Photovoltaik: Neue Regeln und Ende der Förderung ab dem Jahr 2027

Pressemitteilung vom 20. August 2026

Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchte, sollte sich beeilen.

Ab dem Jahr 2027 plant der Gesetzgeber grundlegende Änderungen bei der Vergütung von Solarstrom. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, die Wirtschaftlichkeit einer Anlage sorgfältig zu prüfen. Welche Änderungen vorgesehen sind und welche Folgen sie für Verbraucher:innen haben können, erläutert Arian Freytag, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Er erklärt außerdem, worauf Haushalte bei der Planung einer Photovoltaikanlage achten sollten.

Geplante Änderungen werfen Fragen auf.

Viele Verbraucher:innen überlegen, ob sich die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt. Ab dem Jahr 2027 sind dazu neue Antworten zu erwarten. Hintergrund ist die beabsichtige Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). 

Nach dem Gesetzentwurf soll die bisher für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen wegfallen. Für eine Übergangszeit ist noch eine feste Vergütung vorgesehen, die höchstens drei Jahre lang gewährt wird. Danach ist eine gesetzliche Förderung für Solarstrom aus Hausanlagen nicht mehr vorgesehen. 

Es soll weiterhin möglich sein, dass eingespeister Überschussstrom vergütet wird. Dafür sollen Verbraucher:innen ihren Strom jedoch direkt vermarkten. Statt einer festgelegten Einspeisevergütung erhalten Sie dann einen Preis, der sich am Börsenpreis orientiert. Dieser kann sich saisonal und über die Jahre stark verändern. 

Mit der Reform soll auch die noch geltende Option der Volleinspeisung entfallen. Nur noch bis Ende des Jahres 2026 erhalten Betreiber:innen eine höhere Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der vollständig ins Netz eingespeist wird. 

Dazu Arian Freytag: „Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage für den eigenen Haushalt wird stärker als bisher davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms dort genutzt werden kann. Eine Vorhersage für die Höhe von Marktpreisen für eingespeisten Überschussstrom ist praktisch nicht möglich.“

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Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung nach den bislang geltenden Regeln. Für Strom aus einer Anlage mit zehn Kilowatt Photovoltaikleistung beträgt diese beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Überschusseinspeisung und 12,2 Cent kWh bei Volleinspeisung. 

Arian Freytag empfiehlt, Angebote sorgfältig zu vergleichen und die individuelle Wirtschaftlichkeit im Rahmen einer Beratung prüfen zu lassen. „Entscheidend sind unter anderem Anschaffungskosten, erwartete Stromerträge, der mögliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiekosten“, weiß der Experte. Er geht zudem davon aus, dass die Investitionskosten bereits vor dem Wegfall der Einspeisevergütung steigen können. 

Eigenverbrauch wird an Bedeutung gewinnen.

Haushalte nutzen einen immer größeren Teil ihres Solarstroms selbst. Dazu tragen Batteriespeicher bei, mit denen erzeugter Überschussstrom lokal gespeichert werden kann. Neue Anlagen werden deshalb inzwischen mit einem Batteriespeicher eingebaut. Mit einem passenden Speicher kann der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent steigen. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage nicht zu groß ausgelegt ist. 

Viele Anlagen erzeugen im Jahresverlauf mehr Strom als im Haushalt verbraucht wird. Durch die bislang garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre können Eigentümer:innen ihre Anlage auch bei einem geringeren Eigenverbrauch wirtschaftlich betreiben. 

Bei einer Direktvermarktung hängt die Wirtschaftlichkeit von den tatsächlich erzielbaren Marktpreisen ab. Deshalb kann es wirtschaftlich sinnvoller werden, die Größe einer neuen Anlage stärker am eigenen Strombedarf auszurichten. 

Wärmepumpen und Elektroautos erhöhen den Strombedarf

Der Strombedarf steigt in vielen Haushalten. Gründe dafür sind unter anderem Wärmepumpen und Elektroautos mit eigener Ladestation. Beides kann nämlich ebenfalls mit Solarstrom versorgt werden und dazu beitragen, dass der Eigenverbrauchsanteil steigt. 

„Der Umstieg auf elektrische Systeme beim Heizen und die Elektromobilität machen auch die Photovoltaik wirtschaftlich interessanter“ ist Arian Freytag überzeugt. Er empfiehlt darüber hinaus intelligente Energiemanagementsysteme. Diese können beispielsweise dafür sorgen, dass überschüssiger Solarstrom bevorzugt zum Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt wird.

„Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik für viele Haushalte eine Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabhängiger von den Entwicklungen auf den Energiemärkten zu machen“, fasst Freytag zusammen.

Hintergrund: EEG-Pläne ab dem Jahr 2027 

Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 (EEG 2027) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Im weiteren Verlauf sind Änderungen möglich.

Das EEG 2027 soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten für neue Photovoltaikanlagen die aktuellen Regelungen zur Einspeisevergütung. 

Übergangsregelung für neue Photovoltaikanlagen
Die garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen soll entfallen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten vor:

  • für Photovoltaikanlagen unter 50 Kilowatt, die bis 2027 in Betrieb gehen
  • für Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt, die bis 2028 in Betrieb gehen
  • für Photovoltaikanlagen unter sieben Kilowatt, die bis 2029 in Betrieb gehen.

Die befristete Übergangszahlung soll ab 1. Januar 2027 5,2 Cent pro kWh betragen. Ab August 2027 soll sie alle sechs Monate für neue Anlagen abgesenkt werden. Spätestens ab dem 1. Januar 2030 soll es für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen keine Einspeisevergütung mehr geben. Wer Erlöse für überschüssigen Strom erzielen möchte, soll diesen direkt vermarkten. 

Direktvermarktung von Solarstrom 
Für die direkte Vermarktung von Solarstrom benötigen Verbraucher:innen einen Direktvermarkter. Das ist ein Dienstleister, der den erzeugten Solarstrom an der Börse verkauft. Mit dem Direktvermarkter wird darüber hinaus ein Strompreisschwellenwert vereinbart. Liegt der Marktpreis an der Börse unterhalb dieses Wertes, regelt der Direktvermarkter die Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage ferngesteuert ab. Dafür sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerelektronik erforderlich, über die der Direktvermarkter auf die Stromerzeugung zugreifen kann. 

Fragen zum Thema Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg - Vorpommern mit ihrem Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Kontakt:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte, anbieterunabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Dank Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium begleitet sie seit 1978 private Verbraucher:innen mit derzeit über 900 Energieberater:innen und an mehr als 1.000 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2024 wurden weit über 230.000 Privathaushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien.

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