Alle Fragen zur Klage gegen E.ON
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen E.ON.
Grundsätzliches
Worum geht es in dem Verfahren?
Die E.ON Energy Solutions GmbH (E.ON) ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kund:innen fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. In den letzten Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen.
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat das am 12. Oktober 2026 für drei Versorgungsgebiete bestätigt (siehe „Was hat das Oberlandesgericht Hamm am 12. Oktober 2026 entschieden?“).
Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll im Kern feststellen, dass E.ON keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Ausgangspunkt für die Klage sind die Preise, die zum 31.12.2020 galten. Wenn Sie Ihren Vertrag davor geschlossen haben, soll geklärt werden, dass die danach erhöhten Preise nicht gelten.
Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 31.12.2020 abgeschlossen haben, ist der bei Vertragsschluss geltende Preis maßgebend. Festgestellt werden soll, dass spätere Preiserhöhungen unwirksam sind.
Um wie viel Geld geht es?
Je nach Einzelfall haben sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht. Steht die Unwirksamkeit rechtskräftig fest, können Angemeldete Beträge von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro zurückfordern. Wie viel es im Einzelfall ist, hängt unter anderem von Verbrauch und Versorgungsgebiet ab.
Im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl betrug der Arbeitspreis Ende 2020 noch 6,18 Cent/ kWh (brutto). Bis ins Jahr 2023 erhöhte sich dieser auf 23,24 Cent/ kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies für die Jahre 2021 und 2022 nach Schätzungen des vzbv 3.500,00 Euro Mehrkosten.
Wer ist betroffen?
Die Klage betrifft Kund:innen von E.ON, die einen Fernwärmevertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Ob der Vertrag noch läuft, spielt keine Rolle. Teilnehmen konnten Sie, wenn E.ON Ihnen gegenüber für die Anpassung der Arbeitspreise eine Formel verwendet, die folgende Faktoren enthält:
- Erdgas, Börsennotierungen,
- Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe und
- diese beiden Faktoren zusammen mit 60 Prozent oder mehr eingehen
Die Formel können Sie zum Beispiel in den Preisblättern nachsehen, die E.ON mit den Jahresabrechnungen verschickt.
Welche Versorgungsgebiete umfasst die Klage?
Die Klage betrifft Kund:innen von E.ON, die einen Fernwärmevertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Ob der Vertrag noch läuft, spielt keine Rolle. Die betroffenen Fernwärme-Versorgungsgebiete:
Nordrhein-Westfalen
- Bergisch-Gladbach
- Dortmund-Kirchlinde
- Dortmund-Schüren
- Dortmund-Westerfilde
- Erkrath-Hochdahl
- Ibbenbüren
- Leverkusen-Steinbüchel
- Monheim-Süd / Monheim-Baumberg-Ost
- Recklinghausen
- Wuppertal-Hilgershöhe
Hamburg
- Hamburg-Bergedorf-West
- Hamburg-Bergstedt, Volksdorfer Damm
- Hamburg-Hanhoopsfeld
- Hamburg-Lohbrügge-Nord
- Hamburg-Marmstorf
- Hamburg-Rahlstedt-Meiendorf
- Hamburg-Rahlstedt-Ost
Schleswig-Holstein
- Bad Schwartau-Wasch
- Elmshorn-Rethfeld
- Hoisbüttel-Ost
- Pinneberg, Wiesengrund
Hessen
- Langen-Oberlinden
- Schwalbach-Limes
Wie funktioniert die Sammelklage?
Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir gesondert unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.
Das Urteil vom 12. Oktober 2026
Was hat das Oberlandesgericht Hamm am 12. Oktober 2026 entschieden?
Das Oberlandesgericht Hamm hat unsere Kritik an den Preisänderungsklauseln von E.ON bestätigt. Es hat festgestellt, dass E.ON seine Preiserhöhungen in den Versorgungsgebieten Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes nicht auf die verwendeten Formeln stützen durfte.
