Was gilt es beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln am Telefon, per Katalog oder im Internet zu beachten?

Stand: 02. Juli 2026

Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht im stationären Handel, sondern per Telefon, Katalog, Online-Shop oder auf einem Online-Marktplatz kaufen – also im Fernabsatz –, gelten etwas andere Regeln mit einem erweiterten Verbraucherschutz. Wichtig sind seriöse Anbieter. Die Verbraucherzentrale gibt Empfehlungen, worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Kauf von zu Hause aus (Fernabsatz) sollten Sie insbesondere auf vollständige Informationen sowohl zum Nahrungsergänzungsmittel als auch zum Anbieter achten.
  • Seriöse Anbieter erkennt man an einem vollständigen, plausiblen Impressum, prüft ggf. mittels Fakeshopfinder.
  • Ein ordentliches Impressum garantiert allerdings nicht zwangsläufig sichere, qualitativ gute Produkte.
  • Je nach Vertriebsweg gelten etwas andere Gesetze. Grundsätzlich gilt aber ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Die Bestellung von Nahrungsergänzungsmitteln von zu Hause aus ist bequem, egal ob Sie Ihre Einkäufe per Telefon, Katalog oder Internet tätigen. Dazu kommt noch, dass niemand sieht, was Sie in Ihrem Einkaufskorb haben. Die Gründe für den Einkauf bleiben anderen verborgen.

Gerade der Internetkauf von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln wird immer beliebter. Knapp 25 Prozent tätigen diese Einkäufe online.

Gerade im Internet laufen Sie aber auch Gefahr, auf Betrügereien wie Fake-Shops, vermeintliche Werbung mit prominenten Ärzt:innen oder Wissenschaftler:innen oder auch gekaperte Webseiten von Arztpraxen und Kliniken hereinzufallen. Da helfen Ihnen die Verbraucherrechte kaum weiter. Hier gilt es besonders aufmerksam zu sein. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei den einzelnen Vertriebswegen achten sollten.
Was Sie allgemein vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmittel bedenken sollten, haben wir für Sie in diesem Text zusammengestellt. Eventuell nötige Informationen zu Inhaltsstoffen finden Sie über die Suche (Lupe rechts oben). Wenn Sie regelmäßig Medikamente nehmen müssen oder chronisch krank sind, denken Sie bitte daran, Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt über die Nutzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu informieren.

Nahrungsergänzungsmittel am Telefon kaufen

Immer wieder rufen Unternehmen Verbraucher:innen zu Werbezwecken an. Abgesehen davon, dass bei solchen Anrufen häufig unzulässige krankheitsbezogene Werbeaussagen getätigt werden, ist ein solcher Telefonanruf ohne vorherige Einwilligung unzulässig. Unseriöse Anbieter nutzen diese Anrufe aber dennoch, um Verbraucher:innen mit dem Abschluss von Verträgen zu überrumpeln. Doch Sie können sich dagegen zur Wehr setzen. Auch wenn der Telefonanruf zuvor unzulässig war, kann ein späterer Vertrag dennoch gültig sein. So stellen sich z.B. Werbeangebote zu Nahrungsergänzungsmitteln, die angeblich aus nur einer Testlieferung bestehen, im Nachhinein als langfristige Abonnementverträge (sogenanntes Pillen-Abo) heraus. Bevor ein Vertrag geschlossen wird, muss der Vertragspartner Sie über den Gesamtpreis der Ware, die Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie ggf. die Laufzeit informieren.

Wichtig zu wissen:

Am Telefon geschlossene Verträge sind grundsätzlich genauso wirksam wie solche im Geschäft. Sie können aber nach Abschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Wenn Sie keinem Vertragsangebot zugestimmt haben, können Sie die Forderung zurückweisen. Fordern Sie den Anbieter auf, den Vertragsabschluss nachzuweisen! Rein vorsorglich sollte der Vertragsschluss auch widerrufen und wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Die Verbraucherzentrale bietet dazu ein kostenloses Musterschreiben, um sich gegen unberechtigte Forderungen und Rechnungen zu wehren.

Notfalls lassen Sie sich in Ihrer nächstgelegenen Verbraucherzentrale beraten.

