Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung

Pressemitteilung vom 30. Juli 2026

Antragstellung ab 21. Juli möglich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg - Vorpommern empfiehlt auch mit Blick auf das neue Gebäudemodernisierungsgesetz den Umstieg auf erneuerbare Energien. Trotz geänderter Rahmenbedingungen bleiben die Fördermöglichkeiten attraktiv.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Parallel dazu hat die Bundesregierung kurzfristig neue Förderregelungen für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüsse beschlossen. Auch wenn die Förderzuschüsse schrittweise sinken sollen, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg - Vorpommern weiterhin dazu, beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.

„In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung Änderungen an der Förderung bekannt gegeben und die Beantragung von Fördermitteln bei der KfW bis zum 20. Juli kurzfristig ausgesetzt“, erklärt Arian Freytag, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg- Vorpommern. „Auch nach dem 21. Juli bleiben die Zuschüsse für den Heizungstausch und energetische Sanierungen attraktiv. Allerdings werden die Förderbeträge künftig alle sechs Monate etwas reduziert. Wer früh handelt, kann sich deshalb höhere Zuschüsse sichern.“

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt, kann weiterhin eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten erhalten. Ab 2027 wird zusätzlich ein Bonus von 15 Prozent für europäische Wärmepumpen eingeführt. Gleichzeitig wird die Grundförderung in gleicher Höhe abgesenkt.

Der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus fällt ab dem 21. Juli geringer aus und beträgt künftig 16 statt bislang 20 Prozent. Anschließend reduziert sich dieser Bonus alle sechs Monate um jeweils vier Prozentpunkte.

Verbessert wird hingegen die Förderung für Haushalte mit geringerem Einkommen. Sie erhalten künftig einen gestaffelten Einkommensbonus:

  • 10 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro,
  • 30 Prozent bis 40.000 Euro,
  • 40 Prozent bis 30.000 Euro.

Die zuletzt genannte Einkommensgruppe kann dadurch Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten erhalten. Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern kann das anrechenbare Einkommen zusätzlich um 10.000 Euro reduziert werden, wodurch sich der Einkommensbonus erhöhen kann.

Nicht mehr gefördert werden künftig der Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist künftig nur noch der Wechsel von einer fossilen Heizung auf ein erneuerbares Heizsystem. Der Austausch von Fernwärme oder bereits bestehenden Anlagen mit erneuerbaren Energien ab Baujahr 2008 wird nicht mehr bezuschusst.

Hohe Förderung jetzt nutzen

Die Bundesregierung plant eine schrittweise Reduzierung der Fördermittel. So sinken die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von derzeit 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Anschließend sollen sie im Abstand von jeweils sechs Monaten um weitere 750 Euro abgesenkt werden.

„Eigentümerinnen und Eigentümer mit einer älteren Öl- oder Gasheizung sollten die aktuellen Fördermöglichkeiten jetzt genau prüfen. Da die Zuschüsse künftig weiter sinken, kann sich ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien besonders lohnen“, so Arian Freytag.

Hinzu kommt, dass fossile Energieträger durch die CO₂-Bepreisung sowie steigende Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe langfristig deutlich teurer werden. Gleichzeitig verteilen sich die Netzkosten auf immer weniger Anschlussnehmer, da Gasnetze nach und nach stillgelegt werden. Auch geopolitische Krisen können jederzeit zu starken Preisschwankungen führen. An dieser grundsätzlichen Entwicklung ändern auch die politischen Diskussionen rund um das Gebäudemodernisierungsgesetz nichts.

Gute Bedingungen auf dem Handwerkermarkt – Wärmepumpenangebote vergleichen

Neben den attraktiven Fördermöglichkeiten spricht noch ein weiterer Punkt für eine zeitnahe Modernisierung: Die Situation auf dem Handwerkermarkt hat sich deutlich entspannt. Lieferengpässe und lange Wartezeiten haben sich vielerorts reduziert.

Wer frühzeitig plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen, die passende Heiztechnik auswählen und den Austausch ohne Zeitdruck zu oftmals günstigeren Konditionen umsetzen. Im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentrale M-V können Eigentümer:innen bis zu drei Wärmepumpenangebote kostenlos analysieren und vergleichen lassen. Wer den Heizungstausch zu lange hinauszögert, riskiert dagegen, dass eine steigende Nachfrage erneut zu Engpässen führt, während die Förderungen gleichzeitig sinken.

Kommunale Wärmeplanung als Entscheidungshilfe nutzen

Vor dem Einbau einer neuen Heizung empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg - Vorpommern einen Blick in die kommunale Wärmeplanung. Dort erfahren Eigentümer:innen, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob perspektivisch ein Anschluss an das Fernwärmenetz möglich sein könnte.

„Die kommunale Wärmeplanung bietet eine wichtige Grundlage für eine zukunftssichere Investitionsentscheidung“, erläutert Arian Freytag. „Wer frühzeitig weiß, ob langfristig Fernwärme zur Verfügung stehen könnte oder ob eine individuelle Heizlösung sinnvoller ist, kann seine Investition besser auf die Zukunft ausrichten.“ Ein rechtlicher Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss besteht jedoch nicht – auch dann nicht, wenn die kommunale Wärmeplanung diesen für das Wohngebiet vorsieht.

Nicht abwarten, sondern vorbereiten

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale M-V empfiehlt Hauseigentümer:innen daher,

  • die Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäudesanierung zeitnah zu prüfen,
  • die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune in die Entscheidung einzubeziehen,
  • Angebote von Fachbetrieben bereits vor einem Heizungsausfall einzuholen,
  • auf erneuerbare Heiztechniken zu setzen und
  • notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Diskussionen aufzuschieben.

„Die größte Gefahr besteht derzeit darin, gar nichts zu unternehmen“, betont Arian Freytag. „Wer jetzt investiert, profitiert noch von attraktiven Förderkonditionen, guten Marktbedingungen und einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Abzuwarten bringt in den meisten Fällen keine zusätzlichen Vorteile, sondern verlängert lediglich die Unsicherheit.“

Fragen zum Thema Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg - Vorpommern mit ihrem Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Kontakt:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.