Scala" (Sparkasse)

vertrieben wurden. Rechtswidrige Zinsklauseln können Sie aber auch in einem einfachen Sparbuch mit Aufkleber und extra Zinsvereinbarung finden.

Betroffen sind zudem überwiegend langfristige Sparverträge mit variablen Zinssatz, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden. Das zeigen anhaltende Beschwerden von Verbrauchern bei den Verbraucherzentralen und den Marktbeobachtungs-Experten.

Die Verzinsung dieser Verträge setzt sich meist aus zwei Vereinbarungen zusammen:

  1. Einem variablen Grundzins und
  2. einer vereinbarten Prämie (Bonus).

Der Grundzins ist der Zins, mit dem das jeweilige Guthaben jährlich verzinst wird. Die Prämie erhält der Sparer zusätzlich, sie ist umso höher je länger der Sparvertrag besteht. Sie wurde in der Regel nicht ausgezahlt, sondern dem Kapital zugeschlagen. Der Anreiz solcher Verträge ist klar: Kunden werden mit einem Versprechen langfristig an Verträge gebunden.

Rechtswidrige Zinsanpassungsklausel

Ein variabler Grundzins – also ein Zins, der von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst werden kann – ist für viele Verträge üblich. Eine solche Vereinbarung muss aber, insbesondere für Verträge mit langer Laufzeit, transparent sein. Schließlich haben Verbraucher bei Langzeitverträgen nicht die Möglichkeit oder es ergibt wirtschaftlich für sie keinen Sinn, kurzfristig auf ein anderes Angebot mit besseren Zinsen umzusteigen.

In vielen dieser alten Verträge stecken aber Vereinbarungen (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die rechtswidrig sind. Solche rechtswidrigen Klauseln ermöglichen es Banken, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen, was in der Regel zu Lasten der Kunden geht: Sie bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben!

Der Bundesgerichtshof hat solche Vertragsklauseln in mehreren Verfahren für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 361/01, Az. XI ZR 140/03, Az. XI ZR 52/08, Az. XI ZR 197/09, Az. XI ZR 508/15, XI ZR 234/20). Mit seinen Entscheidungen vom 24. November 2021 in 2 weiteren Musterfeststellungverfahren (Az.: XI ZR 461/20 und XI ZR 310/20) festigte er seine langjährige Rechtsprechung und stärkte erneut die Rechtsposition der Sparer:innen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte schon im Februar 2020 im BaFinJournal darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung zu ignorieren und die unwirksamen Klauseln bewusst kommentarlos weiterzuverwenden, als Missstand gesehen wird, bei dem die BaFin eingreifen kann. Am 21. Juni 2021 erließ sie schließlich, gegen den Widerstand der Finanzinstitute, eine Allgemeinverfügung. Sie soll die Institute verpflichten, alle betroffenen Kund:innen zu informieren. Gegen diese Allgemeinverfügung haben sich die Institute rechtlich gewehrt, sodass nun das zuständige Verwaltungsgericht entscheiden muss, ob die Allgemeinverfügung rechtens war. Dies kann sich noch längere Zeit hinziehen.

Streitfragen um den Referenzwert

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinen Urteilen vom 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20) und 24. November 2021 (Az.: XI ZR 461/20 und XI ZR 310/20 eindeutig entschieden.

Einzig die Frage, welcher Referenzzins heranzuziehen ist, wurde vom BGH im Rahmen der Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen nicht entschieden. Diese Frage wurde an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurückverwiesen.

 Der Referenzzins sollte

  • langfristig sein und der Laufzeit des Sparvertrags entsprechen,
  • unabhängig und unbeeinflussbar und
  • jederzeit ermittelbar sein.

Es liegt also nahe, dass ein Wert verwendet wird, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Das OLG Dresden bestimmte diese Werte als interessengerecht:

  • Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen
  • börsennotierte Bundeswertpapiere
  • RLZ von über 8 bis 15 Jahren
  • Monatswerte.

Die Besonderheit ist, dass es sich hier um Monatswerte handelt. Diese Werte werden auch von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

Monatswerte sind Zinssätze bzw. Renditen, mit denen neu anzulegende Gelder im jeweiligen Monat verzinst wurden, wenn sie bis zum Ende der definierten Laufzeit gehalten werden.

Die Festlegung eines Monatswertes ist jedoch für Produkte ungeeignet, bei denen Sie einen  monatlichen Beitrag zahlen. Das ist hier bei den Banksparplänen aber der Fall. Das OLG Dresden hat das nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht erkannt hat. Es  widerspricht sogar der gängigen Praxis der Institute. Diese haben branchenweit selbst sogenannte gleitende Zinssätze als Referenzwert zugrunde gelegt.