Nahrungsergänzungsmitteln per Katalog kaufen

Auch heute noch finden sich Versandhauskataloge für Gesundheitsprodukte im Briefkasten, als Beilage oder Werbeanzeige mit Bestellabschnitt in Zeitschriften. Nicht immer stecken hinter den Offerten seriöse Firmen. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn der Firmensitz nicht in Deutschland ist.

Achten Sie darauf, dass es nicht nur eine Bestell-Telefonnummer gibt, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben: Das sind die Anschrift des Unternehmens (Firmensitz), die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern muss, ggf. die Mindestdauer der Verpflichtung, die mit dem Vertrag einhergeht, der Gesamtpreis der Ware einschließlich aller Steuern und Abgaben sowie Lieferkosten, die gesetzlichen Rechte bei Produktmängeln und das Bestehen eines Rechts zum Rücktritt oder Widerruf (siehe unten).

Außerdem gelten die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel, die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Produktkennzeichnung von Lebensmitteln, der Werbung und der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise (beispielsweise Warnhinweise, zu Allergenen etc.).  Aufgrund des begrenzten Platzes in Katalogen reicht es allerdings, wenn beispielsweise Zutatenlisten nicht vollständig genannt werden, sondern Sie die vorgeschriebenen Informationen über eine kostenlose 24-Stunden-Telefon-Hotline erfragen können.

Nahrungsergänzungsmittel in Versandapotheken kaufen

Ebenso wie bei einer Vor-Ort-Apotheke gibt es auch bei Versandapotheken grundsätzlich Beratungs- und Aufklärungspflichten. Allerdings ist eine Beratung per Telefon oder E-Mail eventuell nicht sofort verfügbar. Aufklärungspflichten erschöpfen sich oft in einem der Sendung beigelegten Informationsblatt. Hier lesen Sie mehr zu Vor- und Nachteilen von Versandapotheken.

Versandapotheken sind (k)eine gute Online-Informationsquelle

"Nasenspray gegen Corona", "Homöopathie 4 Kids" oder Grünlippmuschelkonzentrat zur Prävention von Alzheimer: Werbeversprechen von Versandapotheken zeigen, dass Verbraucher:innen bei der Online-Bestellung in Apotheken mitunter bedenklichen Gesundheitsinformationen ausgesetzt sind.

Dennoch informieren sich 89 Prozent der Menschen, die online Apothekenprodukte bestellen, auf deren Webseiten: Damit sind Versandapotheken die Online-Informationsquelle Nummer 1. 

Das zeigte 2023 ein Marktcheck der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit einer repräsentative Befragung von 1.786 Verbraucher:innen.

Bei Bestellungen in Internet-Apotheken sollten Sie neben den konkreten Angaben zum Produkt auf die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen achten. Internet-Apotheken müssen darüber hinaus mit ihrem vollständigen Impressum, d.h. mit deren Adresse, Telefonnummer der Aufsichtsbehörde und der zuständigen Apothekenkammer benannt sein.

Deutsche Versand-Apotheken sind im Versand-Apothekenregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt. Außerdem ist in der EU das europäische Sicherheitslogo Pflicht. Es zeigt ein weißes Kreuz auf grünem Hintergrund und ist mit dem Text "Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken" versehen. Mit einem Klick auf das Logo kann der jeweilige Eintrag im Register aufgerufen werden. Bei registrierten Apotheken öffnet sich ein Fenster, das die wichtigsten Angaben zur Apotheke enthält, etwa Anschrift und weitere Kontaktdaten.

Der Vertragsschluss mit einer Internet-Apotheke kann auch hier in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Internet-Apotheken dürfen ein Widerrufsrecht von Bestellungen nicht generell ausschließen.

Nahrungsergänzungsmittel im Internet kaufen

Heute tummeln sie sich zuhauf im Internet: Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, entweder mit eigenen, nicht immer seriösen Shops oder auf bekannten Verkaufsplattformen oder über Werbung in verschiedenen Apps. Der Verkauf vom Hersteller direkt an den Kunden (D2C, Direct-to-consumer) nimmt vor allem bei Nahrungsergänzungsmitteln stetig zu und ist bei Startups sehr beliebt. Oft wird dieser Verkauf durch Werbung auf Social-Media-Plattformen und Influencer:innen unterstützt. Hier findet sich besonders viel unseriöse Werbung, wie Untersuchungen gezeigt haben.
 

