Clever einkaufen im Supermarkt

Stand:
Ein kostenloser interaktiver Vortrag mit Kleingruppenarbeit für die gymnasiale Oberstufe und Berufsschulen.
Ein Einkaufswagen in einem Supermarktgang
Off

Supermärkte und Discounter locken mit niedrigen Preisen und Sonderangeboten. Sie verführen uns mit ihren Verkaufsstrategien möglichst viel zu kaufen. Hinzu kommt, dass ständig neue Lebensmittel den Markt erobern. Im Trend sind Produkte wie High-Protein-Quark, Fitness-Riegel, Energy-Drinks und Vitaminwasser, die insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene ansprechen. Oft sind sie teurer, als herkömmliche Lebensmittel und ihr Zusatznutzen ist fraglich.


icon12Format:interaktiver Vortrag mit Kleingruppenarbeit
Zielgruppe:Lehrkräfte, Schulklassen ab Klasse 11, Berufsschulklassen
Zeitbedarf:1-2 Stunden, je nach Wunsch
Teilnehmerzahl:15-30
Kosten:kostenlos

 

Zielsetzung:
Die Alltagskompetenz der Schülerinnen und Schüler soll gestärkt werden, indem sie:

  • psychologische Tricks von Handel und Herstellern kennenlernen und Werbebotschaften kritisch hinterfragen.
  • ihr eigenes Kaufverhalten (bzw. das der Familie) reflektieren.
  • erfahren, wie ein qualitäts-, gesundheits- und preisbewusster Einkauf gelingt.
  • lernen, was nachhaltiges Konsumverhalten bedeutet.

 

Ansprechpartner

Zuständig für Raum München:

Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Referat Lebensmittel und Ernährung
Daniela Krehl
Mozartstraße 9
80336 München
Tel.: (089) 55 27 94 350
E-Mail: ernaehrung@vzbayern.de

Zuständig für Raum Nürnberg:

Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Referat Lebensmittel und Ernährung
Anke Wöbking
Albrecht-Dürer-Platz 6
90403 Nürnberg
Telefon: (089) 55 27 94 366
E-Mail: ernaehrung-nbg@vzbayern.de

 

Der interaktive Vortrag wurde im Rahmen eines Projekts der Verbraucherzentrale Bayern erstellt und mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanziert.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.