Bei dem Referenzwert, den die Verbraucherzentralen als sach- und interessengerecht erachten, handelt es sich ebenfalls um folgenden gleitenden Zinssatz:

  • Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen,
  • Hypothekenpfandbriefe,
  • RLZ von über 9 bis 10 Jahren,
  • gleitende Durchschnitte (aus früherer Kennung: WX4260).

Diese Zeitreihe wird von der Deutschen Bundesbank monatlich unter dieser Bezeichnung veröffentlicht.

Die Verbraucherzentralen halten einen gleitenden Zins als Referenzwert für sach- und interessengerecht. Ein gleitender Zins entspricht dem Durchschnitt einer Reihe von Monatswerten. Auch das Gesamtguthaben des Sparvertrags, das monatlich  verzinst wird, besteht aus Sparleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten seit Vertragsschluss erbracht wurden.

Darum ist nach Auffassung der Verbraucherzentralen  nur eine Verzinsung sachgerecht, die sich aus einer Mischung der unterschiedlichen Zeitpunkte in der Vergangenheit ergibt. Das ist nur bei einem gleitenden Zinssatz der Fall. Die Banken und Sparkassen durften damit rechnen, dass die erste Sparrate für 15 Jahre zur Verfügung steht. Der Sparvertrag ist mit einer Prämienstaffel ausgestattet, die einen Anreiz setzt, den Vertrag mindestens über 15 Jahre fortzusetzen. Sie konnten diese Rate daher langfristig als Kredit herausgeben.

Bei einem Monatszinssatz, wie ihn das OLG Dresden für interessengerecht hält, wird vereinfacht gesprochen unterstellt, dass das gesamte Guthaben zum Monatsende immer wieder neu langfristig (8-15 Jahre) angelegt wird. Das Gericht hat sich dazu nicht geäußert, dass es allein schon aus Gründen der Logik unmöglich ist, das Guthaben aus dem Januar für 10  Jahre fest anzulegen, und es dann im Februar erneut, wiederum für 10 Jahre, fest anzulegen.

Legt die Bank oder Sparkasse die eingenommenen Gelder wieder neu in langfristige Wertpapiere an an, darf man dabei eins nicht ausblenden: Kurse ändern sich monatlich.  Kurswerte steigen bei fallenden Zinsen. Eben dies ist aber der Fall, wenn man als Referenzzinssatz nur Monatswerte langfristiger Renditen heranzieht.

Nicht umsonst verwendeten bislang alle Sparinstitute gleitende Referenzzinsen. Nach wie vor thematisieren sowohl der Sparkassenverband als auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken auf ihren Internetseiten die Zinsanpassung bei langfristigen Sparverträgen mit gleitenden Zinssätzen.

Der Referenzwert hat großen Einfluss auf eine mögliche Zinsnachforderung. Erfahrungsgemäß bekommen Sie 30 bis 60 Prozent weniger Zinsen, wenn diese anhand eines  Referenzwertes auf Monatsbasis errechnet wurden, als bei gleitenden Zinsen. Das haben Überprüfungen ergeben.

Was mache ich, wenn meine Bank oder Sparkasse mir neue Zinsklausel vorschlägt?

Derzeit verschicken einige Kreditinstitute Briefe an Kund:innenderen Sparvertrag die rechtswidrige Zinsanpassungsklausel enthält. Prüfen Sie diese Angebote kritisch prüfen. Folgende Sachverhalte sind den Verbraucherzentralen bekannt:

Neuabrechnung des Sparvertrags mit Nachzahlung

Prüfen Sie die Parameter der Neuabrechnung. Meist erfolgt diese auf Basis des Referenzwertes, den das OLG Dresden in den beiden Einzelfällen als interessengerecht erachtete. Diesen Referenzwert halten die Verbraucherzentralen aber weder für sach- noch für interessengerecht.

Gut zu wissen: Sie müssen einer Neuabrechnung nicht zustimmen, wenn Sie mit den Parametern nicht einverstanden sind. Weitere Urteile könnten einen Referenzwert bestimmen, der Ihnen zu einer höheren Nachzahlung verhelfen würde.

Vertragsauflösung

Seien Sie kritisch, wenn Ihnen eine Vertragsauflösung angeboten wird, auch wenn Sie dafür eine extra Prämie erhalten. Meist ist die angebotene Prämie geringer als die, die das Kreditinstitut bezahlen müsste, wenn der Vertrag bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit fortgesetzt wird.

Neues Zinsanpassungsverfahren

Einige Institute möchten eine neue Zinsanpassung vereinbaren. Dabei behaupten sie, mit der neuen Zinsklausel würden sie die aktuelle Rechtsprechung umsetzen. Erfahrungsgemäß wählen die Institute hier aber Parameter, die für sie selbst vorteilhaft sind. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, wenn Sie eine unabhängige Bewertung der neuen Zinsklausel erhalten möchten.

