Aktions- und Infostände – Lebensmittel und Ernährung

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Besucher:innen informieren sich anhand von Produktausstellungen, bei Mitmachaktionen oder im individuellen Beratungsgespräch.
Mustertisch Lebensmittel
Off

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HINTERGRUND

Kommunen, Vereine oder Gruppen setzen bei der Gestaltung von Aktions- und Informationstagen, zum Beispiel zum Schwerpunkt „Gesundheit“ oder „Nachhaltigkeit“, auf ein breites Spektrum an Partnern. Die Verbraucherzentrale besetzt mit dem Thema „Verbraucherschutz beim Lebensmitteleinkauf“ ein für alle Altersgruppen wichtiges und alltagsrelevantes Themenfeld.

ZIELGRUPPE

  • Erwachsene; Jugendliche; Kinder;
  • Teilnehmer von Programmen wie Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr

ZIELSETZUNG

Die Besucher

  • erwerben Kenntnisse zur Lebensmittelkennzeichnung
  • erhalten einen Einblick in Werbestrategien der Hersteller
  • erweitern ihre Konsumkompetenz im Lebensmittelbereich

 

KONZEPT 

Besucher können sich anhand von Produktausstellungen, bei Mitmachaktionen oder im individuellen Beratungsgespräch informieren.

 

Die Themen für die Aktions- und Infostände können Sie individuell mit uns abstimmen. Im Fokus können

  • Produktgruppen - wie Snacks und Getränke für den Arbeitsalltag, Nahrungsergänzungsmittel
  • Aktuelle Trends - wie Superfood, vegetarische und vegane Lebensmittel
  • Kennzeichnungselemente - wie Nährwertkennzeichnung, Herkunfts- und Regionalkennzeichnung 
  • Zielgruppen - wie Senioren, Sportler, Familien

stehen.

Gern unterstützen wir Sie auch mit unseren (Kurz-) Vorträgen. Themenvorschläge finden Sie unter "Vorträge, Einkaufstraining, Kurse".
 

ZEITBEDARF

  • nach Vereinbarung

 

VORAUSSETZUNGEN

  • 2-3 Tische
  • evtl. Stromanschluss
  • ggf. Wetterschutz bei Außenveranstaltungen

 

KOSTEN

  • ab 20,00 € pro Stunde

 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Verbraucherzentrale M-V e.V. I Fachbereich Lebensmittel und Ernährung I Strandstraße 98 I 18055 Rostock Tel.: (03 81) 208 70 17 I E-Mail: ernaehrung@verbraucherzentrale-mv.eu

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
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Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

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Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.