Spirulina – viel Grün und wenig dahinter

Stand:
Spirulina soll mit viel Chlorophyll und Eiweiß gegen die verschiedensten Krankheiten und bei der Gewichtsreduktion helfen. Bewiesen ist das nicht.
Spirulina

Das Wichtigste in Kürze:
Wirkung nicht bewiesen!

  • Spirulina ist eine Mikroalge, die getrocknet als Nahrungs­ergänzung in Form von Tabletten, Presslingen, Pulver oder Flocken angeboten wird.
  • Das prinzipiell hochwertige Eiweiß ist aufgrund der geringen Tagesmengen als Nahrungs­ergänzungsmittel (2 Gramm) bedeutungslos.
  • Das enthaltene Vitamin B12 ist für den Menschen größtenteils nicht nutzbar. Spirulina ist als B12-Quelle (vor allem für vegan Essende) ungeeignet.
  • Studien am Menschen, die die angepriesenen Effekte einzelner Produkte bei den verschiedensten Krankheiten und zur Gewichtsreduktion nachweisen würden, existieren nicht. Untersuchungen, die von Erfolgen bei Asthma, Allergien, Diabetes oder sogar chronischen Schmerzen berichten, sind wegen schwerer Mängel nicht vertrauenswürdig.
  • Spirulina ist für Personen mit Phenylketonurie nicht geeignet. Außerdem sind allergische Reaktionen auf Spirulina möglich.
  • Spirulina kann Eisen aus herkömmlichen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln binden, häufiger Verzehr könnte zu einer Eisen-Unterversorgung führen. Es sind Wechselwirkungen mit Medikamenten möglich.
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Was steckt hinter der Werbung zu Spirulina-Produkten?

Spirulina gehört zur Gattung der Cyanobakterien (früher: Blaualgen). Hauptsächlich handelt es sich um die tropische Art Spirulina platensis (korrekter: Arthrospira platensis). Angeboten wird Spirulina als Nahrungsergänzung vor allem in Bioläden, Reformhäusern, im Versandhandel und im Internet und wird dort gerne auch als "Mikroalge" oder "Süßwasseralge" bezeichnet. Beworben werden die Produkte als "unvergleichliche Energiequelle" mit "beachtlichem Vitamin- und Mineralstoffgehalt", "viel Vitamin B12 – wichtig für Vegetarier" oder "dreimal mehr Chlorophyll als Weizengras, gibt gespeicherte Sonnenenergie an den Menschen weiter" – kurz "das wertvollste Nahrungsmittel auf diesem Planeten".

Spirulina gibt es auch als so genanntes Superfood in bzw. für grüne Smoothies. Neben Tabletten und Presslingen gibt es Spirulina-Pulver oder -Flocken zu kaufen. Dadurch ist auch die Angebotspalette der Spirulina-Nahrungsergänzungsmittel (erkennbar an der Bezeichnung "Nahrungs­ergänzungsmittel") breiter geworden.

Laut Internet und Mund-zu-Mund-Propaganda soll Spirulina zur Vorbeugung und Behandlung von Fibromyalgie (Schmerzerkrankung), bei erhöhten Blutfettwerten, zur Krebsvorbeugung, gegen HIV- und Herpes-Infektion, bei geschwächter Immunabwehr, Allergien, Leberschäden sowie zur Gewichtsreduktion dienen.

Studien, die die im Internet (und wenigen "Ratgebern") angepriesenen Effekte bei den verschiedensten Krankheiten und zur Gewichtsreduktion nachweisen würden, existieren nicht. Zwar gibt es zu Spirulina viele Untersuchungen an Zellkulturen und mit Tierversuchen. Rückschlüsse auf den Menschen sind aber nicht zulässig. Einige Humanstudien wurden zwar doppelblind, aber nur mit sehr geringen Teilnehmerzahlen und unterschiedlichen Mengen (2,5-4 g) und Zubereitungen zweier unterschiedlicher Spirulina-Arten über 12 Wochen durchgeführt, einmal in Kombination mit einer zusätzlichen kalorienreduzierten Diät, einmal mit zusätzlichem Sportprogramm. Drei von vier Studien berichten über eine Gewichtsreduktion, teilweise auch von einer Verbesserung der Blutfettwerte. Was allerdings davon wirklich auf Spirulina-Effekte zurückzuführen ist, bleibt im Dunklen. Alle Teilnehmenden litten an Übergewicht/Adipositas, Bluthochdruck oder Fettstoffwechselstörungen.

Heilung, Linderung oder Behandlung von derartigen Krankheiten ist allerdings nicht die Aufgabe von Nahrungs­ergänzungsmitteln. Dafür sind Arzneimittel da. Es gibt jedoch in Deutschland keine zugelassenen Arzneimittel mit Spirulina.