Wichtig: Solange der Sparvertrag noch läuft, besteht kein Zeitdruck, eine neue Vereinbarung abzuschließen oder eine Nachzahlung auszuhandeln. Eine höchstrichterliche Entscheidung zum Referenzwert steht weiterhin aus. Der vom OLG Dresden in den beiden Einzelfällen genannte Referenzwert, ist aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht akzeptabel.

Solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind  oder zu verjähren drohen, sollten Verbraucher:innen einer Zinsanpassungsvereinbarung auf Basis von Monatswerten nicht zustimmen und auf eine günstigere Rechtsprechung hoffen. Sobald der Sparvertrag aber beendet ist, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist.

Welche Banken sind betroffen?

Tausende von Verträgen haben die Verbraucherzentralen bundesweit bereits rechtlich überprüft. Hierbei wurden den Verbraucherzentralen Sparverträge mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln von nachfolgenden Anbietern vorgelegt. Wir können nicht sagen, ob sich die Institute heute noch auf diese Klauseln berufen, ob sie mit ihren Kunden neue vereinbart haben oder ob sie einfach neue Klauseln verwenden, ohne diese jemals mit ihren Kunden vereinbart zu haben, was unzulässig ist. Aber aufgepasst: Wenn Ihre Sparkasse oder Ihre Bank nicht auftaucht, heißt das nicht, dass es dort keine Verträge mit fehlerhaften Zinsanpassungsklauseln gibt. Gut möglich, dass die Verbraucherzentralen von dem Institut einfach noch keinen Vertrag überprüft haben.

Baden-Württemberg

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

BBBank eG BBBank-SparPlus
BW Bank Express 2000
Vermögenssparen Plus
Heidelberger Volksbank VorsorgePlan
Kreissparkasse Biberach Scala
VorsorgePlan
Kreissparkasse Heidenheim Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Heilbronn ScalaVorsorge
Kreissparkasse Reutlingen Scala
VorsorgePlus
Kreissparkasse Sigmaringen Scala
VorsorgePlus
Kreissparkasse Tübingen VorsorgePlus
Kreissparkasse Waiblingen Scala
PSD Bank Karlsruhe Prämiensparen flexibel
Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau Topsparplan Bonus
Raiffeisenbank Südhardt Vorsorgeplan
Sparkasse Bodensee Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Prämiensparen flexibel
VorsorgePlus
Sparkasse Engen-Gottmadingen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Vorsorgesparen
Sparkasse Gengenbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Haslach-Zell Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hegau-Bodensee Prämiensparen flexibel
Sparkasse Heidelberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hochrhein Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hochschwarzwald Prämiensparen flexibel
Sparkasse Karlsruhe Prämiensparen flexibel
Sparkasse Kinzigtal Prämiensparen flexibel
Sparkasse Kraichgau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Kraichgau Bruchsal-Bretten-Sinsheim Jahrtausend-Sparvertrag
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Prämiensparen flexibel
Sparkasse Markgräferland Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neckartal-Odenwald Prämiensparen flexibel
Sparkasse Offenburg/Ortenau Prämiensparen flexibel, Zuwachssparen
Sparkasse Pforzheim Calw Prämiensparen flexibel
Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch VorsorgePlus
Sparkasse Rastatt-Gernsbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rhein Neckar Nord Prämiensparen flexibel, Flexsparen
Sparkasse Salem-Heiligenberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Schwarzwald-Baar Prämiensparen flexibel
Sparkasse Staufen-Breisach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Tauberfranken Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ulm Scala, VorsorgePlus
Sparkasse Wiesental Prämiensparen flexibel
Sparkasse Wolfach Prämiensparen flexibel
Steyler Bank Missions-Bonus-Sparplan
Volksbank am Württemberg Vorsorge-Ansparplan
Volksbank Baden-Baden Rastatt VAP Plus
Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG VR Sparconcept Fix
Volksbank Breisgau Nord Ansparplan
VR Bonusplan
VR Vorsorge-Ansparplan
Ziel-Sparplan Bonus plus
Volksbank Bruchsal-Bretten Bonusplan
VR Bonusplan
Volksbank Kraichgau Bonusplan
VorsorgePlan
Volksbank Kurpfalz Bonusplan
Prämiensparen flexibel
Ziel-Sparplan
Volksbank Lahr VR Bonusplan
Volksbank Mittlerer Schwarzwald VorsorgePlan
Volksbank Mosbach VR Bonusplan flexibel
Volksbank Münsingen VorsorgePlan
VorsorgePlan Ansparplan
Volksbank Main-Tauber Ziel-Sparplan
Volksbank Neckartal Bonusplan
Volksbank Staufen VorsorgePlan Ansparplan
VR VorsorgePlan
Volksbank Überlingen Volksbank Sparplan
VR Bank Mittelbaden VR VorsorgePlan Ansparplan
VR-Bank Neckar-Enz Zukunft
VR-Bank Ostalb VR ZielSparen
VR Bank Rhein-Neckar Bonusplan
Volksbank Bühl VR-Bonusplan
Bayern

