Kein Zero-Rating mehr: Das ändert sich für Telekom- und Vodafone-Kund:innen

Stand:
Die Zero-Rating-Angebote der Netzbetreiber Telekom und Vodafone wird es ab dem 1. April 2023 nicht mehr geben. Grund: Die Angebote verletzten die Netzneutralität, zu der die Anbieter aber verpflichtet sind. Was das für Kund:innen bedeutet, lesen Sie in diesem Artikel.
Eine Frau hält in einem Café ein Smartphone in der Hand, auf dem ein Video-Streaming-Dienst zu sehen ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit März 2022 sind Zero-Rating-Tarife verboten. Bis Ende März 2023 müssen die Anbieter Telekom und Vodafone die Verträge ihrer Kund:innen umstellen.
  • Zero-Rating ist eine Geschäftspraxis, bei der bestimmte Dienste vom monatlichen Datenvolumen ausgenommen werden.
  • Dies verstieß gegen den Grundsatz, dass der Datenverkehr gleichbehandelt werden muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte und bekam Recht.
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Was ist Zero-Rating?

Beim Zero-Rating kann man bestimmte Online-Dienste nutzen, ohne dass das verwendete Datenvolumen vom Inklusivvolumen des Vertrags abgezogen wird. Dazu gehören etwa große Streaming-Dienste und soziale Netzwerke. Diese Tarifstrukturen gab es vorwiegend im Mobilfunk.

Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind diese Angebote nicht vereinbar mit den Regeln der Netzneutralität und untergraben die Rechte von Verbraucher:innen sowie deren Auswahlmöglichkeiten. Der vzbv forderte daher seit 2017 ein Verbot solcher Zero-Rating-Produkte.

Die Bundesnetzagentur hatte die Vermarktung von Zero-Rating-Tarifen bereits im April 2022 untersagt und den Anbietern eine großzügige Übergangsfrist zur Umstellung ihrer Tarife gewährt. Vorausgegangen war dem eine Klage des vzbv gegen Vodafone zu bestimmten Aspekten des Vodafone-Passes. Nachdem die Klage durch das Berufungsgericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergleitet wurde, hat dieser im September 2021 entschieden, dass Zero-Rating-Angebote grundsätzlich gegen die Regeln der Netzneutralität und damit gegen EU-Recht verstoßen.

Seit Juli 2022 durften die beiden Tarifoptionen Neukund:innen nicht mehr angeboten werden. Zum 31. März 2023 dürfen sie auch bei Bestandskund:innen nicht mehr aktiviert sein.

Netzneutralität – das steckt dahinter

Seit 2016 gelten innerhalb der Europäischen Union die Regeln zur Netzneutralität, die einen offenen, diskriminierungsfreien Zugang zum Internet garantieren. Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind seither verpflichtet, den gesamten Datenverkehr im Internet grundsätzlich gleich zu behandeln. Wenn Kund:innen also Online-Dienste nutzen, ohne dass sich dadurch ihr monatliches Datenvolumen reduziert, bedeutet das eine Benachteiligung der Daten, die nicht unter die Option fallen.

Was ändert sich für Kund:innen ab dem 1. April 2023?

Die Bundesnetzagentur hat bestehende Zero-Rating-Angebote zum 31. März 2023  untersagt. Die Verträge von Bestandskund:innen des Vodafone Passes und StreamOn werden zum 1. April 2023 umgestellt bzw. in neue Verträge umgeleitet.

Was bisher bekannt ist: Die Telekom bietet zwischen dem 1. April 2023 und dem 31. Mai 2023 eine einmalige Flatrate über 90 Tage an. Danach verfällt das Angebot. Bei Vodafone bekommen Kund:innen ab April 2023 dauerhaft monatlich zusätzliches Datenvolumen. Wie hoch das ist, ist nicht bekannt.

Welche Vorteile ergeben sich daraus für mich als Nutzer:in?

Auf den Homepages der Netzanbieter wird der Wegfall von Zero-Rating erwartungsgemäß als Nachteil für die Kund:innen dargestellt. Zero-Rating-Angebote waren eine vermeintlich attraktive Möglichkeit, Vertragsleistungen zu optimieren. Denn diese Tarife waren vor allem dann interessant, wenn das Inklusivvolumen nicht ausreichte, um datenintensive Dienste wie Musik- oder Videostreaming zu nutzen. Die Option bot daher nur vordergründig Vorteile. Langfristig besteht die Gefahr, dass  Zero-Rating-Angebote die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen einschränkten.

Ein weiterer Nachteil: Häufig führten Zero-Rating-Angebote dazu, dass Datenvolumina von Internettarifen von vornherein begrenzt wurden. Wenn Sie weitere Datenkontingente nutzen wollten, war dies meist nur zu höheren Preisen möglich. Zero-Rating-Angebote wurden für Endnutzer:innen nämlich umso interessanter, je begrenzter ihr sonstiges Datenvolumen war und je teurer es für sie war, weitere Datenkontingente hinzuzubuchen.

Insofern rechnen die Verbraucherzentralen damit, dass das Verbot von Zero-Rating langfristig Vorteile für alle Verbraucher:innen mit sich bringt.   Anbieter könnten künftig generell größere Datenvolumina oder günstigere Flatrate-Tarife für Mobilfunk anbieten und damit den Wettbewerb am Markt beleben.

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