Zahnzusatzversicherung – Risiken und Vorteile

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Wer Zahnersatz benötigt (etwa eine Krone, Brücke oder Implantat), muss häufig tief in die eigene Tasche greifen. Trotzdem benötigt nicht jeder eine Zahnzusatzversicherung für solche Kosten. Wichtig ist, auf den eigenen Bedarf und die Bedingungen im Detail zu schauen.
Geld und Kosten sparen beim Zahnarzt mit dem roten Sparschwein

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur einen relativ geringen Teil der Kosten für Zahnersatz – sie zahlen Zuschüsse dazu.
  • Um sich gegen die übrigen Kosten abzusichern, gibt es Zahnzusatzversicherungen. Die lohnen sich aber nicht für jeden.
  • Die volle Leistung einer Zahnzusatzversicherung erhalten Sie immer erst einige Jahre nach Vertragsabschluss. Außerdem sind Zähne, mit denen Sie bereits in Behandlung sind, meist nicht oder nur gegen Aufpreis zu versichern.
  • Der Beitrag einer Zusatzversicherung bleibt nicht stabil. Er wird erhöht, wenn die Ausgaben der Versicherung steigen. Zahlreiche Tarife sehen zudem vor, dass Ihr Beitrag mit dem Alter steigt.
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Für wen können Zahnpolicen sinnvoll sein?

Zusatzversicherungen beziehen sich in der Hauptsache auf hochwertigen Zahnersatz (insbesondere Implantate, Brücken, Kronen). Nur wer derartige Leistungen wünscht, sollte den Abschluss einer Versicherung erwägen. Reicht Ihnen eine normale Versorgung, etwa eine Metallkrone ohne Verblendung, lohnt sich der Preis für die Versicherung in der Regel nicht.

Bei Vertragsabschluss werden Sie einige Gesundheitsfragen beantworten müssen. Knackpunkt, um eine Versicherung überhaupt zu bekommen, ist dabei: Ihr Zahnarzt sollte noch keinen Zahn als behandlungsbedürftig eingestuft haben. Denn: Behandlungen, die bereits notwendig sind, werden in der Regel nicht in den Vertrag einbezogen.

Die Fragen sollten Sie unbedingt korrekt beantworten. Sonst riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Dann hätten Sie im schlimmsten Fall stets Ihre Beiträge an die Versicherung bezahlt, die tritt aber für die Behandlungskosten nicht ein.

Für junge Menschen ist eine Zahnzusatzversicherung eher nicht zu empfehlen. Statistisch gesehen wird erst ab einem Alter von Mitte 30 bis Anfang 40 Zahnersatz nötig. Aber auch Ältere sollten vor einem Abschluss einer Versicherung sorgfältig abwägen, welche Leistungen ihnen die Zahnzusatzversicherung im Vergleich zum jeweiligen Preis bietet.

Woran erkennt man gute Verträge?

Die Angebotspalette ist groß und auch die preislichen Unterschiede sind gewaltig. Sie sollten unbedingt Preise und Leistungen vergleichen. Je hochwertiger ein Tarif ausfällt, umso höher ist in der Regel auch sein Preis. Entscheidend für den Leistungsumfang sind die jeweiligen Versicherungs- und Tarifbedingungen.

Einige Verbraucherzentralen bieten individuelle Beratung zu Zahnzusatztarifen an. Dort steht eine Analysesoftware zur Verfügung, mit der eine Übersicht über Anbieter und gewünschte Leistungsmerkmale erstellt werden kann. Erkundigen Sie sich bei Interesse bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Auch die Stiftung Warentest hat Zahnzusatzversicherungen getestet und bietet zusätzlich ein kostenpflichtiges Tool an, mit dem Sie Tarife vergleichen können.

Wichtig sind unter anderem diese Punkte:

  • Achten Sie darauf, dass sich die Leistung der Zusatzversicherung auf den privaten Rechnungsbetrag bezieht und nicht lediglich auf den Teil, den die Krankenkasse bezuschusst (Regelversorgung / Festzuschuss).
  • Wählen Sie einen für Sie passenden Leistungsumfang. Die hochwertigsten Angebote liegen derzeit bei 80 bis 95 Prozent Erstattung bezogen auf den Rechnungsbetrag, manche liegen auch bei 100 Prozent. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie sich sehr teuren Zahnersatz für sich vorstellen. Dann sind allerdings auch die monatlichen Beiträge entsprechend hoch.

Bezieht der Versicherer bei seiner Berechnung die Leistungen der Krankenkasse mit ein, werden Sie einen größeren Anteil der Kosten als Eigenanteil zahlen müssen. Dies ist sehr häufig bei den gängigen Policen der Fall.


Beispiel: Gibt die Zahnzusatzversicherung an, dass sie 80 Prozent erstattet, dabei aber die Kassenleistung bereits mit einberechnet hat, beträgt der Eigenanteil 20 Prozent. Würde die Versicherungsleistung dagegen tatsächlich 80 Prozent betragen und käme der Zuschuss der Kasse dann noch hinzu, wäre Ihr Eigenanteil geringer.