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Kelheim Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Traunstein-Trostberg Prämiensparen flexibel
Raiffeisenbank Bibertgrund VorsorgePlan
Raiffeisenbank Essenbach Ziel-Sparplan
Sparda-Bank München Sparda-Multi-Sparplan

Sparkasse Allgäu

Prämiensparen flexibel
Sparkasse Altötting-Mühldorf Prämiensparen flexibel
Sparkasse Amberg-Sulzbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ansbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bad Kissingen Prämiensparen flexibel

Sparkasse Bad Neustadt a.d. Saale

Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bamberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bayreuth Prämiensparen flexibel
Sparkasse Coburg-Lichtenfels Prämiensparen flexibel
Sparkasse Dachau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Deggendorf Prämiensparen flexibel
Sparkasse Dillingen-Nördlingen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Erding Dorfen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Freising Prämiensparen flexibel
Sparkasse Freyung-Grafenau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Fürstenfeldbruck Prämiensparen flexibel
Sparkasse Fürth Prämiensparen flexibel
Sparkasse Günzburg-Krumbach VorsorgePlus
Sparkasse Hochfranken Prämiensparen flexibel
Sparkasse im Landkreis Cham Prämiensparen flexibel
Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch Prämiensparen flexibel
Sparkasse im Landkreis Schwandorf Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Kulmbach-Kronach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Landshut Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mainfranken Würzburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Prämiensparen flexibel
Sparkasse Miltenberg-Obernburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mittelfranken-Süd Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neumarkt-Parsberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neu-Ulm Prämiensparen flexibel
Sparkasse Niederbayern-Mitte Prämiensparen flexibel
Sparkasse Nürnberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Oberland Prämiensparen flexibel
Sparkasse Oberpfalz Nord Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ochsenfurt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Passau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Pfaffenhofen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Regensburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rosenheim Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rottal-Inn Prämiensparen flexibel
Sparkasse Schweinfurt Prämiensparen flexibel
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Augsburg Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Dachau Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse München Prämiensparen flexibel
Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß Prämiensparen flexibel
VR-Bank Augsburg-Ostallgäu Vorsorge
VR Bank Landshut ZielSparen Wohnen
Berlin

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Berliner Sparkasse Vorsorgesparen
Vorsorgesparen Prämiensparen
Sparda-Bank Berlin SpardaPlan Anspar
Brandenburg

 

Name des Produkts

Name des Kreditinstituts

Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Prämiensparen flexibel, Vorsorgesparen flexibel
Sparkasse Barnim Prämiensparen flexibel
Sparasse Elbe-Elster Prämiensparen flexibel
Sparkasse Märkisch-Oderland Prämiensparen flexibel
Sparkasse Niederlausitz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Oder-Spree Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Prämiensparen flexibel
Sparkasse Prignitz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Schwedt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Spree-Neiße Prämiensparen flexibel, Prämiensparplan
Sparkasse Uckermark Prämiensparen flexibel
Bremen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Die Sparkasse in Bremen Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln Prämiensparen flexibel
Hessen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Frankfurter Sparkasse Vermögensplan
Kasseler Sparkasse Vermögensplan
Kreissparkasse Groß-Gerau Vermögensplan

Nassauische Sparkasse

Sparvertrag
Sparda-Bank Frankfurt Sparda AnsparPlan
Sparkasse Dieburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Odenwaldkreis Vermögensplan
VR Bank Fulda VR Bonusplan
Wiesbadener Volksbank Bonusplan
Mecklenburg-Vorpommern

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Müritz-Sparkasse Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Prämiensparen flexibel
VR Bank Schwerin Vorsorge AnsparPlan
Niedersachsen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Fallingbostel Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Grafschaft Diepholz Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Hildesheim Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Verden Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Walsrode Prämiensparen flexibel
Sparkasse Duderstadt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Einbeck Prämiensparen flexibel
Sparkasse Göttingen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hannover Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine Prämiensparen flexibel
Sparkasse Münden Prämiensparen flexibel
Sparkasse Osnabrück Prämiensparen flexibel
Sparkasse Osterode im Harz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rotenburg Osterholz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hameln-Weserbergland Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Bad Pyrmont Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Wunstorf Vorsorgesparen
NRW