Es gibt bisher auch keine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA für wissenschaftlich nachvollziehbar befundenen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen (Health Claims). Die EFSA konnte keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Spirulina und dem Erhalt eines normalen Blutglukosespiegels, Einfluss auf den glykämischen Index sowie dem Schutz vor oxidativen Schäden bzw. antioxidativen Eigenschaften bei gesunden Personen (und diese sind die Zielgruppe für Nahrungsergänzungsmittel) feststellen.

Theoretisch ist ein leicht hungerdämpfender Effekt durch das enthaltene Eiweiß (60 %) möglich – allerdings enthalten zehn Tabletten (= 4 Gramm) gerade einmal 2,4 Gramm. Das entspricht dem Eiweißgehalt von einem Esslöffel (15 g) Magerquark oder 65 ml Milch. Ob das wirklich satt macht, ist doch eher fraglich.

Worauf sollte ich beim Einkauf von Spirulina-haltigen Nahrungs­ergänzungsmitteln achten?

  • Ob relevante Nährstoffmengen in Spirulina-Nahrungs­ergänzungsmitteln enthalten sind, müssen Sie der jeweiligen Nährwertkennzeichnung  entnehmen. Insgesamt sind die enthaltenen Nährstoffmengen angesichts der üblichen Tagesdosis an Spirulina, die Empfehlungen liegen meist zwischen 1,5 und 6 Gramm pro Tag, nicht relevant. Wird mit Protein ausdrücklich geworben, müssen relevante Mengen (mind. 15 % der Referenzmenge, angegeben in der Nährwerttabelle) enthalten sein. Diese sind dann zugesetzt, was Sie in der Zutatenliste nachlesen können. Einige eher esoterisch orientierte Anbieter empfehlen sehr große Mengen zwischen 10 und 50 g Spirulina pro Tag.
     
  • Werbeaussagen wie "proteinreich" oder "reich an Vitamin B12" sind verboten, sofern mit der Tagesdosis nicht mindestens 30 % der Referenzwerte erreicht werden. Hinweise auf den (ernährungsphysiologisch unwichtigen) hohen Chlorophyll-Gehalt (kein Nährstoff) sind dagegen zulässig, sofern genaue Mengen genannt werden.
     
  • Es gibt keine Qualitätsstandards für Spirulina-Produkte. Es sind Belastungen mit Schwermetallen, PAKs sowie Toxinen möglich (siehe unten). Wer Produkte kaufen möchte, sollte auf rückstandskontrollierte Ware - idealerweise aus geschlossenen Systemen - aus hiesigen Geschäften statt auf ausländische Internetanbieter zurückgreifen. Immer mehr Anbieter werben inzwischen auch mit DIN ISO- & GMP-zertifizierter Produktion, eigenen Schadstoffkontrollen und Analysezertifikaten.
     
  • Spirulina gibt es auch aus Bio-Aquakultur. Die Produktionsbedingungen sind in der seit Januar 2022 geltenden EU-Öko-Basisverordnung 2018/848 und den zugehörigen Durchführungsregelungen  aufgeführt. Zusätzlich gibt es  vom Öko-Verband Naturland Richtlinien für die ökologische Aquakultur von Mikroalgen, die auch für Bio-Spirulina mit Naturland-Zeichen gelten.
     
  • Wichtig: Spirulina ist nicht geeignet für Personen mit Phenylketonurie, da sie Phenylalanin enthält, welches die Phenylketonurie verschlimmern könnte.
     
  • Zu beachten ist, dass manche Menschen auf Spirulina allergisch reagieren. Da Spirulina Schwermetalle bindet, kann es auch das Eisen in der Nahrung binden, so dass es bei häufigerem Verzehr möglicherweise zu einer Eisenunterversorgung kommen kann. Auf der anderen Seite gibt es auch Spirulina-Produkte, die beispielsweise durch ein eisenreiches Nährmedium (und die gute Schwermetall-Bindefähigkeit von Spirulina) einen sehr hohen Eisengehalt (bis zu 100 mg/100 g) haben, der aber nichts mit dem natürlicherweise vorhandenen Eisen (19,8 mg/100 g getrocknete Spirulina)  zu tun hat. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Bio-Anreicherung (Biofortifizierung) .
     
  • Es sind Wechselwirkungen mit Medikamenten möglich, insbesondere mit Antidiabetika, Immunsuppressiva und Gerinnungshemmern / Blutverdünnern.

Tipp: Wer gerne reichlich Chlorophyll essen möchte, sollte sich an grüne Blattgemüse (roh oder gegart) halten.

Was ist Spirulina?

Spirulina platensis (korrekter: Arthrospira platensis) ist eine Cyanobakterie (früher "Blaualge"), die flache, subtropische bis tropische Gewässer mit hohem Salzgehalt besiedelt, vor allem in Mittelamerika, Südostasien, Afrika und Australien. Sie wird seit alters her von den an diesen Gewässern wohnenden Menschen als Nahrung genutzt. Der Nutzen als Eiweiß-, Eisen- und Vitamin A-Quelle beispielsweise in Indien oder Burkina Faso ist laut WHO unbestritten. Daran herrscht in Deutschland allerdings kein Mangel.