Die Erstattung des Versicherers sollte regelmäßig über die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), den 2,3-fachen Satz, hinausgehen. Eine Begrenzung bis zu dem Höchstsatz der GOZ, dem 3,5-fachen Satz, ist ausreichend.

Die Verträge sollten insgesamt keine Begrenzung bei der jährlichen Erstattung vorsehen. Ist zum Beispiel die jährliche Erstattung auf 10.000 oder 15.000Euro begrenzt und wird eine große Maßnahme über mehrere Zähne hinweg notwendig, kann dies den Kostenrahmen übersteigen. Die Höchstgrenze, die Sie heute festlegen, wird in der Zukunft meist auch nicht angehoben werden, trotz steigender Kosten für Zahnersatz. Den verbleibenden Teil der Kosten tragen wiederum dann Sie.

Zahlreiche Tarife beinhalten weitere Leistungen, wie professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen. Häufig sind hierbei jedoch Höchstbeträge vertraglich vorgesehen, beispielsweise für professionelle Zahnreinigung bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese eher geringen Leistungen sollten für Ihre Wahl eines Tarifs nicht das entscheidende Argument sein.

Zu beachten ist, dass bei zahlreichen Verträgen Wartezeiten von acht Monaten vorgesehen sind sowie Zahnstaffeln. Diese begrenzen die Erstattung häufig in den ersten drei bis fünf Versicherungsjahren auf Höchstbeträge, bspw. 500 Euro im ersten Jahr, 1000 Euro in den ersten 2 Jahren und entsprechend so weiter.

Die Versicherer sollten auf ihr ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre verzichten.

Große Unterschiede bei Implantaten

Bei manchen Verträgen ist die Anzahl der Implantate begrenzt, beispielsweise auf 8 Stück insgesamt. In den umfassendsten Tarifen ist gar keine Begrenzung vorgesehen. Das kann bei den monatlichen Beiträgen einen deutlichen Unterschied machen – überlegen Sie also auch hier, wie viel Schutz Sie sich leisten wollen.

Es sollten keine Summenobergrenzen für die Kosten von Implantaten vorgesehen sein. Bei Implantaten sollten außerdem auch Leistungen für einen Knochenaufbau erstattet werden. Dies ist häufig notwendig, bevor ein Implantat gesetzt werden kann.

Ein wichtiges Kriterium ist zudem, ob der Versicherer seine Leistungen bei den Material- und Laborkosten begrenzt. Eine deutliche Einschränkung erfolgt, wenn der Tarif auf ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten Bezug nimmt. Auch andere Einschränkungen werden tariflich vorgenommen, etwa eine Bezugnahme auf Kostengrenzen analog zur Bundesbeihilfe oder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie sollten sich stets vor Vertragsschluss die vollständigen Versicherungs- und Tarifbedingungen übersenden lassen und diese genau auf den jeweiligen Leistungsumfang prüfen. Achten Sie dabei besonders auf Begrenzungen bei

  1. Zahnersatz,
  2. implantologischen Leistungen sowie
  3. Material- und Laborkosten.

Versicherungen leisten zudem laut ihren Bedingungen nur, wenn die Behandlung "medizinisch notwendig" ist. Ob dies zum Beispiel bei Implantaten im Einzelfall gegeben ist oder eine alternative Versorgung ebenso erfolgversprechend ist, können Versicherer in Frage stellen. Gibt es Ärger um eine Zahnbehandlung, müssen Sie sich dann Ihre vertraglichen Rechte erst gegen den Versicherer erstreiten.

Beitragssteigerungen in der Zukunft möglich

Die Beiträge von Zahnzusatzversicherungen bleiben nicht stabil. Es ist vertraglich vorgesehen, dass die Beiträge regelmäßig angehoben werden, wenn die Ausgaben über den ursprünglich kalkulierten Umfang hinausgehen. Dass dies eintreffen wird, ist wahrscheinlich. Wie stark die Beiträge dadurch steigen werden, lässt sich heute nicht vorhersagen.

Bei einigen Verträgen steigt der Beitrag zudem regelmäßig mit dem Alter. Bei einem solchen Tarif kann Ihnen die Versicherung bereits heute diese zukünftige Preisentwicklung nennen. Fragen Sie danach!

Zahlreiche leistungsstarke Tarife sind nach dieser Art kalkuliert, sodass Ihre Beiträge mit dem Alter automatisch steigen. Diese Verträge sind deshalb aber nicht grundsätzlich schlechter als diejenigen, bei denen die Beiträge "nur" aufgrund gestiegener Ausgaben des Versicherers angehoben werden.

Wer bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, kann bei seinem Versicherer manchmal den Tarif wechseln. Bei Verträgen, deren Beiträge nicht nach Ihrem Alter steigen, ist eine Wechselmöglichkeit sogar gesetzlich vorgeschrieben. Andernfalls kann es vertraglich vereinbart sein. Neuere Tarife bei Ihrem Versicherungsunternehmen könnten dann günstiger sein.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.