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Borken VorsorgePlus
Kreissparkasse Halle (Westf.) S-Prämiensparvertrag flexibel
Kreissparkasse Köln Prämiensparen flexibel
Vermögensplan
Kreissparkasse Westmünsterland VorsorgePlus
PSD Bank Rhein-Ruhr Bonus Sparplan
Sparda Bank West Vorsorgesparen flexibel
Sparkasse Aachen Vorsorgesparen
Sparkasse an der Lippe Prämiensparen flexibel
Sparkasse Arnsberg-Sundern Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bergkamen-Bönen Prämiensparen
Sparkasse Dortmund Prämiensparen flexibel
Sparkasse Duisburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Gelsenkirchen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Gummersbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hamm Prämiensparen flexibel
Sparkasse KölnBonn Prämiensparen flexibel
Sparkasse Krefeld Prämiensparen flexibel
Sparkasse Lippstadt Prämiensparen
Prämiensparen flexibel
Sparkasse Minden-Lübbecke Prämiensparen
Sparkasse Mülheim an der Ruhr Prämiensparen flexibel
Sparkasse Münsterland Ost VorsorgePlus
Sparkasse Paderborn Detmold VorsorgePlus
Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen VorsorgePlus
Sparkasse Schwerte Prämiensparen
>Sparkasse Siegen Prämiensparen
Sparkasse Westmünsterland Prämiensparen
Prämiensparen flexibel
Vermögensplan
VorsorgePlus
Stadtsparkasse Düsseldorf Prämiensparen
Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Mönchengladbach Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Solingen Prämiensparen flexibel
Städtische Sparkasse zu Schwelm Prämiensparen flexibel
Volksbank Gronau RentePlus
Volksbank Herford-Mindener Land VR Bonusplan
Volksbank Münsterland Nord Bonusplan
Volksbank Rhein-Ruhr VR Bonusplan
Bonusplan Volksbank Südmünsterland-Mitte
Rheinland-Pfalz

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Birkenfeld Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Bitburg-Prüm Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Grünstadt Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Kaiserslautern Prämiensparen flexibel
VorsorgePlus
Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Westerwald-Sieg Prämiensparen flexibel
Sparda Bank Südwest Prämiensparen flexibel
Sparkasse Donnersberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Germersheim Kandel Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neuwied Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rhein-Hardt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rhein-Hunsrück Prämiensparen flexibel
Sparkasse Starkenburg Vermögensplan
Sparkasse Südliche Weinstraße Prämiensparen flexibel
Sparkasse Südwestpfalz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Trier Prämiensparen flexibel
VorsorgePlus
Sparkasse Westerwald-Sieg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Worms-Alzey-Ried Prämiensparen flexibel
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz Bonusplan
Vereinigte VR Bank Speyer BonusSparplan flexibel
Volksbank Kaiserslautern Bonusplan
VR Bank Mittelhaardt VR Bonusplan
Westerwaldbank VR-RentePlus
Saarland

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Saarpfalz S-Trend
Kreissparkasse St. Wendel Prämiensparen flexibel
Sparkasse Merzig-Wadern Prämiensparen flexibel
Sparkasse Saarbrücken Prämiensparen flexibel
Sparkasse St. Wendel Prämiensparen flexibel
Sachsen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Erzgebirgssparkasse Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Bautzen Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Döbeln Prämiensparen flexibel
Ostsächsische Sparkasse Dresden Prämiensparen flexibel
Sparkasse Chemnitz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Leipzig Prämiensparen flexibel
Sparkasse Meißen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mittelsachsen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Muldental Prämiensparen flexibel
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Prämiensparen flexibel
Sparkasse Vogtland Prämiensparen flexibel
Sparkasse Zwickau Prämiensparen flexibel
Sachsen-Anhalt

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Harzsparkasse Vermögenssparen flexibel, Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Börde Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Stendal Prämiensparen flexibel
Saalesparkasse Prämiensparen flexibel
Salzlandsparkasse Prämiensparen flexibel
Sparkasse Altmark West Prämiensparen flexibel
Sparkasse Burgenlandkreis Prämiensparen flexibel
Sparkasse Jerichower Land Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mansfeld-Südharz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Wittenberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Dessau Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Magdeburg Prämiensparen flexibel
Schleswig-Holstein

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Förde-Sparkasse Prämiensparen flexibel
Gewoba Nord Prämiensparen
Nord-Ostsee Sparkasse Prämiensparen flexibel
Sparkasse Holstein Prämiensparen flexibel
Thüringen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Eichsfeld S-Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Saale-Orla MEGA-Sparplan
Rhön-Rennsteig-Sparkasse Vermögensplan
Sparkasse Jena-Saale-Holzland S-Vermögensplan
Sparkasse Mittelthüringen Vermögensplan
Wartburg Sparkasse Vermögensplan

