Klage gegen Sparkasse KölnBonn durch Vergleich beendet

Stand: 04. Juni 2026

Die Verbraucherzentrale und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können Verbraucher:innen pauschale Zahlungen erhalten. Hintergrund sind Gebührenerhöhungen der Sparkasse ohne Zustimmung der Kund:innen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv klagte, weil er die Gebührenerhöhungen der Sparkasse ohne Zustimmung für unzulässig hielt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich.
  • Die Sparkasse hat nach eigenen Angaben mehr als 107.000 Euro an Verbraucherinnen und Verbraucher ausgezahlt.
  • 676  Verbrauchern:innen  haben Einzelvergleiche mit der Sparkasse abgeschlossen. 

Was regelt der Vergleich?

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse. 
Die Sparkasse KölnBonn verpflichtet sich in dem Vergleich zu pauschalen Zahlungen an anspruchsberechtigte Kund:innen. Im Gegenzug hat der vzbv seine Klage zurückgenommen.

Warum hat sich der vzbv mit der Sparkasse KölnBonn verglichen?

Der Bundesgerichtshof hat entscheidende Rechtsfragen des Verfahrens zwischenzeitlich in anderen Verfahren geklärt. 
Der Vergleich ermöglicht pauschalierte, unkomplizierte Zahlungen. Er bietet anspruchsberechtigten Kund:innen einen zügigen, klaren Ausgleich in der Streitsache. Verbraucher:innen die das Vergleichsangebot annehmen, müssen ihre Forderungen nicht individuell gegenüber der Sparkasse durchsetzen.

Wie viel Geld erhielten Verbraucher:innen zurück?

Nach Auskunft der Sparkasse KölnBonn wurden 676 Einzelvergleiche bis Ende Mai 2026 geschlossen. Damit haben sich rund 87 % der qualifizierten Anmelder zum Abschluss des Vergleichs entschieden. Es wurden laut Sparkasse 107.385 Euro ausgezahlt. 


Häufig gestellte Fragen

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