Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?
Mitunter verlangen Ärzt:innen für diagnostische Maßnahmen und medizinische Behandlungen eine Selbstzahlung durch Patient:innen, obwohl die Kosten dieser Leistung im Regelfall von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Ist Ihnen so etwas schon mal passiert?

Dieser Aufruf ist beendet
Vielen Dank für die rege Beteiligung an unserem Aufruf. Wir werten die Rückmeldungen zurzeit aus.

Worum ging es?
Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten, wenn Verbraucher:innen eine Arztpraxis aufsuchen. Das gilt beispielsweise für grundlegende medizinische Untersuchungen bei Krankheiten wie Erkältungen oder Hautausschlag, notwendige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.
Es gibt allerdings auch sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL), die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu zählen zum Beispiel spezielle Vorsorgeuntersuchungen ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen. IGeL-Leistungen müssen Patient:innen selbst bezahlen. Aber was, wenn Sie für eine Leistung bezahlen sollen, die normalerweise von Ihrer Krankenkasse übernommen wird?
In letzter Zeit erreichen die Verbraucherzentralen zunehmend Berichte, dass einige Ärzt:innen für diagnostische Maßnahmen und Standardbehandlungen - die üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden - eine private Zahlung von den Patient:innen verlangen. Beispielsweise wurden Fälle gemeldet, in denen Patient:innen für die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ab 35 Jahren - die von der gesetzlichen Krankenkasse alle zwei Jahre übernommen wird - oder sogar für eine Corona-Impfung zur Kasse gebeten wurden, obwohl sie Anspruch auf eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse hatten.
Update Oktober 2024: Zwischenauswertung des Aufrufs
Seit Ende Februar 2024 läuft dieser Aufruf des vzbv. Die Zwischenauswertung zeigt, dass eine Umwandlung von Kassenleistungen in IGeL stattfindet. 19 Prozent der Verbraucher:innen wurden im Vorfeld der Behandlung nicht einmal über die privat zu tragenden Kosten informiert. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken! Das veraltete Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 muss dringend überarbeitet werden. Lesen Sie mehr über die Zwischenauswertung des Aufrufs.

Was haben Verbraucher:innen gemeldet?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wollte mehr über Fälle erfahren, in denen Verbraucher:innen für eigentlich von der Krankenkasse gedeckte Leistungen bezahlen sollten. Sie konnten uns dabei unterstützen, wenn Sie:
- gesetzlich krankenversichert sind oder bis vor Kurzem waren,
- für eine medizinische Leistung in Arztpraxen bezahlen sollten,
- annehmen, dass diese Leistung eigentlich von der gesetzlichen Krankenkasse hätte übernommen werden müssen (ausgenommen hiervon sind Behandlungen bei Privatärzt:innen).
Erkennen - Informieren - Handeln
Marktbeobachtung
Mit der Marktbeobachtung nehmen die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) den Markt unter die Lupe. Wir analysieren Fälle, die Verbraucher uns melden und erkennen so früh strukturelle Probleme. Helfen Sie uns mit Ihrer Beschwerde oder Ihrem Hinweis!