Spende

Spenden Sie für mehr Verbraucherschutz
Off

Schon mit einem kleinen Beitrag können Sie unsere Arbeit und den Schutz von Verbraucher:innen unterstützen.

So können Sie spenden:

  • Bar
    in einer unserer Beratungsstellen
  • Überweisung
    Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.
    Ostseesparkasse Rostock
    IBAN DE 68 1305 0000 0200 0208 89
    BIC NOLADE21ROS
    Verwendungszweck: Spende


Sollten Sie zur Vorlage beim Finanzamt eine Spendenquittung benötigen, stellen wir diese gern aus. Geben Sie bitte in diesem Fall Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift unter dem Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger an.

Um unsere Unabhängigkeit zu wahren, nehmen wir Spenden von Anbietern, Unternehmensverbänden oder vergleichbaren Interessenvertretungen nicht an.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.