Was versteht man unter dem ORAC-Wert?

Stand:
Der ORAC-Wert gibt die antioxidative Wirkung einer Substanz an. Für den Menschen ist dieser Laborwert unwichtig.
ORAC-Wert, Bezeichnung auf den Produkten

Das Wichtigste in Kürze:Gut zu wissen

  • Der ORAC-Wert gibt an, wie viele freie Radikale durch eine Substanz oder ein Produkt bzw. Nahrungsergänzungsmittel im Laborversuch neutralisiert werden können.
  • Dieser Messwert kann keine Aussage darüber treffen, was im menschlichen Körper passiert.
  • Die Werbung damit ist verboten.
Off

In Berichten über pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, z.B. mit Acai, Aronia, Granatapfel, Maqui, Gemüse- und Obst-Extrakten, OPC/Resveratrol oder Antioxidantien, sowie ACE-Produkte wird immer wieder einmal ein besonders hoher ORAC-Wert herausgestellt, um die antioxidative Wirkung des Produkts zu belegen.

ORAC steht für "Oxygen Radical Absorbance Capacity", also die Fähigkeit, Sauerstoffradikale abzufangen. Der Wert gibt an, wie viele freie Radikale pro Gramm Saft oder Frucht neutralisiert werden können, beschreibt also eine chemische Eigenschaft des gemessenen Lebensmittels. Die hohen ORAC-Werte für bestimmte Früchte bzw. Fruchtextrakte sind jedoch reine Laborwerte, die sich beim Menschen nach dem Verzehr nicht wiederfinden.

Bei der Messung wird ein Vitamin-E-Abkömmling (Trolox) als Vergleichsstoff (Referenz) verwendet. Daher wird das Ergebnis häufig in sogenannten "Trolox-Äquivalenten" (µg TE pro 100 g oder pro ml) angegeben. Die Angabe "ORAC-Wert von 1000" wäre völlig nichtssagend ohne die Angabe der Maßeinheit und damit auch nicht vergleichbar.

Werbung mit ORAC ist verboten

Die bei der ORAC-Messung ablaufende Reaktion findet im menschlichen Körper so gar nicht statt. Damit ist die Werbung irreführend gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7, Absatz 1b), also unzulässig. Darüber hinaus müsste auch die Bioverfügbarkeit der antioxidativen Inhaltsstoffe bekannt sein. Unter Bioverfügbarkeit wird bei Inhaltsstoffen von Lebensmitteln verstanden, ob der Stoff überhaupt und wenn ja wie viel tatsächlich vom Körper aufgenommen wird.

Nicht zuletzt hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger bereits 2011 festgestellt, dass es sich bei der Angabe des ORAC-Wertes um eine unzulässige nährwertbezogene Angabe gemäß Health Claims-Verordnung handelt. Danach dürfen nur solche Angaben zum Nährstoffgehalt eines Lebensmittels gemacht werden, die explizit per Gesetz erlaubt sind. Beispiele dafür sind "glutenfrei", "reich an Vitamin XY", "salzarm" o.ä. Das gilt nicht nur für Aufschriften auf der Produktverpackung, sondern auch für Werbeanzeigen oder Internetseiten.

 

Quellen:


Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) Nr. 2011/55: Angabe von ORAC-Werten. 98. Sitzung am 25./26.10.2011 in Münster

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, Anhang "Nährwertbezogene Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung", in der Fassung vom 13.12.2014

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, in der Fassung vom 01.01.2018

Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.