Facebook: Darum sind AGB-Widersprüche Unsinn

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Ob als Bild oder Statusmeldung: Auf Facebook verbreiten sich Widersprüche gegen die Nutzungsbedingungen. Wir erklären, warum das so nicht funktioniert.
Frauengesicht mit facebook-Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  • Facebook bietet jetzt die Möglichkeit, für die Nutzung zu bezahlen. Dafür wurden Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung geändert.
  • Schon machen wieder Kettenbriefe mit angeblichen Widersprüchen die Runde.
  • Beim Datenschutz kann man mit solchen Beiträgen allerdings nichts für sich erreichen.
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Kleiner Aufwand, toller Nutzen: Im sozialen Netzwerk eben ein Bild oder eine Statusmeldung posten und die eigenen Daten, Bilder und Texte vor einem Zugriff durch Facebook und Co. schützen? Immer wieder machen solche Kettenbriefe die Runde.

Als ironische Antwort darauf posten viele aktuell auch wieder Bratwurstbilder, mit denen sie angeblich den neuen Nutzungsbedingungen widersprechen. Für beide Fälle gilt: Sie sind wirkungslos.

Auch wenn in manchen Beiträgen von Paragraphen, Artikeln und Urheberrecht die Rede ist und solche Beiträge erst einmal einen seriösen Eindruck machen: Es hilft nichts, sie weiter zu verbreiten. Das Phänomen heißt "Hoax" (Schwindel).

In einem dieser Kettenbriefe wird zum Beispiel behauptet, Facebook (bzw. das Betreiberunternehmen Meta) sei jetzt eine "öffentliche Einrichtung". Wie es zu dieser Aussage kommt, ist uns nicht klar.

Klar ist allerdings, dass folgende Behauptungen in häufig verwendeten Texten absoluter Blödsinn sind: "Ein Anwalt hat uns geraten, dies zu posten. Verletzung der Privatsphäre kann per Gesetz bestraft werden." Und: "Alle Mitglieder müssen so eine Notiz posten. Wenn du nicht mindestens einmal eine Aussage postest, wird technisch verstanden, dass du die Verwendung deiner Fotos sowie die Informationen in deinen Profilstatus-Updates erlaubst."

Was Sie zu den angeblichen AGB-Widersprüchen wissen sollten

  • Facebook räumt sich in den Nutzungsbedingungen das Recht ein, veröffentlichte Dinge für eigene Zwecke verwenden zu dürfen. Praktisch heißt das: Laden Sie ein Foto von sich zu Facebook hoch, behalten Sie das Urheberrecht daran. Nur Sie dürfen also entscheiden, wer das Bild für welche Zwecke nutzen darf und das bleibt auch so, wenn sie es zu Facebook hochladen. Aber:
    • Mit dem Hochladen erlauben Sie Facebook, dieses Foto auch zu nutzen, solange es bei Facebook öffentlich verfügbar ist.
    • Das ist schon deshalb erforderlich, damit Facebook dieses Foto überhaupt im Netzwerk anderen Menschen anzeigen darf. Würden Sie dieses Recht nicht gewähren, könnte niemand Ihr hochgeladenes Foto sehen.
  • Solche Widersprüche als Beitrag zu verbreiten, ergibt überhaupt keinen Sinn. Mitarbeiter von Facebook sehen sich nicht jede Statusmeldung und jedes Bild aller weltweit rund 2,09 Milliarden täglich aktiven Nutzer (Stand: September 2023) an. Die Nutzung des Netzwerks nach individuellen Regeln ist nicht möglich – wenn Ihnen die Nutzungsbedingungen nicht passen, können Sie höchstens möglichst wenige Daten angeben, Texte und Bilder posten. Oder Sie müssen Facebook verlassen – zum Beispiel über diese Seite.

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