Verbraucherzentralen in Deutschland?

Stand:
Die Verbraucherzentrale ist in allen deutschen Bundesländern vertreten und bietet ein großes Beratungsstellen-Netzwerk. In Europa gibt es außerdem weitere Einrichtungen.
Versorgung mit Bankdienstleistungen in einem Flächenland
Off

Unsere Themenkarte als PDF-Datei zum Download

Vor welchem Problem stehen die Verbraucher:innen?

Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass sich Kreditinstitute aus der Fläche zurückziehen oder dies konkret planen.  So hat sich das Netz der Filialen in der Fläche erkennbar ausgedünnt. Offenbar verschärft sich diese Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Insbesondere ältere Verbraucher:innen, die abseits der größeren Städte und Ämter liegen, müssen in Mecklenburg-Vorpommern lange Wege zurücklegen, wenn sie Bankgeschäfte tätigen wollen. Für diese Gruppe sind die Online-Angebote teils gerade keine Alternative. Das gilt auch für andere, wenige digital affine Menschen. Denn immerhin ist der nötige Breitbandausbau noch nicht in dem Zustand, dass überall schnelles Internet anliegt. Auch haben die Kreditinstitute ihre Geschäftsbedingungen und Kosten angepasst und damit Kunden verunsichert.

Dieser Entwicklung muss entgegengetreten werden. Hierbei haben die Sparkassen aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Auftrages eine besondere Verantwortung. Die Kommunen und das Land sind in Ihrer Aufsichtsfunktion hierbei sehr gefragt und dürfen dem unzulässigen Bestreben nach Gewinnmaximierung nicht tatenlos zusehen.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

  • das Filialnetz der Kreditinstitute muss auch in den ländlichen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns im Grundsatz erhalten bleiben und gut erreichbar sein.
  • Für ein Mehr an Onlinebanking sind einheitliche Standards einzuführen.
  • Es darf keine Doppelbelastung durch Entgelte und Negativzinsen für Privatkunden geben.
  • Negativzinsen für Privatkunden sollen bis 100.000 €, also dem Einlagensicherungsbetrag,   obsolet bleiben.
  • Die Konditionen für Girokonten müssen für die Kunden:innen übersichtlich, kalkulierbar und vergleichbar sein.

 

 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Wir suchen Verstärkung!

Unsere aktuelle Stellenausschreibung

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.