Wer einen Sparvertrag mit Grundzins und Prämie oder Bonus hat, sollte sich seinen Vertrag genauer ansehen. Taucht der Name des Produkts in obiger Liste auf, stehen die Chancen gut, dass er eine rechtswidrige Klausel enthält und Sie Zinsen nachfordern können. Ansonsten schauen Sie sich die Klausel im Vertrag an: Ermöglicht sie der Bank eine einfache Zinsänderung, ohne dass Sie nachvollziehen können, wie genau die Zinsänderung stattfinden soll, oder enthält er gar keine Vereinbarung dazu, könnte das ein Hinweis sein. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale nach.

Um wie viel Geld geht es und was kann ich tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, einen Vertrag mit fehlerhafter Zinsanpassung zu besitzen, sollten Sie Ihre Bank auffordern, die Zinsberechnung darzulegen und gegebenenfalls eine Neuabrechnung durchzuführen. Dabei hilft Ihnen dieser Musterbrief. Sie haben Anspruch auf korrekte Zinsberechnung - auch rückwirkend für die gesamte Vertragslaufzeit!

Die Verbraucherzentralen haben bereits über 10.000 langfristige Sparverträge von verschiedenen Banken und Sparkassen überprüft und nachgerechnet. Verbraucher haben in den nachgerechneten Fällen nach Auffassung der Verbraucherzentralen durchschnittlich rund 3.600 Euro zu wenig Zinsen erhalten. In der Spitze haben Verbraucherzentralen einen Nachforderungsanspruch von Verbrauchern gegen ihr Kreditinstitut in Höhe von rund 78.000 Euro errechnet. Die Höhe der Zinsnachforderung hängt vom regelmäßigen Sparguthaben ab sowie der Vertragslaufzeit und dem verwendeten Referenzwert.

Die Ergebnisse aus dem Bundesland Baden-Württemberg wurden veröffentlicht. Die Studie "Zinsänderung in Sparverträgen" können Sie herunterladen. In aller Kürze finden Sie die Ergebnisse auch im Faktenblatt "Zinsanpassung" der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Rechtliche Verfahren der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen sind auch gegen eine Reihe weiterer Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken aktiv geworden, gegen einige davon auch im Rahmen der Ende 2018 geschaffenen Möglichkeit einer Musterklage.

Zahlreiche Verbraucher haben sich solchen Verfahren bereits angeschlossen, zuletzt wurde im Juli 2022 eine weitere Klage eingereicht. Ein Überblick:


Gegen mehr als 20 Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in verschiedenen Bundesländern ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits rechtlich erfolgreich vorgegangen mit dem Ergebnis, dass die Geldinstitute sich verpflichten mussten, sich auf die beanstandete Zinsanpassungsklausel nicht mehr zu berufen.


Im Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Bayerischen Obersten Landgericht am 28. Februar 2024 einen Teilerfolg erzielt. Die Richter:innen stellten fest, dass die Sparkasse die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen falsch war. Jedoch weicht die Methode, nach der das Gericht die Zinsen nachberechnet hat, von der Methode des Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Der vzbv legt daher Revision beim BGH ein.

Am 8. Februar 2023 hatte der vzbv in einem Musterfeststellungsklageverfahren gegen die Saalesparkasse ein positives Urteil für Verbraucher:innen erwirkt. Diese hatte die Zinsen aus Prämiensparverträgen falsch berechnet. Das Oberlandesgericht Naumburg schrieb der Sparkasse in seinem Urteil vor, wie sie die Zinsen neu zu berechnen hat.

Auch in den Verfahren gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, wie die Sparkassen Zinsen nachträglich anders berechnen müssen.

Die Urteile geben hunderten betroffenen Sparer:innen Chancen auf Nachzahlungen. Nach vzbv-Berechnungen sind teilweise Nachzahlungen im vierstelligen Bereich möglich. Noch sind die Urteile allerdings nicht rechtskräftig.


Die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig war das erste Verfahren in Sachen Zinsanpassungsklausel. Inzwischen wurden auch von anderen Verbraucherzentralen Klagen gegen weitere Sparkassen eingereicht. Hier ist eine Liste der derzeit laufenden Verfahren mit Aktenzeichen:

