Unterrichtsmaterial "Verbraucherlabyrinth der Versicherungen"

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Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial aus Baden-Württemberg für die Sekundarstufe I herunter. In diesem Unterrichtmaterial setzen sich die Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise mit dem Thema Versicherungen auseinander.
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Die Schülerinnen und Schüler lernen individuell zu beurteilen, wie sie ihren individuellen Bedarf an freiwilligen Versicherungen ermitteln und welche Informationsprobleme bei der Auswahl auftreten können.

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Lehrerhandreichung

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Schülerarbeitsblatt - Niveau G

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Schülerarbeitsblatt - Niveau M

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Schülerarbeitsblatt - Niveau E

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Moodle-Kurs

 

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Verbraucher

Unterkategorie
3.2.1.1 Versicherungsnehmer

Inhaltliche Kompetenzen
(2) Das Grundprinzip der Unterscheidung in freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung beschreiben (G)

(2) Die Schutzfunktion des Staates erläutern und das Grundprinzip der Unterscheidung in freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung darstellen (M)

(2) Die Schutzfunktion des Staates erläutern und das System der freiwilligen Versicherung und der Pflichtversicherung vergleichen (E)

(5) Entscheidungen für Versicherungsprodukte im Hinblick auf das Individuum und das Gemeinwesen beurteilen (G, M, E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Finanzen und Vorsorge

Klassenstufe und Niveau
Klasse 10 – G/M/E

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
ca. 3 Schulstunden

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.