Kein Strom mehr von grüüün?

Pressemitteilung vom 22. Oktober 2026

Anbieter kündigt Einstellung der Belieferung an

Der Stromanbieter grüüün verunsichert derzeit zahlreiche Kundinnen und Kunden mit der Ankündigung, die Strombelieferung bis zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, die Kündigung nicht ungeprüft hinzunehmen und rechtzeitig aktiv zu werden.

Auf einen Blick

  • Kündigung prüfen
  • Rechtzeitig um einen neuen Stromvertrag kümmern
  • Keine Sorge vor einem Stromausfall

Betroffene legten der Verbraucherzentrale Unterlagen vor, nach denen der Anbieter ankündigt, die Belieferung mit Strom während der laufenden Mindestvertragslaufzeit einzustellen. „Energielieferverträge sind für beide Vertragsparteien bindend. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich nur unter Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen möglich.“ so Stephan Tietz, Jurist der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht. „Solche Gründe wurden von grüüün aber nicht mitgeteilt.“ so Tietz weiter.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem ähnlichen Fall mit Urteil vom 18. Juni 2026 im Zusammenhang mit der Belieferungseinstellung durch den Anbieter Stromio, dass Energieversorgungsunternehmen wirtschaftliche Risiken grundsätzlich selbst tragen müssen. Selbst deutlich gestiegene Beschaffungskosten rechtfertigten im dort entschiedenen Fall keine vorzeitige Beendigung laufender Stromlieferverträge.

Während es im Fall Stromio um wirtschaftliche Entwicklungen ging, beruft sich grüüün auf aktuelle Regulierungstrends. Welche konkreten Änderungen Grundlage der Kündigungen sein sollen, teilt grüüün jedoch nicht mit. In beiden Fällen stützen die Unternehmen ihre Kündigungen auf angebliche äußere Umstände. „Der bloße Verweis auf nicht näher genannte gesetzliche Änderungen rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung.“ stellt Tietz klar.

Tipps für Betroffene

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kundinnen und Kunden von grüüün folgende Schritte:

  • Dem angekündigten Belieferungsstopp widersprechen und auf die Erfüllung des vereinbarten Energieliefervertrags bestehen.
  • Den Versorger vorsorglich unter Fristsetzung von einer Woche auffordern, die weitere Belieferung ausdrücklich zu bestätigen.
  • Sich vorsorglich um einen neuen Energieliefervertrag bemühen, um mögliche Mehrkosten in der Grundversorgung zu vermeiden.
  • Nicht in Panik geraten. Wer bis zum Ende der Belieferung keinen neuen Anbieter gefunden hat, wird automatisch vom zuständigen Grundversorger aufgefangen. Ein Stromausfall droht nicht.
  • Mögliche Schadensersatzansprüche gegen grüüün prüfen. Dazu sollten die Kosten des bisherigen Vertrags mit den Preisen eines neuen Versorgers verglichen werden. Ein möglicher Schaden ergibt sich aus den entstehenden Mehrkosten bis zum frühestmöglichen regulären Vertragsende.
  • Zum Zeitpunkt des Belieferungsendes den Zählerstand dokumentieren, idealerweise durch ein Foto, und diesen sowohl dem Netzbetreiber als auch grüüün mitteilen.
  • Beachten, dass grüüün verpflichtet ist, spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses eine Abschlussrechnung zu erstellen.
  • Sämtliche Vertragsunterlagen, Mitteilungen des Versorgers sowie den gesamten Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren.

 

Kontakt
Stephan Tietz
Fachbereich Finanzdienstleistung
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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