In erster Linie hatten wir beantragt, die Unwirksamkeit allgemein festzustellen, also für alle Formeln mit den von uns beanstandeten Merkmalen. Das hat das Gericht abgelehnt. Es hat die Klauseln stattdessen für einzelne Versorgungsgebiete geprüft. Für diesen Fall hatten wir vorsorglich beantragt, die Unwirksamkeit jedenfalls für die drei genannten Gebiete festzustellen. Diesen Anträgen ist das Gericht gefolgt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ich werde in Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord oder Schwalbach-Limes beliefert. Was bedeutet das Urteil für mich?
Wenn Sie sich wirksam ins Klageregister eingetragen haben, gilt die Feststellung des Gerichts auch für Sie, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Sie können sich dann darauf berufen und zu viel gezahlte Beträge von E.ON zurückfordern. Bis dahin kann es noch dauern, weil das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof weitergeht (siehe „Wie geht es jetzt weiter?“).
Ich werde in einem anderen Versorgungsgebiet beliefert. Was bedeutet das Urteil für mich?
Für Ihr Versorgungsgebiet hat das Oberlandesgericht keine Feststellung getroffen. Das bedeutet nicht, dass es die Preisänderungsklauseln dort für wirksam hält. Das Gericht hat nur die Klauseln der drei Gebiete im Einzelnen geprüft, für die wir vorsorglich eine eigene Feststellung beantragt hatten.
Die Gründe, aus denen das Gericht diese Klauseln für unwirksam hält, lassen sich aus unserer Sicht auf die Klauseln in den übrigen Versorgungsgebieten übertragen. Das Urteil ist deshalb auch für Sie ein gutes Zeichen.
Verbindlich wird das für Ihr Versorgungsgebiet erst, wenn ein Gericht die Unwirksamkeit auch dort feststellt. Das wollen wir mit der Revision beim Bundesgerichtshof erreichen.
Ihre Anmeldung bleibt bestehen, und Ihre Ansprüche bleiben vor Verjährung geschützt.
Bekomme ich jetzt Geld zurück?
Noch nicht. Eine Musterfeststellungsklage endet mit einer Feststellung des Gerichts. Das Urteil verpflichtet E.ON nicht unmittelbar, an einzelne Kund:innen zu zahlen. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, können sich angemeldete Verbraucher:innen auf die Feststellung berufen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Wir gehen davon aus, dass E.ON dann erstattet. Eine Garantie dafür gibt es nicht (siehe „Was passiert, wenn das Urteil rechtskräftig ist?“).
Wie geht es jetzt weiter?
Beide Seiten können innerhalb eines Monats, nachdem ihnen das schriftliche Urteil zugestellt wurde, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Wir werden das tun. Solange über die Revision nicht entschieden ist, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Wie lange das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof dauert, lässt sich noch nicht sagen. Über unseren News-Alert informieren wir Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Teilnehmen
Kann ich an der Klage noch teilnehmen?
Die Anmeldung ist seit dem 14. September 2026 nicht mehr möglich.
Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?
Die Abmeldung ist seit dem 14. September 2026 nicht mehr möglich.
Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile
Was passiert, wenn der vzbv gewinnt und das Urteil rechtskräftig wird?
Wenn Sie sich wirksam für die Klage angemeldet haben und in einem der festgestellten Versorgungsgebiete beliefert werden, gilt die Feststellung des Gerichts auch für Sie. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können Sie sich darauf berufen, die Erstattung der überhöhten Beträge fordern und künftige Preiserhöhungen auf Grundlage dieser Formel zurückweisen.
Wir gehen davon aus, dass E.ON nach einem rechtskräftigen Urteil erstattet. Dafür sprechen das öffentliche Ansehen des Unternehmens und die Aussicht auf weitere Klagen. Eine Garantie dafür gibt es nicht: Das Urteil stellt fest, dass die Klauseln unwirksam sind – es verpflichtet E.ON nicht unmittelbar zur Zahlung.
Sollte E.ON trotzdem nicht erstatten, müssen Sie Ihre Forderung selbst geltend machen, notfalls vor Gericht. Dieses Gericht ist an die Feststellungen aus unserem Verfahren gebunden.
Welche weiteren Vorteile hat die Klage?
