Nahrungsergänzungsmittel: Was Werbung verspricht – und was wirklich stimmt

Stand:
Viele greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln, oft in der Annahme, ihrer Gesundheit zu helfen. Eine Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit zu "Health Claims" zeigt: Werbung – besonders auf Social Media – ist oft irreführend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert strengere Regeln.
Jemand hält Tabletten in einer Hand und in der anderen ein Glas Wasser.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 77 Prozent der Befragten der Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin-Booster, Detox-Kapseln oder Immun-Tabletten.
  • Viele Verbraucher:innen glauben fälschlicherweise, dass Nahrungsergänzungsmittel gesundheitsgeprüft oder zugelassen seien.
  • Nahrungsergänzungsmittel werden in sozialen Medien gezielt beworben – teils mit zweifelhaften Versprechen für Gesundheit und Wohlbefinden.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Kontrolle und gesetzliche Höchstmengen.
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Viele Verbraucher:innen unterschätzen Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln

Eine repräsentative Studie im Auftrag des Portals Lebensmittelklarheit.de zeigt: 77 Prozent der Befragten nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein, über die Hälfte mindestens einmal pro Woche. 

Besonders bedenklich: 21 Prozent glauben, Nahrungsergänzungsmittel seien ein notwendiger Bestandteil einer gesunden Ernährung. 24 Prozent der Befragten sehen sie sogar als eine Art "natürliches Arzneimittel" – obwohl es sich rechtlich um Lebensmittel handelt.

Die Studie zeigt auch, dass viele Menschen davon ausgehen, Nahrungsergänzungsmittel würden vor dem Verkauf auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft – was nicht stimmt. Auch gesetzliche Höchstmengen für Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe gibt es bisher nicht. 

Werbung in den sozialen Medien oft irreführend 

Besonders auf Social Media werden Nahrungsergänzungsmittel stark vermarktet. Influencer:innen bewerben sie teils mit gesundheitsbezogenen Aussagen, die nicht wissenschaftlich belegt und rechtlich nicht zulässig sind. Diese Botschaften verbreiten sich rasend schnell – und können viele Verbraucher:innen verunsichern.

Ein Beispiel aus der Studie: 68 Prozent der Befragten halten die Aussage „Ingwer kann bei der Behandlung von Entzündungsreaktionen helfen“ für glaubwürdig – obwohl diese Aussage bislang weder zugelassen noch wissenschaftlich gesichert ist. 

Verbraucherzentralen fordern strengere Regeln bei Nahrungsergänzungsmitteln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert

  • eine deutlich strengere Überwachung gesundheitsbezogener Werbung – auch in sozialen Netzwerken,
  • klare gesetzliche Regelungen zu Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen sowie
  • ein Zulassungsverfahren für Nahrungsergänzungsmittel auf EU-Ebene. 

Nur mit klaren Regeln und konsequenter Kontrolle kann sichergestellt werden, dass Verbraucher:innen nicht durch unzulässige Werbeversprechen getäuscht werden.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.