Was Sie tun können:

  • Verzichten Sie auf den Kauf, wenn auf den Internetseiten behauptet wird, dass Nahrung und Böden nicht mehr ausreichend Nährstoffe enthalten oder dass es mit einer abwechslungsreichen Ernährung nicht möglich sei, eine ausreichende Nährstoffversorgung zu gewährleisten - diese Angaben sind falsch!
  • Vorsicht bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen! Die erlaubten gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, insbesondere zu Vitaminen und Mineralstoffen, sind in einem europäischen Gesetz, der Health Claims-Verordnung, geregelt.
  • Vorsicht bei Produkten mit unbekannten Zutaten, die exklusiv nur über diesen Vertriebsweg angeboten werden!
  • Vorsicht bei Empfehlungen in Internetforen! Diese entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.
  • Seien Sie skeptisch hinsichtlich allzu positiver Nutzerbewertungen in Internetshops und auf Marktplätzen, besonders wenn von Krankheiten die Rede ist. Diese sind häufig gekauft.

Übrigens: Was offline illegal ist, ist auch online illegal. Das regelt der Digital Services Act.

Häufig finden sich Nahrungsergänzungsmittel im Internet, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen – wie EU-weite Kontrollen immer wieder zeigen. Im besten Fall sind sie nur wirkungslos, schlimmstenfalls aber gesundheitsschädlich!

Bei unbekannten Anbietern achten Sie darauf, ob die Webseiten ein Impressum (möglichst aus Deutschland oder EU) aufweisen und es die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält: Das sind die Anschrift des Unternehmens (Firmensitz), der Namen des Geschäftsführers und die Steuernummer. Somit ist klargestellt, wer für das Produkt verantwortlich ist, und ob die Firma in Deutschland, in der EU oder in einem Drittland (USA, Großbritannien) ansässig ist. Internetseiten in deutscher Sprache oder die Abbildung der deutschen Flagge können leicht über den tatsächlichen Sitz der Anbieter hinwegtäuschen. Gleiches gilt für Angaben wie "hergestellt in Deutschland". Achtung, auch Internetadressen wie "-berlin.de" o.ä. können leicht darüber hinwegtäuschen, dass der Firmensitz eben nicht in Deutschland ist. Entscheidend ist das Impressum. Fehlt es, besser auf den Einkauf verzichten.

Schauen Sie auch, wohin ggf. Rücksendungen erfolgen müssen. Beim sogenannten Dropshipping betreiben Händler:innen einen Webshop, lagern die Ware aber nicht selbst. Stattdessen wird die Bestellung automatisiert an Drittanbieter – oft in Fernost – weitergeleitet. Für Konsument:innen bedeutet dies: lange Lieferzeiten, mangelhafte Produkte und nahezu unmögliche Rückgaben wegen hoher Rücksendekosten nach Fernost und unzureichendem Kundendienst. Weitere Informationen dazu gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum.

Wer Nahrungsergänzungsmittel über das Internet verkauft, muss die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Produktkennzeichnung von Lebensmitteln, der Werbung, der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel erfüllen. Außerdem müssen Sie vor Vertragsschluss über etliche weitere Aspekte informiert werden. Dazu zählen u.a.:

  • die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern muss,
  • ggf. die Mindestdauer der Verpflichtung, die mit dem Vertrag einhergeht,
  • der Gesamtpreis der Ware, einschließlich aller Steuern und Abgaben,
  • über gesetzliche Rechte bei Mängeln des Produkts.

Internet-Shops mit Gütesiegeln der D21-Initiative haben sich durch Unterzeichnung einer Anbieter-Erklärung zur Einhaltung von definierten Qualitätskriterien verpflichtet und bieten freiwillig mehr Verbraucher- und Datenschutz, als die gesetzlichen Bestimmungen vorgeben. 

Dies sind folgende vier Siegel: Trusted Shops, TÜV SÜD, Internet Privacy Standard (IPS) und EHI-geprüfter Online-Shop. Mehr dazu auf unserer Internetseite. Hier finden Sie mehr zu Ihren Rechten beim Online-Shopping.

