Ihre Erfahrungen sind wichtig!
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Informationen und Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Wir suchen Ihre Fälle aus den Bereichen Digitaler Markt, Finanzmarkt und Energiemarkt.
Mobiltelefon oder Tablet auf Kreuzfahrten - wir beantworten häufige Fragen zu Netzen und Kosten.
Das Wichtigste in Kürze
Die Mobilfunknetze, die Sie an Land nutzten, decken die Meeresgebiete nicht ab. Ihre Reichweite ist landgestützt (terrestrisch). Auf hoher See können Ihre Telekommunikationsverbindungen daher nicht über die terrestrischen Mobilfunknetze hergestellt werden.
Meistens ist an Bord von Schiffen (etwa Kreuzfahrtschiffen und Fähren) aber dennoch ein Mobilfunknetz verfügbar. Dieses Netz wird über Satellitentechnik ermöglicht.
Die Schiffe werden dafür mit sogenannten GSM-Basisstationen ausgestattet (Global System for Mobile Communications: Standard für volldigitale Mobilfunknetze). Per Satellit sind diese mit der Basisstation eines Mobilfunkanbieters an Land verbunden. Dadurch ist es möglich, dass Sie auch auf hoher See über Handy oder Smartphone telefonieren, SMS-Nachrichten versenden und empfangen oder im Internet surfen können.
Damit Sie Ihre mobilen Endgeräte überhaupt auf Schiffen einsetzen können, muss ‒ wegen der späteren Abrechnung ‒ Ihr Netzbetreiber zu Hause ein Roaming-Abkommen mit dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber fürs Schiffsnetz abgeschlossen haben. Nach diesem Abkommen richten sich die speziellen Preise für die sogenannten maritimen Services.
Erkundigen Sie sich vor Antritt einer Seereise beim Reiseanbieter oder der Reederei, welcher Satellitennetzbetreiber das jeweilige Schiff versorgt. Außerdem sollten Sie sich die detaillierten Preise für Satellitenverbindungen des eigenen Mobilfunkanbieters notieren.
Sowohl die EU-Roaming-Verordnung als auch die speziellen Roaming-Reisepakete der Telekommunikationsunternehmen gelten ausschließlich an Land. Das heißt: Machen Sie eine Kreuzfahrt, greift auf See auch der Kosten-Airbag der EU-Roaming-Verordnung für mobile Datenverbindungen nicht. Dieser Schutzmechanismus trennt bei Kosten in Höhe von 59,50 Euro an Land automatisch Ihre Mobilfunk-Verbindung.
Die für die Satellitenverbindung anfallenden Roaming-Kosten sind im Vergleich zu den gewohnten Roaming-Preisen an Land deutlich höher.
Die meisten Mobilfunkanbieter haben inzwischen freiwillig einen Kostendeckel für Roaming-Kosten in der EU eingeführt oder Daten-Roaming ganz gesperrt. Aber Vorsicht: Es gibt weiterhin Anbieter, bei denen teure Telefongespräche auf Schiffen ohne Kostenbegrenzung möglich sind und die deswegen nach wie vor hohe Kosten verursachen.
Hintergrund: Die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht an Bord von Schiffen oder im Flugzeug. Es ist daher nicht eindeutig geklärt, ob Ihr Mobilfunkanbieter eine Informations- und Fürsorgepflichten hat, um Sie vor unerwartet hohen Roaming-Kosten auf Schiffen zu schützen, falls er nicht sowieso schon einen freiwilligen Kostendeckel eingeführt hat.
Sie als Kunden zeitnah vor hohen Roaming-Kosten zu warnen, ist in der Praxis jedoch gar nicht so einfach für Ihren Mobilfunkbetreiber. Denn er erhält Ihre Verbindungsdaten bzw. Ihr Nutzerverhalten von den Betreibern des Satellitennetzes häufig nur zeitversetzt. Ihr Anbieter kann Sie dann ebenfalls nur mit zeitlicher Verzögerung informieren, falls hohe Kosten durch Satelliten-Roaming-Verbindungen angefallen sind.
Je nach Roaming-Abkommen Ihres Netzbetreibers mit dem jeweiligen Schiffsnetz-Satellitennetzbetreiber gelten ganz unterschiedliche Preise: Ein Megabyte (MB) kann bis zu 30 Euro kosten. Ein MB reicht beispielsweise um 20 E-Mails ohne Fotos zu versenden oder zu empfangen oder fünf Webseiten zu öffnen. Für Telefonate nach Deutschland werden ‒ je nach Anbieter ‒ Beträge zwischen 3 und 7 Euro pro Gesprächsminute verlangt. Teilweise kann zusätzlich auch noch eine Einwahlgebühr anfallen.
Auch eingehende Anrufe verringern das Urlaubsgeld: Die Gesprächsminute kann zwischen 1,50 und 7,00 Euro kosten. Da ist der Versand einer SMS mit Kosten zwischen 40 Cent bis 1,50 Euro noch vergleichsweise günstig.
