Hintergrund ist ein Werbeanschreiben der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Dieses betrifft den Abschluss eines neuen Festnetztarifs. Die Briefe sind dabei persönlich adressiert und enthalten die Nummer des aktuellen Festnetzanschlusses der Verbraucher:innen.
Zahlreiche Verbraucher:innen wenden sich nun an unsere Beratungsstellen, weil sie den Brief für ein Schreiben ihres bisherigen Telefonanbieters hielten und davon ausgegangen waren, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Telefontarif zu wechseln. Das jedoch ist nicht der Fall. Vielmehr soll der bestehende Vertrag mit dem bisherigen Anbieter gekündigt und ein neuer Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten bei 1N Telecom geschlossen werden. Hinzu kommt: Wenn Verbraucher:innen nachfolgend nicht aktiv an der Vertragsumstellung mitwirken und eine Umstellung auf die 1N Telecom daher nicht zustande kommt, fordert der Anbieter unseren Erfahrungen nach zeitnah einen dreistelligen Schadenersatzbetrag (pauschalierter Schadenersatz).
Wenn der Vertrag irrtümlich abgeschlossen wurde und Verbraucher:innen beispielsweise ihren bisherigen Anbieter tatsächlich gar nicht wechseln wollten, können sie den neuen Vertrag mit 1N Telecom innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wie jeder Versender unverlangt zugesandter Werbung ist auch 1N Telecom dazu verpflichtet, kostenlos mitzuteilen, woher die für die Werbung genutzten personenbezogenen Daten der Verbraucher:innen stammen.
Die Verbraucherzentrale rät:
- Prüfen Sie unaufgefordert erhaltene Werbeschreiben immer sehr genau.
- Mit der Annahme des Angebotes der 1N Telecom schließen Sie einen neuen Telekommunikationsvertrag mit einem neuen Anbieter ab.
- Wenn Sie eigentlich keinen Vertragswechsel wollten und das Schreiben irrtümlich zurückgeschickt haben, können Sie den Vertrag widerrufen. Hierzu müssen Sie eine Frist einhalten. Diese beginnt einen Tag, nachdem Sie das Angebotsschreiben der 1N Telecom zurückgeschickt haben. Die Frist beträgt dann 14 Tage. Verschicken Sie innerhalb dieser 14 Tage den Widerruf immer per Einwurfeinschreiben und heben Sie den Einlieferungsbeleg gut auf.
- Wenn Sie wissen möchten, woher 1N Telecom Ihre personenbezogenen Daten für das Ihnen zugesandte Werbeschreiben hat, haben Sie einen Rechtsanspruch, hierüber eine kostenfreie Auskunft vom Anbieter zu erhalten.
Sollten Sie verunsichert sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an eine unserer Beratungsstellen im Land.
Weiter Information finden Sie in diesem Artikel.
Für weitere Informationen:
Klaus Schmiedek | Fachbereichsleiter Recht