Vortragsangebot „Die häufigsten Rechtsirrtümer im Alltag“

Stand:
"Jeder Vertrag muss schriftlich geschlossen werden!", "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen!" und "Im Supermarkt darf ich doch probieren, ob mir die Weintrauben auch schmecken, bevor ich sie kaufe, oder etwa nicht?!"
Icon weiß: Verträge & Reklamation
Off

Unser Angebot als PDF-Datei zum download

Hintergrund

"Jeder Vertrag muss schriftlich geschlossen werden!", "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen!" und "Im Supermarkt darf ich doch probieren, ob mir die Weintrauben auch schmecken, bevor ich sie kaufe, oder etwa nicht?!"
Solche Aussagen sind keine Seltenheit. Ob sie jedoch zutreffen und mit unserem Recht zu vereinbaren sind, ist eine ganz andere Frage. Leider wird das alltägliche Leben, ob beim Einkaufen oder am Telefon, im Shopping-Center oder im Internet, immer noch von vielen Fehleinschätzungen beherrscht. In dem Vortrag werden auf anschauliche Art und Weise die häufigsten Rechtsirrtümer im Alltag ausgeräumt.

Zielgruppe

Verbraucher

Konzept

Anhand typischer Rechtsprobleme, denen Verbraucher im Alltag begegnen können, werden Grundsätze des Verbraucherrechts verständlich dargestellt.

Dauer

90 Minuten

Kosten

nach Absprache

Dieses Angebot bieten wir nur in Rostock an.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die:

Verbraucherzentrale M-V e.V.  Beratungsstelle Rostock, Strandstraße 98, 18055 Rostock , Tel.: (03 81) 208 70 50, Fax: (03 81) 208 70 60, E-Mail: rostock@verbraucherzentrale-mv.eu

Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.