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Ob Ihnen an Bord ein schiffseigenes WLAN (Wireless Local Area Network) zur Verfügung steht, hängt vom jeweiligen Schiff ab. Je nach Ausstattung können Sie WLAN in den öffentlichen Bereichen und manchmal sogar in Ihrer Kabine nutzen. Über die genauen Konditionen der Internetnutzung an Bord können Sie sich an der Rezeption informieren.
Teilweise bieten Kreuzfahrtunternehmen eigene Internetpaket-Angebote an ‒ auch zur Einwahl ins Schiffs-WLAN mit Ihrem eigenen Gerät. Diese Internetpakete können Sie meist bereits vor der Reise online über die Internetseite des Schiffs-Unternehmens buchen. Die Internetpakete gibt es beispielweise zu einem Preis von 25 Euro mit einem Inklusiv-Datenvolumen von 250 MB oder zu einem Betrag von 39 Euro mit 500 MB Datenvolumen inklusive.
Teilweise werden auch spezielle Tages-/ Wochen-Pakete für die Nutzung Sozialer Netzwerke angeboten; oder es gibt einen Tarif eigens nur zum Abrufen (Schnell-Check) der E-Mails. Diese Pakete sind in der Regel mit Preisen zwischen 4 und 19 Euro oder einer genauen Abrechnung auf die Minute günstiger. Zudem können Sie damit einen wesentlich besseren Überblick über seine Verbindungskosten behalten.
Um aber auch hier böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vor dem Kauf eines solchen Pakets nach den genauen Modalitäten erkundigen ‒ zum Beispiel ob die Verbindung bei aufgebrauchtem Guthaben automatisch getrennt wird und ob es möglich ist, im Anschluss weitere Pakete zu buchen.
Abgerechnet wird für die WLAN-Nutzung per Kredit oder Bankkarte, nicht per Mobilfunkrechnung.
Grundsätzlich gilt bei öffentlichen WLAN-Netzen (natürlich auch bei der Nutzung von öffentlichen Internet-Terminals): Ihre persönlichen Daten sind bei ungesicherten Verbindungen nicht sicher. Vermeiden Sie deswegen Kreditkarten- und Bankzahlungen via WLAN an Board. Löschen Sie zudem Ihren Browserverlauf und speichern Sie keine Zugangspasswörter.
Die Nutzung von Mobilfunksystemen ist innerhalb der EU ist im Bereich zwischen 12 Seemeilen und 2 Seemeilen (für GSM und UMTS) bzw.4 Seemeilen (für LTE) vor den Landesküsten auch an Bord von Schiffen zulässig - unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Mobilfunksysteme an Bord dürfen demnach in einer geringeren Entfernung als 2 bzw. 4 Seemeilen von der sogenannten Basislinie der Küste nicht benutzt werden. Ob im Rahmen der Basislinie auch die Küsten der vorgelagerten Inseln mit einbezogen werden, hängt von der Regelung des jeweiligen Staates ab. Das gilt im Übrigen auch für Länder außerhalb der EU.
Ob sich die auf See Verantwortlichen an die Bestimmungen halten und die Mobilfunkdienste in den entsprechenden Zonen nach Vorschrift deaktivieren (insbesondere auch im Hafen) kann nicht beurteilt werden. Genauso wenig wie die Frage, inwieweit die zuständigen Stellen dies überprüfen.
Grundsätzlich können Sie ihre Mobilfunkrechnung, wenn Sie mit bestimmten Forderungen nicht einverstanden sind, innerhalb von acht Wochen nach Zugang beanstanden (gemäß § 45 i des Gesetzes über die Telekommunikation - TKG). Der Widerspruch ist gegen die geforderten Roaming-Kosten zu richten.
Darüber hinaus können Sie, soweit noch nicht vorhanden, einen Einzelverbindungsnachweis sowie ein technisches Prüfprotokoll anfordern.
Sind die Verbindungen auf dem Nachweis bzw. auf der nachträglichen Verbindungsübersicht nachvollziehbar mit genauer Uhrzeit, Ziel bzw. Datenmenge aufgeführt, gelten sie rechtlich als Anscheinsbeweis. Es liegt dann an Ihnen, das Gegenteil beweisen.
Der Widerspruch sollte eine Begründung enthalten, so dass deutlich wird, warum er erklärt wurde. Einwendungen können Sie auch erheben, wenn Ihr Mobilfunkanbieter gegen seine Informations- bzw. Fürsorgepflicht verstoßen hat. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die vom Anbieter erhaltene Informations-SMS zum Roaming zu Beweiszwecken aufheben.
Mobile Endgeräte wählen sich automatisch in Schiffsnetze ein, wenn dieses in der Umgebung das sendestärkste ist. Diese Gefahr besteht bereits bei einem Hafenspaziergang. Sie erkennen, dass sich Ihr gerät in ein Schiffsnetz eingewählt hat auf Ihrem Display. Wir geben Tipps, was Sie vor Antritt einer Seefahrt beachten sollten und wie Sie teure Roaming-Kosten an Board vermeiden können: