Abzocke auf Kleinanzeigen & Co.: Jetzt schnell und richtig handeln

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Geld überwiesen, aber die Ware kommt nicht? Oder wurde Ihnen falsche Ware untergeschoben? Betrug auf Zweitmarktplattformen wie Kleinanzeigen oder Ticketbörsen ist weit verbreitet. Unser Notfall-Check zeigt, welche Schritte Sie jetzt unternehmen können, um Ihr Geld zurückzufordern und sich künftig zu schützen.
Schmuckbild: Identitätsmissbrauch
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Auf Zweitmarkt-Plattformen tummeln sich nicht nur ehrliche Käufer und Verkäufer, sondern auch Betrüger. Sie verlangen Vorauszahlungen für nie verschickte Ware, tricksen mit gefälschten Zahlungsbestätigungen oder umgehen den Käuferschutz bei PayPal & Co. Verkäufer werden mit Fake-Schecks, gefälschten Zahlungslinks oder der QR-Code-Masche abgezockt. Besonders perfide: Manche Kriminelle nutzen ihre Opfer sogar unwissentlich zur Geldwäsche. Wer hier nicht aufpasst, zahlt am Ende doppelt – mit Geld und Nerven.

Was kann ich tun?

Sie wurden auf einer Secondhand-Plattform betrogen? Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie vorgehen können – von der Kontaktaufnahme mit der Bank über eine mögliche Anzeige bis hin zur Sicherung von Beweisen. Zudem erfahren Sie, wie Sie sich vor betrügerischen Angeboten schützen können.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.