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Versorgung mit Bankdienstleistungen in einem Flächenland
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Vor welchem Problem stehen die Verbraucher:innen?

Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass sich Kreditinstitute aus der Fläche zurückziehen oder dies konkret planen.  So hat sich das Netz der Filialen in der Fläche erkennbar ausgedünnt. Offenbar verschärft sich diese Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Insbesondere ältere Verbraucher:innen, die abseits der größeren Städte und Ämter liegen, müssen in Mecklenburg-Vorpommern lange Wege zurücklegen, wenn sie Bankgeschäfte tätigen wollen. Für diese Gruppe sind die Online-Angebote teils gerade keine Alternative. Das gilt auch für andere, wenige digital affine Menschen. Denn immerhin ist der nötige Breitbandausbau noch nicht in dem Zustand, dass überall schnelles Internet anliegt. Auch haben die Kreditinstitute ihre Geschäftsbedingungen und Kosten angepasst und damit Kunden verunsichert.

Dieser Entwicklung muss entgegengetreten werden. Hierbei haben die Sparkassen aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Auftrages eine besondere Verantwortung. Die Kommunen und das Land sind in Ihrer Aufsichtsfunktion hierbei sehr gefragt und dürfen dem unzulässigen Bestreben nach Gewinnmaximierung nicht tatenlos zusehen.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

  • das Filialnetz der Kreditinstitute muss auch in den ländlichen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns im Grundsatz erhalten bleiben und gut erreichbar sein.
  • Für ein Mehr an Onlinebanking sind einheitliche Standards einzuführen.
  • Es darf keine Doppelbelastung durch Entgelte und Negativzinsen für Privatkunden geben.
  • Negativzinsen für Privatkunden sollen bis 100.000 €, also dem Einlagensicherungsbetrag,   obsolet bleiben.
  • Die Konditionen für Girokonten müssen für die Kunden:innen übersichtlich, kalkulierbar und vergleichbar sein.

 

 

Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

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