Vortrag für Eltern: Kleine Kinder - Große Gewinne

Stand:
Die Eltern erweitern ihre Konsumkompetenz im Lebensmittelbereich und erwerben Wissen zur gesundheitsfördernden Verpflegung von Kindern.

Grundschulkind vorm Regal
Off

HINTERGRUND

Kinder sind kaufkräftige Kunden von heute und morgen. Das wissen auch die Werbe- und Marketingexperten. Das Angebot von Lebensmitteln speziell für Kinder, so genannten Kinderlebensmitteln, hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Die besondere Gestaltung der Verpackung, Aufkleber und Sammelfiguren machen die Lebensmittel für Kinder interessant. Eltern werden mit der „Extra-Portion Gesundheit“ zum Kauf der vermeintlich gesunden Kost verleitet.

ZIELGRUPPE

Eltern 

ZIELSETZUNG

Die Eltern

  • erweitern ihre Konsumkompetenz im  Lebensmittelbereich
  • erwerben Wissen zur gesundheitsfördernden Verpflegung von Kindern

 

KONZEPT 

Im ersten Teil des Vortrages werden Werbung und Wirklichkeit bei Kinderlebensmitteln näher beleuchtet. Im zweiten Teil wird mithilfe der Ernährungspyramide aufgezeigt, was wirklich wichtig für eine gesunde Kinderernährung ist und wie man diese praktisch umsetzen kann.

ZEITBEDARF

1 bis 2 Stunden

VORAUSSETZUNGEN

  • Raum mit Projektionswand;
  • Beamer und Laptop (kann im Bedarfsfall durch die VZ MV gestellt werden)

 

KOSTEN

40,00 € pro Stunde

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Verbraucherzentrale M-V e.V. I Fachbereich Lebensmittel und Ernährung I Erich-Schlesinger-Str. 35 I 18059 Rostock Tel.: (03 81) 208 70 17 I E-Mail: ernaehrung@verbraucherzentrale-mv.eu

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.