Bekanntmachung am Beklagte/-r (Kurzbezeichnung) Gericht Aktenzeichen
17. Juni 2019 Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, Anstalt des öffentlichen Rechts Oberlandesgericht (OLG) Dresden 5 MK 1/19
8. November 2019 Erzgebirgssparkasse OLG Dresden 5 MK 2/19
2. März 2020 Sparkasse Zwickau OLG Dresden 5 MK 1/20
14. August 2020 Sparkasse Vogtland OLG Dresden 5 MK 2/20
9. September 2020 Sparkasse Nürnberg Bayerisches Oberstes Landesgericht 101 MK 1/20
18. September 2020 Saalesparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts Oberlandesgericht Naumburg 5 MK 1/20
9. Oktober 2020 Sparkasse Meißen OLG Dresden 5 MK 3/20
5. November 2020 Sparkasse Muldental OLG Dresden 5 MK 4/20
4. März 2021 Stadtsparkasse München Bayerisches Oberstes Landesgericht 102 MK 1/21
13. Januar 2022 Sparkasse Barnim, Anstalt des öffentlichen Rechts Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 MK 1/21
20. Januar 2022 Kreissparkasse Bautzen OLG Dresden 5 MK 1/21
1. Februar 2022 Sparkasse Mittelsachsen OLG Dresden 5 MK 2/21
28. Februar 2022 Kreissparkasse Stendal Oberlandesgericht Naumburg 5 MK 1/21
1. März 2022 Sparkasse Mansfeld Süd Oberlandesgericht Naumburg 5 MK 2/21
14. März 2022 Kreissparkasse Märkisch-Oderland AöR Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 MK 2/21
20. Juli 2022 Ostsächsische Sparkasse Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts OLG Dresden 5 MK 1/22
12. Oktober 2022 Sparkasse Spree-Neiße Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 MK 1/22

Informationen und Unterstützung bei der Eintragung ins Klageregister bekommen sie bei den klagenden Verbraucherzentralen.

Beispiele für rechtswidrige Zinsklauseln

Zins zur Zeit x,xx% variabel.

Der Zinssatz beträgt z.Z. x,xxx%.

Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit x,xx % verzinst.

Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins auf den Prämiensparvertrag, derzeit x,xxx%.

Die Spareinlage wird variabel verzinst. Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben.

Es gilt der jeweils im Preisaushang bekanntgegebene Zinssatz.

Der jeweils gültige Zinssatz ist im Kassenraum ausgehängt.

[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Es gelten die Konditionen lt. Aushang im Kassenraum.

Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht.

Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben. Seine Höhe beträgt derzeit x,xx%.

Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. x,xx%, am Ende eines Sparjahres eine (un)verzinsliche Prämie…

Das angesparte Guthaben wird zur Zeit mit x,xxx% verzinst. Die Bank kann diesen Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen. Den jeweils gütligen Zinssatz gibt die Bank im Preisaushang bekannt.

Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils für das Vorsorgesparen Scala geltenden, aus dem Preisaushang ersichtlichen Zinssatz (Grundverzinsung) einen Zusatzzins (Bonus).

Für das Sparguthaben vergütet die Sparkasse eine variable, kapitalabhängige Verzinsung (aktuelle Zinssätze und Beitragsstaffelung siehe besonderer Aushang).

Das Sparguthaben des Sparers wird während der Ansparphase variabel mit zzt. X,xx % p.a. verzinst (Grundzinsen). Eine Änderung tritt mit der Änderung des Preisaushangs in Kraft.

[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Die Sparkasse zahlt neben dem jeweiligen durch Aushang bekanntgemachten Zinssatz für Spareinlagen dieser Art bei Beendigung des Vertrages zusätzliche eine unverzinsliche Prämie…

Der Zinssatz beträgt bei Vertragsabschluss: x,xx% pa. Unter Voraussetzung der monatlichen Ratenzahlung vergütet die Bank für das eingezahlte Guthaben einen variablen Sonderzinssatz. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz anzupassen. Sie gibt den jeweiligen Zinssatz durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.

Diese Spareinlage wird z.Zt. mit y% jährlich verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit den von ihr für Spareinlagen dieser Sparform festgesetzten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu erhöhen oder zu senken.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz (Basiszins), der jeweils in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht ist, verzinst. Die Bank kann den Basiszins veränderten Marktverhältnissen anpassen.

Die Zinsen werden den jeweiligen Marktverhältnissen angepaßt.

Der Zinssatz für die Spareinlage ist variabel und paßt sich den jeweiligen Marktgegebenheiten an.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst, er beträgt z.Zt. X%. Sie kann den Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst. Dieser beträgt z.Zt. X%. Und kann den jeweiligen Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt angepaßt werden. Den jeweiligs gültigen Zinssatz gibt die Bank durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.

[anfänglicher Zinssatz nicht genannt] Zusätzlich zu dem aus dem Aushang ersichtlichen Zinssatz erhält der Sparer am Ende eines Sparjahres eine verzinsliche Prämie gemäß der nachfolgenden Staffel auf die geleisteten Sparbeiträge des jeweils abgelaufenen Sparjahres.