Achtung, Fake-Shops!

Fake-Shops sind oft sehr professionell gemacht. Eine Reihe von Indizien können Ihnen aber dabei helfen, sich vor Betrug zu schützen:

  • Falsche Heilungsversprechen: Stellt das Produkt in Aussicht, Infektionen oder andere Erkrankungen vorzubeugen oder zu heilen, handelt es sich um Betrug. Gleiches gilt für den Verweis auf selbsternannte Ärzte oder Wunderheiler. Immer häufiger gibt es auch Fake-Werbung mit Prominenten.
  • Fehlende oder gefälschte Prüfsiegel: Leider lassen sich Siegel so fälschen, dass es für den Laien nicht erkennbar ist. Sie können aber auf der Seite des Siegelanbieters prüfen, ob der Shop dort tatsächlich gelistet ist (und ob das Siegel überhaupt existiert). Die Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot sind ebenfalls hilfreich. Behörden- oder Ministerien-Siegel sind immer Fälschungen!
  • Impressum: Ein Blick ins Impressum eines Online-Shops ist immer ratsam. Bei Fake Shops fehlt es häufig ganz oder es fehlen wichtige Informationen wie Adresse, Mail/Telefonnummer, Vertretungsberechtigter und Handelsregisternummer. Teilweise lassen sich die Angaben auch nicht anwählen, dann handelt es sich meist um ein einkopiertes Bild (Fremd-Impressum).
  • Vorkasse: Seriöse Shops sollten immer mehrere Bezahlmöglichkeiten anbieten. Bei Vorkasse allein ist Skepsis angebracht.
  • Domain: Eine falsch geschriebene Domain, eine Domain, die nicht zum Produkt passt.
  • Vortäuschung begrenzter Kapazitäten: Bei Hinweisen wie "Produkt fast ausverkauft" oder "nur heute mit Rabatt erhältlich" ist Vorsicht geboten.

Unser Fakeshop-Finder hilft bei der Enttarnung von unseriösen Shops, außerdem ist diese Checkliste nützlich.

Weitere Informationen zu sicheren Onlineshops gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
 

Wie Verträge über Internet, Telefon, Katalog widerrufen?

Verträge, die über Katalog, Telefon und Internet geschlossen werden, sind sogenannte Fernabsatzverträge, die gegenüber dem Anbieter widerrufen werden können. Auch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (z.B. auf einer Kaffeefahrt oder an der Haustür) dürfen Sie nach dem eigentlichen Vertragsschluss widerrufen.

Die Frist dafür beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, aber nicht bevor Sie die Ware erhalten haben und der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat. Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.

Es gibt auch Verträge, die nicht widerrufen werden können. Darunter fallen unter anderem solche über Waren, die extra für sie gefertigt wurden. Bestellen Sie ein Nahrungsergänzungsmittel, dessen Zusammensetzung speziell auf Sie abgestimmt wurde (personalisiertes Nahrungsergänzungsmittel, beispielsweise nach einer Blutuntersuchung oder anhand einer Anamnese), können Sie diesen Vertrag nicht widerrufen. 

Den Widerruf müssen Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner erklären. Das Zurücksenden der Ware oder eine Verweigerung der Annahme allein reichen nicht aus. Eine Begründung ist aber nicht erforderlich. Den Widerruf müssen Sie im Streitfall beweisen können. Daher ist es ratsam, den Widerruf per Einschreiben zu verschicken. Lassen Sie sich gegebenenfalls umgehend in Ihrer Verbraucherzentrale rechtlich beraten.

Haben Sie den Widerruf erklärt, müssen Sie die Ware zurücksenden und bekommen im Gegenzug Ihr Geld zurück. Der Unternehmer kann die Rückzahlung des Geldes allerdings verweigern, bis er die Ware oder einen Nachweis über die Absendung der Ware erhalten hat. Wenn Sie die Ware zurücksenden, sollten Sie zu Nachweiszwecken einen Einlieferungsbeleg für Päckchen aufbewahren. Die Kosten für die Rücksendung der Ware sind von Ihnen zu tragen, wenn der Unternehmer Sie darüber im Vorfeld aufgeklärt hat.

