Reispfanne mit Ananas

Stand:
Ananas eignet sich gut für süß-saure asiatisch angehauchte Gerichte, hier fein kombiniert mit Garnelen im Wok.
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

Security/Pixabay
Security/Pixabay
400 g Basmatireis
250 g Garnelen (TK)
1 Brokkoli
1 rote Zwiebel
1 kleine Ananas
1 Chilischote
20 g Ingwer
2 EL neutral schmeckendes Öl
1-2 EL Currypulver
  Salz, Pfeffer, etwas Limettensaft

 

Zubereitung:

  • Garnelen auftauen, mit kaltem Wasser abbrausen und trocken tupfen.
  • Reis in köchelndem Salzwasser ca. 10 Minuten garen.
  • Zwiebel schälen und klein würfeln. Brokkoli putzen und in Röschen zerschneiden.
  • Chilischote in kleine Ringe schneiden, Ingwer schälen und klein würfeln.
  • Ananas schälen und klein würfeln.
  • In einem Wok das Öl erhitzen. Zwiebel, Ingwer, Chili, Ananas und Brokkoli darin anbraten. Mit Currypulver bestäuben und mit etwa 200 ml Wasser ablöschen.
  • Reis zugeben, ca. 5 Minuten köcheln lassen und gelegentlich umrühren.
  • Garnelen zugeben und mit Pfeffer, Salz und Limettensaft abschmecken.


Zubereitungszeit: 30 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.