5-Hydroxytryptophan (5-HTP) aus der afrikanischen Schwarzbohne

Stand:
Nahrungsergänzungsmittel mit 5-HTP aus Griffonia-Extrakt
Off

Frage

Ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit 5-HTP aus Griffonia-Extrakt unbedenklich bei Schlafstörungen?

Antwort

5-HTP (Hydroxytryptophan) ist eine Aminosäure, also ein Eiweißbaustein, der in unserem Stoffwechsel auf dem Weg von der Aminosäure Tryptophan zum "Glückshormon" Serotonin (und in Folge dessen auch Melatonin) gebildet wird. Durch die direkte Zufuhr als Nahrungsergänzungsmittel soll es zu einem höheren Serotonin- bzw. Melatoninspiegel kommen.

5-HTP wird für Nahrungsergänzungsmittel meist aus den Samen der afrikanischen Schwarzbohne (Griffonia simplicifolia) gewonnen. Es handelt sich damit um einen Pflanzenextrakt, der je nach Produkt unterschiedlich zusammengesetzt ist, da es im Gegensatz zu Arzneimitteln keine einheitliche Definition gibt. Daher können sich Wirkung und unerwünschte Wirkung der verschiedenen Produkte stark unterscheiden.

Bedenken Sie bitte, dass es sich bei Schlafstörungen um eine Erkrankung handeln kann. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dienen lediglich der Ergänzung von Versorgungslücken in der Ernährung, nicht aber zur Therapie von Krankheiten. Eine entsprechende Bewerbung als Mittel gegen Schlafprobleme ist nicht erlaubt. Werbeaussagen zu Griffonia-Produkten wie "zur Unterstützung von Psyche und Nerven" beziehen sich nicht auf Griffonia selber, sondern auf zugesetzte B-Vitamine (z.B. B1, B6, B12, Niacin und Biotin), für die diese Aussagen erlaubt sind.

Im Handel ist 5-HTP auch als Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zum Diätmanagement von Depressionen erhältlich. Diese Produkte dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden.

Die afrikanische Schwarzbohne ist im "Kompendium pflanzlicher Materialien und Zubereitungen" der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gelistet. Das bedeutet, dass natürlich vorkommende Stoffe enthalten sind, die als Zutat in Lebensmitteln möglicherweise bedenklich für die menschliche Gesundheit sein können. Eine detaillierte Risikoeinschätzung zu 5-HTP aus den Samen der afrikanischen Schwarzbohne liegt bisher nicht vor.

Griffonia-Samen selber und Samen-Extrakte bis zu einem Höchstgehalt von 30% 5-HTP sind laut EU-Novel-Food-Katalog (nur) in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt (nicht neuartig). Für die Verwendung in anderen Lebensmitteln gibt es bisher weder eine Sicherheitsbewertung noch eine EU-Zulassung als neuartiges Lebensmittel.

5-Hydroxytryptophan (5-HTP) dagegen gilt sowohl chemisch synthetisiert als auch als Extrakt aus Griffonia simplicifolia-Samen (Gehalt > 30 %) als neuartig, ist in der EU also verboten. Im Schnellwarnsystem der EU (RASFF) hat es zu 5-HTP-Extrakten aus der Schwarzbohne  in den ersten 5 Monaten in 2024 erneut vier Warnmeldungen gegeben. Bevor ein 5-HTP-Extrakt verwendet werden darf, ist zunächst eine Sicherheitsprüfung mit anschließender Zulassung durch die EU erforderlich. Das gilt auch für importierte Nahrungsergänzungsmittel, die ggf. an der Grenze vom Zoll beschlagnahmt werden dürfen.

Die Einnahme von 5-HTP-Produkten kann zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Herzrasen führen. Unbedingt zu beachten ist, dass es Wechselwirkungen mit Medikamenten gibt. So darf 5-HTP nicht zusammen mit anderen Produkten, die auf den Serotoninspiegel wirken (z.B. Antidepressiva), eingenommen werden sollte. Einige Anbieter schreiben auf ihrem Produkt, dass es für Schwangere und Stillende nicht geeignet ist.

Natürlicherweise kommt 5-HTP auch in Bananen vor.

 

Quellen:

EFSA-Kompendium pflanzlicher Materialien und Zubereitungen, Stand: 03.03.2021 (abgerufen am 07.06.2024)

Kerschner B (2024): Amorex: Zweifelhafte Pille gegen Liebeskummer. Medizin transparent: Stand: 16.01.2024 (abgerufen am 07.06.2024)

Bohnen im Kopf: Hülsenfrucht als Antidepressivum? Gute Pillen, schlechte Pillen (5), 2018, S. 12

EU-Novel-Food-Katalog (abgerufen am 07.06.2024)

S. Löbell-Behrends et al. (2018): Borderlineprodukte - Kontrolle des Internethandels mit Anti-Aging- und Schlankheitsmitteln. Eine Pilot-Studie. Deutsche Lebensmittel-Rundschau 104 (6): 265-270

Zum Weiterlesen:

 

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