Auf verpacktem unverarbeitetem Fleisch muss schon seit einigen Jahren stehen, woher es kommt. Wer beim Fleischer oder an der Fleischtheke im Supermarkt mehr über die Herkunft von Fleisch erfahren wollte, tappte bisher meist im Dunkeln. Nur bei lose verkauftem unverarbeitetem Rindfleisch muss schon länger angegeben werden, woher es stammt. Ab Februar 2024 sind Herkunftsangaben nun auch für unverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch Pflicht – allerdings mit Lücken.
Was erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt beim Einkauf?
Die neuen Vorschriften schreiben die Angabe der Herkunft für unverpacktes frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel vor. Ab Februar 2024 muss gekennzeichnet werden, in welchem Land beziehungsweise Ländern diese Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Die Angabe des Geburtslandes ist nicht verpflichtend. Die Kennzeichnung könnte beispielsweise lauten „aufgezogen in den Niederlanden, geschlachtet in Deutschland“. Wenn neben Aufzucht und Schlachtung nachweislich auch noch die Geburt in ein und demselben Land erfolgte, kann stattdessen der Begriff „Ursprung“ verwendet werden, also beispielsweise „Ursprung Deutschland“.
„Die neuen Kennzeichnungsvorschriften gelten, wie bei verpackter Ware, nur, wenn das Fleisch unverarbeitet ist. Zum Beispiel müssen die Hersteller bei marinierten Schweinesteaks oder gewürztem Hähnchengeschnetzelten keine Herkunft nennen“, erläutert Sandra Reppe von der Verbraucherzentrale MV.
Wie muss die Herkunft gekennzeichnet werden?
Die Informationen zur Herkunft können schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugänglich sein.
Es muss auch nicht zwingend an jedem Fleischstück ein Schild mit dessen Herkunft stehen. Hat das Fleisch in der Theke überwiegend dieselbe Herkunft, reicht ein Aushang an einer gut sichtbaren Stelle mit einem entsprechenden Hinweis, zum Beispiel „Unser Geflügelfleisch hat den Ursprung Deutschland“. Stimmt die Herkunft einiger Produkte nicht mit dieser allgemeinen Aussage überein, müssen die Länder der Aufzucht und Schlachtung dann gesondert gekennzeichnet werden.
Warum ist Rindfleisch nicht von den neuen Regelungen erfasst?
Für Rindfleisch galten schon lange spezielle Regelungen infolge der BSE-Krise. „Sowohl für verpacktes als auch für unverpacktes Rindfleisch sind bereits seit dem Jahr 2000 Angaben zur Herkunft verpflichtend. Abweichend zu den anderen Tierarten muss neben den Ländern der Aufzucht und Schlachtung auch das Geburtsland angegeben werden“, sagt Sandra Reppe. Sobald das Rindfleisch verarbeitet, also zum Beispiel gewürzt ist, besteht allerdings auch hier keine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.
Für weitere Informationen
Sandra Reppe | Fachbereich Lebensmittel und Ernährung