Freie Fahrt mit dem E-Scooter – aber ohne Risiko

Pressemitteilung vom 06. Juli 2026

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern informiert über wichtige Kaufkriterien

E-Scooter gehören inzwischen zum Alltag und sind aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Mit mehr Leistung, höheren Geschwindigkeiten und attraktiven Preisen werben zahlreiche Anbieter auf Online-Marktplätzen um Käufer. Doch nicht jedes Modell, das online angeboten wird, darf auch auf deutschen Straßen fahren. E-Scooter dürfen nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Ohne ABE gibt es keinen Versicherungsschutz. Scooter ohne ABE und Versicherungsschutz dürfen nur auf Privatgrundstücken gefahren werden. Entscheidend ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20km/h.

Ohne Allgemeine Betriebserlaubnis bleibt der E-Scooter stehen

Die ABE erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag des Herstellers für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreitet. „Um die Allgemeine Betriebserlaubnis muss sich der Hersteller kümmern. Fehlt sie, können Verbraucher dies meist nicht selbst nachholen. Besonders bei günstigen Importmodellen ohne Ansprechpartner in der Europäischen Union bleibt eine Nachfrage beim Hersteller oft erfolglos“, erklärt Klaus Schmiedek, Fachbereichsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Zwar kann in Einzelfällen eine Einzelgenehmigung nach technischer Prüfung in Betracht kommen. Diese ist jedoch mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden.

Ohne Allgemeine Betriebserlaubnis keine Versicherungsplakette

Hinzu kommt, dass die Nutzung eines Scooters auf öffentlichen Straßen nur dann erlaubt ist, wenn der Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.  Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine Versicherungsplakette, die am E-Scooter zu befestigen ist. Diese Versicherungsplakette gibt es beim Versicherungsunternehmen – aber nur, wenn eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und eine ABE vorliegen.  

Günstige Modelle aus dem Ausland oder dem Internet haben meistens keinen ABE-Nachweis und lassen sich damit auch nicht versichern. 

„Wer einen E-Scooter ohne gültige Betriebserlaubnis fährt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld“, so Schmiedek. Allein für die fehlende ABE droht ein Bußgeld von 70 Euro und die Untersagung der Weiterfahrt. Das Fahrzeug wird zudem meist von der Polizei beschlagnahmt. Fehlt das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen, kommt der Straftatbestand des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung hinzu. Hier drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sowie Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg. Ohne ABE und ohne Haftpflichtversicherung dürfen Scooter legal nur auf eingefriedeten Privatgrundstücken gefahren werden. 

Auf das Typenschild achten

Ob ein E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, lässt sich unter anderem am Typenschild erkennen. Es weist darauf hin, dass für das Fahrzeugmodell eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt und die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllt sind. „Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucher vom Kauf Abstand nehmen. Sie sollten vor dem Kauf nicht nur auf Preis und Reichweite, sondern vor allem auf die Straßenzulassung achten“, rät Schmiedek. Zusätzliche Orientierung bietet eine vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichte Liste der für Elektrokleinstfahrzeuge erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse. Verbraucher können dort prüfen, ob für ein bestimmtes Modell bereits eine ABE vorliegt.

Tempolimit von 20 km/h beachten

Modelle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h sind keine Elektrokleinstfahrzeuge. Für sie gelten andere rechtliche Anforderungen. Wer ohne die erforderlichen Voraussetzungen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern und unter Umständen auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

CE-Kennzeichen ersetzt keine Straßenzulassung

Ein CE-Kennzeichen bedeutet nicht, dass ein E-Scooter die Straßenverkehrszulassung hat. Es bescheinigt lediglich die Einhaltung grundlegender europäischer Sicherheitsanforderungen. Auch TÜV-Siegel bieten nur dann eine Orientierungshilfe, wenn sie tatsächlich von einer Prüfstelle vergeben wurden. Verbraucher sollten deshalb die Echtheit von Prüfzeichen im Zweifel anhand der Zertifizierungsnummer überprüfen.

Safety-Gate-Portal warnt vor gefährlichen Produkten

Das europäische Safety-Gate-Portal informiert über gefährliche Produkte und Rückrufe. Dort werden unter anderem E-Scooter aufgeführt, die wegen Brandgefahr durch fehlerhafte Akkus oder aufgrund von Bremsmängeln beanstandet wurden.

„Ein Blick ins Safety-Gate-Portal kann vor Fehlkäufen und Sicherheitsrisiken schützen“, sagt Schmiedek. Gerade vor dem Kauf eines unbekannten Modells kann sich eine Überprüfung lohnen.

Bedienungsanleitung in deutscher Sprache

Wichtige Sicherheits- und Nutzungshinweise sollten in deutscher Sprache verfügbar sein. Fehlende Informationen können zu Fehlbedienungen führen und das Risiko von Bränden, Unfällen und Verletzungen erhöhen. Zudem können sich daraus Gewährleistungsansprüche ergeben.

Tipps der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

  • Nur E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) kaufen.
  • Vor dem Kauf auf das Typenschild achten.
  • Modelle mit mehr als 20 km/h kritisch prüfen.
  • Darauf achten, dass Hersteller oder Händler innerhalb der EU erreichbar sind.
  • Das Safety-Gate-Portal auf Warnungen und Rückrufe überprüfen.
  • CE-Kennzeichen und TÜV-Siegel nicht mit einer Straßenzulassung verwechseln.
  • Auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung achten.

 

Weitere Informationen zu den Regeln für E-Scooter finden Sie auf der Website der Verbraucherzentralen. 

Kontakt
Klaus Schmiedek
Fachbereichsleiter Recht
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

Diese Pressemeldung wurde von den Verbraucherzentrale Hessen und Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des bundesweiten Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt - gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.