Fragebogen vom Statistischen Amt

Pressemitteilung vom
Mikrozensus ist amtliche Befragung -  kein unseriöser Datenklau
Flyer-Druck
Off

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern erhält immer wieder Anfragen zu den Haushaltsbefragungen des Statistischen Amtes, dem sogenannten Mikrozensus. Dabei geht es beunruhigten Verbrauchern in der Regel um Folgendes: Ist diese Abfrage seriös oder handelt es sich um eine neue Form des Datenklaus?

Die Verbraucherzentrale kann hier „Entwarnung“ geben. Diese amtliche Befragung wird auf Grundlage des Mikrozensusgesetzes durchgeführt. Es geht um die Struktur der Bevölkerung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Art der Erwerbsbeteiligung. Grundsätzlich ist jeder, der ausgewählt wurde an der Befragung teilzunehmen, auch zur Auskunft verpflichtet.

Das statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Haushalte dabei durch den Einsatz von Interviewern. Diese sind ehrenamtlich bestellt, extra für diese Aufgabe geschult und können sich ausweisen. Es ist aber auch möglich, den Fragebogen selbst schriftlich zu beantworten.

Nach Auskunft des Amtes ist der Datenschutz bei dieser Erfassung von besonderer Bedeutung, „Ihre Angaben werden geheim gehalten und dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet“.

Tipp: Für Interessierte gibt es den kompletten Fragebogen und weitere Informationen auf der Internetseite des Statistischen Amtes www.laiv-mv.de 

Für weitere Informationen
Wiebke Cornelius| Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.