Hier gibt es Tipps für den erfolgreichen Widerruf (mit Video)

Nahrungsergänzungsmittel im Ausland kaufen

Bei einer Bestellung im Online-Shop einer Firma im EU-Ausland haben Sie die gleichen Widerrufsrechte wie bei einem deutschen Anbieter. Handelt es sich dagegen um eine Firma aus dem Nicht-EU-Ausland, wie z.B. Schweiz, China, Großbritannien oder USA, kann es sein, dass deutsches Recht nicht anwendbar ist. Hier gilt es ganz besonders auf die getroffenen Vereinbarungen und die Identität des Unternehmers zu achten.

Bei der Lieferung der Produkte müssen Sie mögliche Mehrkosten für die Einfuhr der Ware einkalkulieren: Seit Juli 2021 müssen für alle Bestellungen, die aus Nicht-EU-Ländern geliefert werden, Einfuhrabgaben bezahlt werden. Bei einem Warenwert von unter 150 Euro müssen Sie ab dem 1. Juli 2026 pro Warenkategorie in einer Sendung eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro zahlen. Zudem wird eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Außerdem erheben manche Kurierdienste für die Zollanmeldung noch eine Servicepauschale für die Zollanmeldung. Mehr dazu finden Sie in diesem Artikel.

Da Zölle und Steuern je nach Warenwert und Produktart variieren, sollten Sie sich vor der Bestellung beim Zoll über die Formalitäten informieren.

Das gilt es zu beachten:

Beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Ausland kann ein Produkt durchaus den rechtlichen Vorgaben im Land des Absenders (z.B. USA, Asien) entsprechen, aber nicht den Vorgaben des EU-Rechts genügen. 

Was im Ausland als Nahrungsergänzungsmittel gilt, wird unter Umständen in Deutschland als Arzneimittel eingestuft. Da ein Import von Medikamenten aus dem Nicht-EU-Ausland verboten ist, gibt der Zoll die Produkte nicht frei. Mitunter müssen die Produkte von einem Sachverständigen begutachtet werden - zu Lasten des Bestellenden. Die bestellte und ggf. vorab bezahlte Ware kommt dann nicht an.

Im schlimmsten Fall kann sogar eine Strafanzeige wegen Imports illegaler Arzneimittel drohen. Mehr dazu erfahren Sie bei uns.

In Deutschland vertriebene Nahrungsergänzungsmittel müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Hinweise wie "wird aus der EU geliefert" oder "keine Probleme beim Zoll" bedeuten nicht zwangsläufig, dass die Produkte legal sind. Meist bedeutet es nur, dass der Versender Möglichkeiten gefunden hat, den Zoll zu umgehen. Und das könnte umgekehrt heißen, dass der Gesundheitsschutz nicht mehr gewährleistet ist, möglicherweise sogar gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten sind.

Weitere Informationen:

Das Geschäft mit der Gesundheit  (Stand 12/2025). Barrierefreies Faltblatt zum Download 

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittel online kaufen! Tipps für Verbraucher

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln! Was Verbraucher wissen sollten

Wo kann man Nahrungsergänzungsmittel kaufen? Bundeszentrum für Ernährung, 31.03.2025, via YouTube

 

Quellen:


§§ 312 ff. BGB zu Vertragsschluss und Widerrufbarkeit von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§§ 312d BGB, Art. 246a EGBGB zu Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Bayerisches Verbraucherportal: Welche Gütesiegel beim Online-Kauf verlässlich sind. Stand: 19.12.2022 (zuletzt abgerufen am 16.06.2026)

Gütesiegelboard: Verbraucherschutz im Internet durch überprüfte Anbieter für Gütesiegel. (zuletzt abgerufen am 16.06.2026)

Informationen des Zolls zu Internetbestellungen aus einem Nicht-EU-Staat (zuletzt abgerufen am 16.06.2026)

Urteil des OLG Naumburg vom 22.06.2017, Az.: 9 U 19/17 zum Widerrufsrecht von Internetbestellungen bei Versand-Apotheken (zuletzt abgerufen am 16.06.2026)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):  zum Nahrungsergänzungsmittel online kaufen (zuletzt abgerufen am 16.06.2026)

Dieser Inhalt ist im Rahmen des Online-Angebots www.klartext-nahrungsergänzung.de entstanden.

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