Die Klage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Klage haben Sie es wesentlich einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Klage kann außerdem verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Klage beteiligen, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.
Steht die Unwirksamkeit rechtskräftig fest, kann E.ON künftige Preiserhöhungen Ihnen gegenüber nicht mehr auf diese Formel stützen.
Die Hemmung endet sechs Monate nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
Warum verfolgt der vzbv seine Ziele vor Gericht mit einer Musterfeststellungsklage statt einer Abhilfeklage?
Anfangs hatte der vzbv angestrebt, dass das Gericht E.ON zu einer direkten Zahlung an Verbraucher:innen verurteilt (Abhilfeklage). Gleichzeitig sollte das Gericht feststellen, dass E.ON keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendete Formel stützen darf (Musterfeststellungsklage). So ein Vorgehen hätte aber ein Verjährungsrisiko für die Ansprüche bedeutet. Deshalb geht der vzbv den sicheren Weg und führt das Verfahren ausschließlich als Musterfeststellungsklage weiter. Ziel ist und bleibt, dass betroffene Fernwärme-Kund:innen Rückzahlungen erhalten. Nähere Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie in unserer News.
Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?
Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und der Klage angeschlossen haben.
Tipps und weitere Unterstützung
Warum sollte ich E.ON auch selbst zur Erstattung auffordern?
Wenn Sie an der Klage teilnehmen und von E.ON parallel die überzahlten Beträge selbst zurückfordern, können Sie zusätzlich einen Anspruch auf Verzugszinsen erhalten.
Wie fordere ich die Erstattung ein?
In Ihrem Rückforderungsschreiben sollten Sie die Erstattung des aufgrund der Preiserhöhung zu viel gezahlten Betrags fordern. Die Rückforderung können Sie auch direkt zusammen mit Ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhungen geltend machen. Das Musterschreiben enthält dazu einen Absatz.
Setzen Sie E.ON am besten eine Zahlungsfrist von 14 Tagen und warten Sie die Reaktion ab. Wenn das Unternehmen die Zahlung eindeutig verweigert, tritt damit aus unserer Sicht der Verzug ein – spätestens jedoch nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Muss ich den Erstattungsbetrag genau berechnen?
Aus unserer Sicht ist genügt es, wenn Sie sich bei der Zahlungsaufforderung auf die unzulässige Preisanpassungsklausel und die fehlerhaften Abrechnungen beziehen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie den Rückzahlungsbetrag auch genau angeben. Ihr Rückzahlungsanspruch für das jeweilige Abrechnungsjahr ergibt sich dabei grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen abgerechneten Preis und dem zuletzt wirksam vereinbarten Preis. Welcher Preis als „zuletzt vereinbart“ gilt, bestimmt sich nach der 3-Jahres-Lösung des BGH. Orientieren Sie sich hierzu gerne am Beispiel unter Welche Frist muss ich für den Widerspruch beachten?
Um die Rückzahlung für ein abgerechnetes Vertragsjahr zu berechnen, können Sie folgende Formel verwenden:
Rückzahlungsbetrag = (Abgerechneter Preis - Vertragsgemäßer Preis) × Verbrauch
Muss ich die Fernwärmerechnungen bezahlen, obwohl ich der Preiserhöhung widersprochen und mich der Sammelklage angeschlossen habe?
Die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen – und damit auch die Frage, ob die geforderten Beträge zu zahlen sind – ist Gegenstand unserer Sammelklage und soll vom Gericht geklärt werden. Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist E.ON jedoch nicht daran gehindert, Mahnungen zu verschicken oder sogar gerichtliche Schritte einzuleiten. In Einzelfällen kann auch eine Sperrung des Anschlusses angedroht werden.
Wenn Sie das Risiko solcher Maßnahmen vermeiden möchten, empfehlen wir, die Rechnungen unter Vorbehalt zu bezahlen. Wichtig ist, dass Sie gleichzeitig Ihren Widerspruch gegen die Preiserhöhung aufrechterhalten. So sichern Sie sich die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beträge von E.ON nach erfolgreicher Sammelklage zurückzufordern.