Teure Wohnungssuche: Verbraucherzentrale warnt vor MietSofort
79 Euro werden fällig – auch wenn man keine Wohnung findet

Wer auf der Webseite mietsofort.de nach einer Wohnung sucht, hat schnell eine Rechnung über 79 Euro im Postfach. Bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern gehen dazu derzeit viele Anfragen von Betroffenen ein. Die Verbraucherschützer warnen vor der Nutzung des Portals und raten: Forderungen nicht vorschnell bezahlen.
Viele Nutzerinnen und Nutzer gehen davon aus, über die Seite lediglich Wohnungsangebote einsehen oder Vermieter kontaktieren zu können. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich jedoch um ein kostenpflichtiges Software-Angebot zur Unterstützung der Wohnungssuche. Das Entgelt von 79 Euro fällt nach Angaben des Anbieters unabhängig davon an, ob die Suche erfolgreich ist. Der Preis steht zudem nur unauffällig in einem zweiten Kästchen. Betreiber ist ein Unternehmen mit Sitz in Bulgarien.
„Wer eine Wohnung sucht, steht oft unter Zeitdruck und klickt schnell. Bei MietSofort ist am Ende nur eines garantiert: Eine Rechnung über 79 Euro – und zwar ganz gleich, ob man eine Wohnung findet oder nicht. Unser Rat: Finger weg von diesem Angebot“, sagt Klaus Schmiedek, Leiter des Fachbereichs Recht der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Seit Kurzem ist der Bestellbutton zwar mit „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet. Wer neu bucht, sollte daher genau hinsehen – und es im Zweifel lassen.
Was Betroffene jetzt tun können
- Nicht vorschnell zahlen: Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale bestehen durchaus rechtliche Zweifel, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
- Schriftlich widersprechen: Den Vertragsschluss bestreiten, vorsorglich den Widerruf erklären und hilfsweise wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten. Wenn der Verzicht auf das Widerrufsrecht missverständlich formuliert und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann der Widerruf bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich sein. Ein Musterschreiben gibt es auf verbraucherzentrale.de.
- Beweise sichern: E-Mails, Rechnungen und Screenshots des Bestellvorgangs aufbewahren.
- Mahnbescheid nie ignorieren: Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen – sonst droht die Vollstreckung, auch wenn die Forderung unberechtigt ist.
Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern weiter.
Kontakt
Klaus Schmiedek
Leiter Fachbereich Recht
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