Ephedra-Trainingsbooster ohne Ephedrin?

Stand:
Ist diese Art der Ephedra-Pflanze legal und kann ich den Booster bedenkenlos zu mir nehmen?
Off

Frage

Ich habe in der Zutatenliste meines Trainings-Boosters gelesen, dass Ephedra viridis enthalten ist. Im Internet konnte ich recherchieren, dass diese Art der Ephedra-Pflanze legal ist. Stimmt das und kann ich den Booster bedenkenlos zu mir nehmen?

Antwort

Laut Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 sind Ephedrakraut und Zubereitungen daraus, die aus Ephedra-Arten gewonnen werden, grundsätzlich verboten. Das genannte Verbot umfasst alle Arten der Gattung Ephedra und damit auch Ephedra viridis.

Die Ephedra-Arten Ephedra californica und Ephedra viridis enthalten zwar kein Ephedrin, jedoch Pseudoephedrin.
Pseudoephidrin ist, ebenso wie Ephedrin, ein starkes Sympathikomimetikum. So nennt man Mittel, die die Erregungsübertragung auf das sympatische Nervensystem stimulieren. Dieses ist für die nach außen gerichtete Aktionsfähigkeit bei Belastung verantwortlich, z.B. zur Fluchtreaktion bei Gefahren.
Pseudoephedrin hat also eine ähnliche pharmakologische Wirkung wie Ephedrin. Die blutdrucksteigernde Wirkung sowie die Stimulation des zentralen Nervensystems sind jedoch etwas schwächer im Vergleich zu Ephedrin. Grundsätzlich sind schwerwiegende nachteilige Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System und das zentrale Nervensystem (wie Bluthochdruck oder Schlaganfälle) möglich. Durch eine kombinierte Aufnahme mit Koffein können diese noch verstärkt werden.

Pseudoephedrin ist nur als Arzneimittel und nur zur Behandlung bestimmter erkältungsbedingter Beschwerden mit Schleimhautschwellung von Nase und Nebenhöhlen in Kombinationspräparaten zugelassen. Im Februar 2024 wurde ein Rote-Hand-Brief - also eine Arzneiwarnung - für Pseudoephedrin veröffentlicht. Die Zulassungsinhaber von pseudoephedrinhaltigen Arzneimitteln informieren darin über ein mögliches Risiko für zwei schwere Nebenwirkungen (posteriores reversibles Enzephalopathiesyndrom (PRES) sowie reversibles zerebrales Vasokonstriktionssyndrom (RCVS)). Bei bestimmten Erkrankungen wie z.B. Bluthochdruck, Erkrankungen von Schilddrüse (Hyperthyreose), Niere oder Leber darf Pseudoephedrin keinesfalls genommen werden. Außerdem ist es nicht geeignet für Personen über 60 Jahren.

In Kombination mit dem Schmerzmittel Ibuprofen oder Antihistaminika (gegen Allergien) kann Pseudoephedrin das Reaktionsvermögen verändern, so dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Außerdem sind Schwindel und Sehstörungen möglich.

Da Sie ja Sportler sind, sollten Sie noch wissen, dass Pseudoephedrin in der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur als verbotene Stimulans aufgeführt ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ephedra viridis zwar tatsächlich kein Ephedrin enthält, die Verwendung in Lebensmitteln (inkl. Nahrungsergänzungsmitteln) trotzdem weder zulässig noch ungefährlich ist.

 

Zum Weiterlesen:

Fatburner zum Abspecken – oft eine Gefahr!

Gefährlicher Mix - Synephrin und Koffein in Abnehmpillen

 

Quellen:


Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.