Wirklich nachhaltig oder nur „grün gefärbt“?
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern informiert zu Greenwashing bei Lebensmitteln

Ab 27. September 2026 tritt die sogenannte EU- EmpCo Richtlinie in Kraft. Sie soll Verbraucher:innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. “Ziel ist es, sogenanntes Greenwashing einzuschränken und Kaufentscheidungen transparenter zu machen. Aussagen, wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „natürlich“ dürfen dann nur noch verwendet werden, wenn sie konkret, nachvollziehbar und belegbar sind“, sagt Antje Degner von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Was ist Greenwashing?
Von Greenwashing spricht man, wenn ein Unternehmen sich und seinen Produkten durch Marketing ein grünes Image verleiht, ohne seine Umweltauswirkungen nachweislich zu verbessern. Unternehmen erfinden dafür zum Beispiel eigene Siegel, deren Kriterien sie selbst festlegen. Oft bewerben sie ihre Produkte mit allgemeinen Umweltaussagen, wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „klimafreundlich“, die bisher kaum geschützt waren und nicht bewiesen werden mussten.
Welche Werbetricks sind bald verboten?
Es dürfen keine allgemeinen Umweltaussagen, wie „umweltfreundlich“ ohne entsprechende Nachweise gemacht werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder nicht von öffentlichen Stellen ausgegeben werden sind verboten. Aussagen zur Umweltwirkung des gesamten Produkts, die aber nur auf einzelne Komponenten zutreffen, sind nicht mehr erlaubt. Aussagen zu neutralem, reduziertem oder positivem Treibhausgassaustoß, die ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen sind nicht mehr zulässig.
Wann tritt die EmpCo-Richtlinie in Kraft?
Die EmpCo-Richtlinie wurde am 26. Februar 2024 verabschiedet. In Deutschland wurde die nationale Umsetzung am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ab dem 27. September 2026 müssen die neuen Regelungen von Unternehmen angewendet werden. Aufbrauchfristen sind nicht vorgesehen. Es ist möglich, dass in den Regalen der Supermärkte noch Lebensmittel mit sehr langen Mindesthaltbarkeitsdaten liegen, die vor der Umsetzungsfrist produziert wurden. Manche Hersteller überkleben dann Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel auf den Verpackungen. Das ist eine Zwischenlösung, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden oder um schon vorproduziertes Verpackungsmaterial nicht wegwerfen zu müssen.
Kontakt
Antje Degner
Fachbereich Lebensmittel und Ernährung
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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