Verbraucherzentrale warnt vor CVneed: Über 1.000 Beschwerden wegen ungewollter Abofallen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen verzeichnen seit Juli 2024 bundesweit über 1.000 Beschwerden über den Internetdienst Cvneed, der unter dem Vorwand der Erstellung von Lebensläufen kostenpflichtige Abonnements vertreibt – häufig, ohne dass sich die Nutzer des Vertragsabschlusses bewusst sind.
comic frau mit einen Vertrag in der Hand, an der Seite ein Ausrufezeichen / Warnung
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Cvneed wirbt damit, Lebensläufe anhand von Vorlagen zu erstellen. Viele Betroffene berichten jedoch, anschließend dennoch Rechnungen in Höhe von 30 Euro monatlich erhalten zu haben, ohne je wissentlich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben. Auch wurden Kosteninformationen nach Aussagen zahlreicher Betroffener entweder gar nicht oder nur sehr versteckt dargestellt.

Ungewollte Weiterleitungen, keine Zahlungsdaten – aber Mahnungen

Auffällig ist: Viele Beschwerden deuten auf unbewusste Weiterleitungen hin. So gelangten Verbraucher etwa durch das versehentliche Anklicken von Werbeanzeigen in anderen Apps oder auf Webseiten – z. B. QR-Code-Scanner – auf die Cvneed-Seite. Dort gaben sie teils durch Autofill-Funktionen persönliche Daten ein, ohne einen klaren Hinweis auf entstehende Kosten erhalten zu haben.

Trotz Widerruf und Kündigung halten Betroffene Rechnungen und Mahnungen, teils mit zusätzlichen Inkassogebühren, in den Händen. Besonders besorgniserregend: Auch Rentner, die laut eigener Aussage weder einen Lebenslauf benötigen noch die Seite besucht haben, wurden zur Kasse gebeten.

Empfehlung an Betroffene:

  • Zahlungsaufforderung bestreiten und Vertrag anfechten
  • Widerruf und Kündigung erklären
  • Keine Zahlungen leisten und QR-Codes nicht scannen
  • Beweismittel sichern (z. B. Screenshots, Browser-Verlauf)
  • Unterstützung bei der Verbraucherzentrale suchen
  • Im Zweifelsfall Strafanzeige erstatten

„Der Fall Cvneed zeigt einmal mehr, wie wichtig Transparenz im digitalen Raum ist“, so Wiebke Cornelius, Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. „Verbraucher dürfen nicht durch irreführende Gestaltung zu kostenpflichtigen Verträgen gedrängt werden.“

Für weitere Informationen
Wiebke Cornelius| Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern

 

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