Inkassobrief erklärt - wie prüfe ich Inkassoschreiben?
Haben Sie einen Inkassobrief erhalten? Dann prüfen Sie die Forderung. Unser interaktiver Inkassobrief hilft Ihnen, sich zurecht zu finden und warnt Sie vor typischen Fallstricken.

Achten Sie auf die richtige Schreibweise des Inkassounternehmens. Bei den kleinsten Abweichungen im Namen wird das Unternehmen möglicherweise nicht im Rechtsdienstleistungsregister (RDG) gefunden. In diesem sind alle seriösen Inkassodienstleister eingetragen, es ist online einzusehen.
Rufen Sie keine kostenpflichtigen Rufnummern an. Schreiben Sie das Inkassounternehmen ggf. per E-Mail oder Brief an.
Sie kennen den Gläubiger nicht, der von Ihnen Geld fordert? Reagieren Sie: Fragen Sie nach, bleiben Sie dran.
Aus dem Inkassoschreiben muss klar hervorgehen, welches Unternehmen den Auftrag erteilt hat. Der Vertragsgegenstand und das Vertragsdatum müssen erkennbar sein. Zudem müssen mögliche Zinsen und Inkassokosten klipp und klar aufgelistet werden.
Fehlen Ihnen wichtige Informationen zum Vertrag, haken Sie nach.
Viele Verbraucher glauben, dass der Zahlungsverzug erst beginnt, wenn sie drei Mahnungen nicht beachtet haben. Das ist falsch. Wann Zahlungsverzug vorliegt ist klar geregelt. Richtig ist: Im Zahlungsverzug sind Sie, wenn Sie
1. nach einer Rechnung eine Mahnung erhalten haben, die Sie nicht beachtet haben.
2. eine Rechnung mit Mahnhinweis erhalten haben.
3. wenn Sie die Rechnung nach 30 Tagen nicht bezahlen, muss das Unternehmen keine weitere Mahnung schicken. Sie sind dann automatisch im Zahlungsverzug
4. bei Vertragsabschluss vereinbart haben, innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen oder zu einem bestimmten Termin den Betrag zu zahlen und Sie die Rechnung nicht fristgerecht begleichen. Ihr Vertragspartner muss Ihnen in so einem Fall keine Rechnung ausstellen und auch keine Mahnung schicken.
Berechtige Forderungen müssen Sie bezahlen. Allerdings sollten Sie alle Posten auf der Inkassorechnung genau prüfen. Bei unberechtigten Forderungen sollten Sie sofort Widerspruch erheben. Erklären Sie dem Inkassounternehmen genau, was Ihre Einwände sind.
Tipp: Führen Sie den Schriftverkehr per "Einwurfeinschreiben" und bewahren Sie alle Belege auf.
Inkassounternehmen dürfen nur dann tätig werden, wenn sie bei der zuständigen Behörde registriert sind. Ob das Unternehmen registriert ist und wer die zuständige Aufsichtsbehörde ist, findet man unter: www.rechtsdienstleistungsregister.de.
Aber: Nur weil ein Inkassounternehmen registriert ist, sagt das nichts darüber aus, ob seine Methoden seriös sind.
Inkassokosten sind oft zu hoch. Nutzen Sie unseren Inkassocheck zur Kontrolle.
Inkassobüros handeln im Auftrag eines Unternehmens. Kosten die durch die verspätete Zahlung und die Arbeit des Inkassounternehmens entstehen, können an denjenigen weitergeben werden, der das Geld schuldet. Wer seine Rechnungen nicht gezahlt hat, hat mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.
Aber: Inkassokosten müssen angemessen sein und dürfen die Kosten nicht übersteigen, die ein Rechtsanwalt einmalig verlangen dürfte.
Werden Zinsen geltend gemacht, muss die Zinsberechnung genau dargestellt werden. Hierzu gehören der Zinssatz und der Zeitraum für den die Zinsen berechnet werden.
Werden Ratenzahlungen vereinbart, löst dies häufig weitere Kosten aus. Dies muss nicht unbedingt so sein, verhandeln Sie mit dem Inkassounternehmen. Überlegen Sie, welche Rate Sie über längere Zeit stemmen können. Die Zahlung von kleinsten Raten ist nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Denn Zinsen und weitere Kosten sind oft höher als die monatlichen Raten. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
Ein Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt und die Rechnung des Inkassobüros nicht bezahlt wurde. Wurde gegen die Forderung schriftlich Widerspruch eingelegt, dürfen keine Daten übermittelt werden.
Einige Inkassobüro arbeiten mit Druck und aggressiver Wortwahl, um Zahlungen einzutreiben. Von Kontosperre und Gerichtsvollzieher ist die Rede. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Solche Maßnahmen brauchen Zeit. Werden Hausbesuche von Außendienstmitarbeitern angekündigt, lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen. Sie müssen diese weder in Ihre Wohnung lassen, noch mit ihnen reden.
Wichtig ist immer die Eintragung im Rechtsdienstleistungsregisiter. Nur dann müssen Sie an das Inkassobüro zahlen. Manche sind nämlich nur im Handelsregister eingetragen. Lassen Sie sich hiervon nicht verwirren!
Inkassounternehmen werben häufig damit, dass sie einem Verband angehören. Aber Achtung! Dies sagt nichts über die Seriosität des Inkassounternehmens aus.
Tipp: Informieren Sie sich bei dem Verband, ob das Inkassounternehmen tatsächlich Mitglied ist.