Die Spareinlage wird mit einer variablen Basisverzinsung verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit die Zinsen entsprechend dem von ihr für Spareinlagen dieser Sparform jeweils festgelegten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu senken oder zu erhöhen. Der jeweils gültige Zinssatz wird im Preisaushang bekanntgegeben.

Das jeweilige Gesamtguthaben … wird derzeit nach der folgenden, einlagenabhängigen Staffelung verzinst: Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Die Zinssätze für die Staffelung werden jeweils zur Quartalsmitte für den darauf folgenden Zeitraum neu festgesetzt und durch Aushang in den Geschäftsräumen der Sparkasse bekannt gegeben.

Das angesparte Guthaben wird zurzeit mit x,xxxx% p.a. verzinst (anfänglicher Vertragszinssatz). Die Bank wird den Vertragszins veränderten Marktverhältnissen anpassen und orientiert sich dabei an der Veränderung des nachfolgend dargestellten Referenzzinssatzes [es folgt ein Text mit Leerfeldern, die nicht ausgefüllt sind]

Die Sonderzinsvereinbarung für die Zinsstaffel gilt gem. Ziff. 3 vom Tag der Einzahlung an und ist in der Höhe der Verzinsung freibleibend. [Ziff3] Der Zinssatz für die Einlage ist vom täglich ermittelten Guthaben auf dem Vermögensparen Plus-Konto abhängig. Die Betragsgrenze und die davon abhängige Verzinsung für den jeweiligen Zinssatz gliedert sich in Folgende Stufen: Änderungen der Zinssätze werden im "Sparen lohnt sich" bekannt gemacht.

Einwand mit Verjährung? So wehren Sie sich!

Die meisten Kreditinstitute berufen sich nach Beobachtungen der Verbraucherzentralen nicht auf Verjährung, sondern zahlen ihren Kunden Zinsen nach, wenn sie sich mit unserem Musterbrief beschwert haben. Allerdings haben einige Institute und Schlichtungsstellen eingewandt, dass Nachzahlungsansprüche für Zinsgutschriften, die länger als drei Jahre zurückliegen, schon teilweise verjährt seien.

Die Verjährungsfrage wurde aber vom BGH eindeutig entschieden. Der BGH hat - übereinstimmend mit der von den Verbraucherzentralen vertretenen Rechtsauffassung - Folgendes festgestellt: Die Ansprüche der Verbraucher auf weitere Zinsbeträge aus den Sparverträgen werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung fällig.

Das bedeutet, dass für Ihre eventuellen Ansprüche zum Jahresende 2021 Verjährung eintritt, sofern der Sparvertrag 2018 rechtmäßig beendet wurde. Ihre Bank oder Sparkasse könnte ab 2022 einen potentiellen Anspruch auf Nachzahlung aus einem in 2018 beendeten Vertrag mit Verweis auf die Verjährung ablehnen. Prüfen Sie daher, gegebenenfalls rechtzeitig bis Jahresende Maßnahmen zu ergreifen, die die Verjährung hemmen.

Wie kann ich die Verjährung hemmen?

Dafür gibt es unterschiedliche Wege: Beispielsweise können Sie als Sparkassenkunde eine individuelle Beschwerde bei der Schlichtungsstelle des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes unter www.dsgv.de einreichen. Weitere Schlichtungsstellen finden Sie auf der Website der BaFin. Erkundigen Sie sich vorab, ob das Verfahren die Verjährung hemmt. Alternativ hemmt auch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder die Einreichung einer Klage die Verjährung.

Einwand: Keine Unterlagen mehr? Das halten wir davon!

Einige Institute versuchen Ansprüche von Verbrauchern mit dem Einwand abzuwehren, dass keine Unterlagen mehr vorlägen. Sie argumentieren mit der gesetzlichen Aufbewahrungsplicht, die 10 Jahre betrage. Wir halten diesen Einwand für vorgeschoben und nicht nachvollziehbar. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht bezieht sich auf steuerrelevante Geschäftsunterlagen. Wir gehen stattdessen davon aus, dass Geldinstitute Unterlagen zu noch laufenden Verträgen nicht vernichten. Um Ihre Ansprüche zu belegen, genügen eine Vertragskopie bzw. die (entwerteten oder ungültig gemachten) Sparbücher.

Zinserträge nachrechnen lassen

Betroffene Kunden können die Zinserträge nachrechnen lassen und den fehlenden Betrag von der Bank einfordern. Dabei hilft dieser  Musterbrief.

Achtung: Falls Ihre Bank sich auf Verjährung beruft, lassen Sie sich nicht abwimmeln! Die Antwort der Bank bzw. die Nachberechnung können Sie von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

 

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
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Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung: Wie geht das? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.