Mehrwegpflicht für Getränke und Speisen zum Mitnehmen

Pressemitteilung vom
Coffee to go, Pommes, Pizza oder Sushi – Getränke und Speisen zum Mitnehmen oder vom Lieferdienst liegen im Trend.
Mehrere Mehrweg-Behälter
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Verbraucherumfrage zur Mehrwegpflicht

Die Verbraucherzentrale MV hat eine Onlineumfrage zur Mehrwegpflicht gestartet. „Wir wollen gern wissen, ob Verbraucher:innen die neue Mehrwegpflicht kennen und ob das Mehrweg-Angebot genutzt wird. Außerdem interessiert uns, aus welchen Gründen Verbraucher:innen sich gegen das Mehrweg-Angebot entscheiden bzw. unter welchen Umständen sie öfter zur Mehrweg-Variante greifen würden“, sagt Sandra Reppe von der Verbraucherzentrale MV.

Was bedeutet die Mehrwegpflicht?

Mitnehm-Angebote und das Liefern von Lebensmitteln verursachen viel Abfall. Vor allem gegen Müll aus Einwegkunststoff will der Gesetzgeber etwas tun. Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für gastronomische Betriebe, die Essen zum Sofortverzehr in Einwegplastik anbieten.

„Konkret heißt das, dass Caterer, Lieferdienste, Imbisse und Restaurants alternativ zu Einwegbehältern aus Kunststoff auch Mehrwegbehälter anbieten müssen“, sagt Sandra Reppe.

Bei Getränken bezieht sich die Mehrwegpflicht nicht nur auf Einwegbecher aus Kunststoff, sondern auf alle Arten von Einwegbechern.

Die Mehrwegbehälter dürfen nicht teurer sein als das Einweg-Angebot. Die Betriebe dürfen jedoch ein Pfand auf die Mehrwegverpackung erheben, das bei der Rückgabe wieder ausgezahlt wird. Außerdem müssen alle Betriebe deutlich auf das Mehrwegangebot hinweisen. „Ausnahmen von der Mehrwegpflicht gibt es nur für kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeiter:innen und maximal 80 Quadratmeter Ladenfläche. Sie müssen keine Mehrwegalternative anbieten, aber auf Wunsch Essen bzw. Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen“, so Sandra Reppe.

Welche Mehrwegsysteme gibt es?

Es gibt verschiedene Anbieter für Mehrwegsysteme. Die gastronomischen Betriebe entscheiden sich für das, was für sie am besten passt. Einige Betriebe haben auch eigene Mehrwegbehälter entwickelt. Die Systeme funktionieren unterschiedlich. Oft wird ein Pfand fällig, das bei der Rückgabe wieder ausgezahlt wird. Bei anderen Mehrwegsystemen funktioniert die Ausleihe über eine App. Ein Pfand muss dann nicht gezahlt werden. Allerdings müssen Verbraucher:innen die Gefäße innerhalb einer festgelegten Frist zurückbringen. Wird die Rückgabefrist verpasst, wird über die App Geld abgebucht, zum Beispiel vier oder fünf Euro für einen Becher.

So geht’s zur Umfrage:

Die Umfrage dauert nur wenige Minuten.

Für weitere Informationen
Sandra Reppe | Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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