Mehr Klarheit bei Garantie und Gewährleistung
Neue EU-Label informieren Verbraucher:innen über ihre Rechte
Seit dem 27.09.2026 müssen Verkäufer Verbraucher:innen mit einem einheitlichen Label über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Dadurch sollen sie diese besser kennen und durchsetzen können, wenn sich bei einem gekauften Produkt ein Defekt zeigt.
Bisher herrschte bei Verbraucher:innen viel Unklarheit über die Begriffe Gewährleistung und Garantie. Teilweise wurde dies von Verkäufern gezielt ausgenutzt, die bei Defekten pauschal auf den Hersteller verwiesen. Die neuen Label sollen für mehr Klarheit bei den Verbraucher:innen sorgen. Während die Gewährleistung ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
Gewährleistungslabel informiert auch über kostenfreie Reparatur
„Das Gewährleistungslabel klärt über die wichtigsten Aspekte der Gewährleistungsrechte auf, etwa über die Mindestdauer von zwei Jahren sowie über die Möglichkeit für Verbraucher:innen, zwischen der kostenfreien Reparatur und der kostenfreien Ersatzlieferung der Ware zu wählen“, sagt Klaus Schmiedek, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Diese Informationspflichten gelten bei Online-Käufen ebenso wie im stationären Handel und bei sonstigen Vertriebsformen.
Garantielabel schützt gesamte Ware
Neben dem neuen Gewährleistungslabel gibt es auch ein neues Garantielabel. „Das Garantielabel informiert über eine freiwillige Garantie des Herstellers. Diese Garantie muss die gesamte Ware schützen und für mehr als zwei Jahre gelten. Sie darf keine zusätzlichen Kosten verursachen“, so Schmiedek. Falls eine Garantie gewährt wird, besteht sie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Weitere Informationen
Ausführliche Information erhalten Sie in unserem Artikel „Alles zu Gewährleistung und Garantie“.
Kontakt
Klaus Schmiedek
Leiter Fachbereich Recht
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
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