Begutachtung durch Medizinischen Dienst: So können Sie sich vorbereiten
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In der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche geprüft, die nachher den Pflegegrad bestimmen.
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Das Wichtigste in Kürze:
Nachdem der Pflegegrad beantragt ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor und holen Sie sich einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson dazu.
Falls Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
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Terminankündigung
Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Bei privat Pflegeversicherten ist das meist der Gutachterdienst Medicproof.
Die Gutachter:innen kündigen den Hausbesuch rechtzeitig an, so dass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei sein kann.
Was wird geprüft?
Gutachter:innen sind erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärztinnen oder ein Ärzte. Sie befragen Sie mittels eines festgelegten Fragenkatalogs über Ihre Einschränkungen, Probleme und Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag.
In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, sogenannten Modulen, geprüft und erfasst:
Mobilität
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Darüber hinaus werden die Bereiche "außerhäusliche Aktivitäten" und "Haushaltsführung" aufgenommen. Diese fließen jedoch nicht in die Bewertung ein.
Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?
Informieren Sie sich bereits vor der Begutachtung, welche Kriterien entscheidend sind, um den Pflegegrad zu ermitteln und welche nicht.
Eine gute Hilfe bietet dabei auch der Ratgeber "Das Pflegegutachten". Hier finden Sie eine ausführliche Pflege-Checkliste. Mit der Checkliste können Sie im Vorfeld alle Bereiche durchgehen, die auch der Gutachter beim Hausbesuch abklopft.
Legen Sie zum Begutachtungstermin Kopien folgender Unterlagen bereit:
aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten
aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung
Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen, ...)
Pflegedokumentation (wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben)
eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten
Bitten Sie einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung dabei zu sein. So können sie Sie unterstützen und vielleicht auch wichtige Aussagen beisteuern.
Teilweise wird die Begutachtungssituation von Pflegebedürftigen als ungewohnt empfunden. Sie müssen darlegen, dass sie bestimmte Alltagstätigkeiten nicht mehr selbstständig erledigen können. Die Fragen der Gutachterin oder des Gutachters können als peinlich oder unangenehm empfunden werden, da es auch um Themen geht, über die man sonst selten mit Fremden spricht. Hier kann ein anwesender Angehöriger oder eine Pflegeperson Halt und Unterstützung bieten.
Manchmal wird die Pflegesituation seitens des Pflegebedürftigen sehr geschönt dargestellt. Sei es aus Scham oder auch aufgrund einer fehlerhaften Selbsteinschätzung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine demenzkranke Person von sich das falsche Bild hat, sie könne sich noch sehr gut alleine versorgen. Dann kann der Angehörige oder die Pflegeperson den Verlust der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit realistisch beschreiben und seinen Eindruck wiedergeben. Hier kann auch ein Vier-Augen-Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter hilfreich sein.
Das Gegenteil, nämlich zu schauspielern, um die Situation schlechter darzustellen als sie tatsächlich ist, ist nicht zu empfehlen. Gutachte:innen sind erfahren in der Prüfungssituation und stellen dies schnell fest. Bleiben Sie glaubwürdig und zeigen den tatsächlichen Zustand des Pflegebedürftigen.
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