Gewerblich wird Spirulina heute in Aquakulturen produziert. Sie werden mittels Filterns oder Zentrifugierens gewonnen und anschließend heißluft- oder gefriergetrocknet.

Spirulina hat, anders als Mikroalgen wie Chlorella, keine Zellulosewände. Dadurch sind die Inhaltsstoffe besser bioverfügbar als bei Hefen und anderen Einzeller-Algen. Laut Bundeslebensmittelschlüssel liefern 100 g getrocknete Spirulina etwa 60 g Eiweiß, 19,8 mg Eisen und 3,6 mg Beta-Carotin sowie 1.820 µg Folate.

Das in Spirulina enthaltene Vitamin B12 liegt nach Auskunft des Max-Rubner-Instituts zu ca. 80 % in einer für den Menschen nicht verwertbaren Form vor, ist also für vegan essende Menschen keine Hilfe. Ähnliches gilt möglicherweise auch für einen großen Teil des Beta-Carotins, da Spirulina in einer Untersuchung praktisch keinen Einfluss auf den Serumspiegel zeigte.

Kann es Probleme mit Schadstoffen geben?

Da es sich in der Produktion von Mikroalgen und Spirulina häufig um offene Systeme handelt, kann es zu einem Mix kommen: Spirulina kann mit Algen (z.B. Grünalgen) und anderen Cyanobakterien, aber auch mit Darmbakterien (Eintrag über Vogelkot) kontaminiert sein. Als typisches Naturprodukt können auch Kleinstlebewesen (z.B. Wasserflöhe) enthalten sein. Bei einer Kontamination mit anderen Cyanobakterien ist eine Belastung mit lebertoxischen Mikrocystinen, wie von den sogenannten AFA-Algen bekannt, möglich. Inzwischen werden Spirulina aber auch aus geschlossenen Systemen angeboten, allerdings nicht so häufig wie Chlorella-Algen.

In früheren Untersuchungen wurden Schwermetallbelastungen (Blei, Cadmium und Quecksilber) durch verschmutztes Zuchtwasser festgestellt. Laut EFSA ist eine erhöhte Exposition mit anorganischem Arsen durch vermehrten Verzehr algenhaltiger Nahrung möglich.

In den letzten Jahren gab es im europäischen Schnellwarnsystem RASFF regelmäßig Meldungen über zu hohe Mengen an krebserregenden aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Spirulina, vermutlich durch Kontamination in Folge unsachgemäßer Trocknung. Seit 2015 gibt es daher PAK-Höchstwerte für Nahrungs­ergänzungsmittel mit Spirulina (VO (EU) 2015/1933). Immer mal wieder fallen vor allem Produkte aus Asien durch unzulässige radioaktive Bestrahlung auf. In 2020 war laut RASFF das Hauptproblem nicht deklariertes Sulfat (kann zu schweren Unverträglichkeitsreaktionen, z. B. asthmatischen Reaktionen führen), in 2021 fielen einige Produkte durch das verbotene, krebserregende Pestizid Ethylenoxid auf.

 

Quellen:


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Schreiben des Max-Rubner-Institut an die Verbraucherzentrale NRW vom 24.05.2016

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt: Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit, Jahresbericht 2004

CVUA Sigmaringen: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln - Bilanz 2012. Stand: 28.05.2013, abgerufen am 18.10.2023

CVUA Karlsruhe: „Superfood“ – hält nicht, was der Name verspricht. Untersuchungsergebnisse 2017. Stand: 28.08.2018, abgerufen am 18.10.2023

Keller J. et al. (2022): Smooth" pulverisiert - Was steckt in Smoothiepulvern? CVUA Karlsruhe, Stand: 15.08.2022, abgerufen am 18.10.2023

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Verordnung (EU) 2015/1933 vom 27.10.2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Kakaofasern, Bananenchips, Nahrungsergänzungsmitteln, getrockneten Kräutern und getrockneten Gewürzen.

Stiftung Warentest (2011): Algenpräparate: Die grüne Gefahr (abgerufen am 30.09.2022)

EU-Öko-Basis Verordnung 2018/848 (Version vom 21.02.2023)

Naturland Richtlinien für die ökologische Aquakultur, Fassung Mai 2023 (abgerufen am 18.10.2023)

Medline plus - Trusted Health for you: Blue-green Algae - Stand: 21.02.2023. (abgerufen am 18.10.2023)

Nährwertangaben für getrocknete Spirulina laut Bundeslebensmittelschlüssel 3.02 (abgerufen am 18.10.2023)

Gómez-Zorita S et al. (2020): Anti-Obesity Effects of Microalgae. Int. J. Mol. 21: 41

Schnellwarnsystem RASFF, abgerufen am 18.10.2023

Kerschner B (2021): Spirulina: „Superfood“ ohne Wirkung? medizin transparent, Stand: 23.02.2021 (abgerufen am 18.10.2023)

Verein für Konsumenteninformation (2024): Gesunde Ernährung? Algenpräparate im VKI-Test. Stand: 05.02.2024

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