Wollen Sie mehr? - Umfrage zur "Mehrwegangebotspflicht"

Stand:
Coffee to go, Pommes, Pizza, Sushi oder Salat aus der Salattheke im Supermarkt – Getränke und Speisen zum Mitnehmen oder vom Lieferdienst liegen im Trend. Verbraucherzentrale startet Umfrage.
Mehrere Mehrweg-Behälter
Off

Hier geht’s zur Umfrage.

Mitnehm-Angebote und das Liefern von Lebensmitteln verursachen allerdings auch viel Abfall. Vor allem gegen Müll aus Einwegkunststoff will der Gesetzgeber etwas tun. Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für gastronomischen Betriebe, die Essen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastik anbieten.

Konkret heißt das, dass Caterer, Lieferdienste, Imbisse und Restaurants alternativ zu Einwegbehältern aus Kunststoff auch Mehrwegbehälter anbieten müssen.

Wir wollen wissen, ob Verbraucher:innen die neue Mehrwegangebotspflicht kennen und, ob das Mehrweg-Angebot genutzt wird. Außerdem interessiert uns, aus welchen Gründen Verbraucher:innen sich gegen das Mehrweg-Angebot entscheiden bzw. unter welchen Umständen sie öfter zur Mehrweg-Variante greifen würden. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten.

Mehr Informationen zur Mehrwegangebotspflicht finden sie hier.

Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.