Mahngebühren sind zulässig. Diese stellt der Gläubiger in Rechnung, wenn Sie seiner Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen sind. Mehr als zwei bis drei Euro sollten Ihnen pro Schreiben nicht berechnet werden. Fragen Sie sonst nach.

Achten Sie auf die richtige Schreibweise des Inkassounternehmens. Bei den kleinsten Abweichungen im Namen wird das Unternehmen möglicherweise nicht im Rechtsdienstleistungsregister (RDG) gefunden. In diesem sind alle seriösen Inkassodienstleister eingetragen, es ist online einzusehen.
Inkassounternehmen werben häufig damit, dass sie einem Verband angehören. Aber Achtung! Dies sagt nichts über die Seriosität des Inkassounternehmens aus.
Tipp: Informieren Sie sich bei dem Verband, ob das Inkassounternehmen tatsächlich Mitglied ist.
Rufen Sie keine kostenpflichtigen Rufnummern an. Schreiben Sie ggf. das Inkassounternehmen per E-Mail oder Brief an.
Sie kennen den Gläubiger nicht, der von Ihnen Geld fordert, reagieren Sie! Fragen Sie nach, bleiben Sie dran.
Aus dem Inkassoschreiben muss klar hervorgehen, welches Unternehmen den Auftrag erteilt hat. Der Vertragsgegenstand und das Vertragsdatum müssen erkennbar sein. Zudem müssen mögliche Zinsen und Inkassokosten klipp und klar aufgelistet werden.
Fehlen Ihnen wichtige Informationen zum Vertrag, haken Sie nach.
Viele Verbraucher glauben, dass der Zahlungsverzug erst beginnt, wenn sie drei Mahnungen nicht beachtet haben. Das ist falsch. Wann Zahlungsverzug vorliegt ist klar geregelt. Richtig ist: Im Zahlungsverzug sind Sie, wenn Sie
1. nach einer Rechnung eine Mahnung erhalten haben, die Sie nicht beachtet haben.
2. eine Rechnung mit Mahnhinweis erhalten haben.
3. wenn Sie die Rechnung nach 30 Tagen nicht bezahlen, muss das Unternehmen keine weitere Mahnung schicken. Sie sind dann automatisch im Zahlungsverzug
4. bei Vertragsabschluss vereinbart haben, innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen oder zu einem bestimmten Termin den Betrag zu zahlen und Sie die Rechnung nicht fristgerecht begleichen. Ihr Vertragspartner muss Ihnen in so einem Fall keine Rechnung ausstellen und auch keine Mahnung schicken.
Inkassounternehmen dürfen nur dann tätig werden, wenn sie bei der zuständigen Behörde registriert sind. Ob das Unternehmen registriert ist und wer die zuständige Aufsichtsbehörde ist, findet man unter: www.rechtsdienstleistungsregister.de.
Aber: Nur weil ein Inkassounternehmen registriert ist, sagt das nichts darüber aus, ob seine Methoden seriös sind.
Berechtige Forderungen müssen Sie bezahlen. Allerdings sollten Sie alle Posten auf der Inkassorechnung genau prüfen. Bei unberechtigten Forderungen sollten Sie sofort Widerspruch erheben. Erklären Sie dem Inkassounternehmen genau, was Ihre Einwände sind.
Tipp: Führen Sie den Schriftverkehr per "Einwurfeinschreiben" und bewahren Sie alle Belege auf.
Mahngebühren sind zulässig. Diese stellt der Gläubiger in Rechnung, wenn Sie seiner Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen sind. Mehr als 2 bis 3 Euro sollten Ihnen pro Schreiben aber nicht berechnet werden. Fragen Sie sonst nach.
Werden Zinsen geltend gemacht, muss die Zinsberechnung genau dargestellt werden. Hierzu gehören der Zinssatz und der Zeitraum für den die Zinsen berechnet werden.
Werden Ratenzahlungen vereinbart, löst dies häufig weitere Kosten aus. Dies muss nicht unbedingt so sein, verhandeln Sie mit dem Inkassounternehmen. Überlegen Sie, welche Rate Sie über längere Zeit stemmen können. Die Zahlung von kleinsten Raten ist nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Denn Zinsen und weitere Kosten sind oft höher als die monatlichen Raten. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
Inkassobüros handeln im Auftrag eines Unternehmens. Kosten die durch die verspätete Zahlung und die Arbeit des Inkassounternehmens entstehen, können an denjenigen weitergeben werden, der das Geld schuldet. Wer seine Rechnungen nicht gezahlt hat, hat mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.
Aber: Inkassokosten müssen angemessen sein und dürfen die Kosten nicht übersteigen, die ein Rechtsanwalt einmalig verlangen dürfte.
Inkassokosten sind oft zu hoch. Nutzen Sie unseren Inkassocheck zur Kontrolle.
Ein Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt und die Rechnung des Inkassobüros nicht bezahlt wurde. Wurde gegen die Forderung schriftlich Widerspruch eingelegt, dürfen keine Daten übermittelt werden.
Wichtig ist immer die Eintragung im Rechtsdienstleistungsregisiter. Nur dann müssen Sie an das Inkassobüro zahlen. Manche sind nämlich nur im Handelsregister eingetragen. Lassen Sie sich hiervon nicht verwirren!
Einige Inkassobüro arbeiten mit Druck und aggressiver Wortwahl, um Zahlungen einzutreiben. Von Kontosperre und Gerichtsvollzieher ist die Rede. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Solche Maßnahmen brauchen Zeit. Werden Hausbesuche von Außendienstmitarbeitern angekündigt, lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen. Sie müssen diese weder in Ihre Wohnung lassen, noch mit ihnen reden.