Buchtitel "Pflegefall - was tun?": Pressematerial

Leitfaden für die Pflege
Ratgeber bietet Informationen, Checklisten und Interviews
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Titelbild Ratgeber Pflegefall was tun

Zu den Menschen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, gehören die etwa 4,7 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland. Nicht nur, dass das neue Virus vor allem die Gesundheit älterer und vorbelasteter Menschen bedroht, vielmehr musste auch die Pflege meist neu organisiert werden. Schon ohne die Corona-Krise ist die Belastung für Betroffene enorm. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Pflegefall – was tun?“ bietet einen Leitfaden, wie der Berg, vor dem Familien zu Beginn dieser neuen Herausforderung stehen, Schritt für Schritt kleiner wird.

Die Leserinnen und Leser erfahren unter anderem, welche Hilfe sie im Krankenhaus erwarten können und wer Anspruch auf eine Rehabilitation hat. Welche Fragen zur Pflegesituation sollten sie sich und ihrem Angehörigen stellen, und welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu? Das Buch unterstützt Betroffene zu Beginn in der Akutsituation, bietet aber auch Zusatzinformationen, die langfristig hilfreich sind, etwa worauf es bei einer Patientenverfügung ankommt oder wie sie die Leistungen der Versicherung kombinieren können. Neben rechtlichen Informationen helfen Checklisten bei der Auswahl eines Pflegedienstes oder bieten einen Überblick über die Leistungen der Kassen. Zudem schildern betroffene Angehörige und Experten in Interviews ihre eigenen Erfahrungen.

Der Ratgeber „Pflegefall – was tun? Schritt für Schritt zur guten Pflege“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.