Was gilt es beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln vor Ort zu beachten?
In Supermärkten, Drogerien, Apotheken, Sportstudios, manchmal sogar Arztpraxen und Reha-Kliniken finden sich zahllose Nahrungsergänzungsmittel im Verkauf. Die Verbraucherzentrale zeigt, worauf Sie beim Kauf achten sollten und welche Rechte Sie haben.

Das Wichtigste in Kürze:
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die zu erwerbenden Nahrungsergänzungsmittel, eine Rückgabe ist nach dem Kauf in der Regel nicht möglich.
- Schauen Sie auf der Packung nach Allergenhinweisen, Warnhinweisen oder Wechselwirkungen, vielleicht ist das spezielle Produkt für Sie gar nicht geeignet.
- Achten Sie auf die für Sie richtige Dosierung, ein „hoch dosiert“ ist nicht immer die beste Wahl.
- Wenn Sie regelmäßig Medikamente nehmen, fragen Sie möglichst schon vor dem Kauf des Nahrungsergänzungsmittels in einer Apotheke nach potenziellen Wechselwirkungen.
2016 war der Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln im stationären Handel laut forsa-Befragung der Einkaufsort der Wahl für 83 Prozent der Käufer:innen. Binnen fünf Jahren hat sich der Kauf über das Internet von 13 Prozent auf 24 Prozent in 2021 fast verdoppelt (identische forsa-Befragung).
- Was Sie allgemein vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmittel überlegen und ggf. berücksichtigen sollten, haben wir für Sie in diesem Text zusammengestellt.
- Eventuell nötige weitere Informationen zu Inhaltsstoffen finden Sie über die Suche (Lupe rechts oben).
Zu Wechselwirkungen mit Ihren Medikamenten haben wir einige Informationen zusammengestellt, ggf. fragen Sie bitte in der Apotheke nach.
Insbesondere wenn Sie regelmäßig Medikamente nehmen müssen oder chronisch krank sind, denken Sie bitte daran, Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt über die Nutzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu informieren.
Nahrungsergänzungsmittel im Supermarkt, Discounter und Drogeriemarkt kaufen
Nahrungsergänzungsmittel werden in Supermärkten, Reformhäusern und Drogerien frei zum Verkauf angeboten. Eine Beratung erfolgt hier eher nicht. Anders als bei frei verkäuflichen Arzneimitteln benötigen die Angestellten dort für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln (da Lebensmittel) keinen Sachkundenachweis (IHK-Prüfung).
Ein Rückgaberecht für eingekaufte Produkte gibt es nicht. Manche Geschäfte lassen eine Rückgabe ungeöffneter Verpackungen aus Kulanz gegen Vorlage des Kassenbons zu. Wann Sie ein Umtauschrecht haben, können Sie mit unserem Umtausch-Check ermitteln.
Wenn ein Nahrungsergänzungsmittel allerdings nicht in Ordnung ist, dürfen Sie es natürlich reklamieren.
Nahrungsergänzungsmittel im Sportstudio kaufen
Grundsätzlich gelten im Fitness-Studio die gleichen Regeln wie im Supermarkt. Allerdings ist der Vergleich meist viel schwieriger, da häufig nur Produkte einer Marke angeboten werden. Oft lohnt sich ein Preisvergleich mit Produkten, die außerhalb angeboten werden. Dabei sollten Zutatenlisten und Nährwertangaben verglichen werden. Das ist wichtiger als die Empfehlungen von Trainer:innen, die möglicherweise am Umsatz im Studio beteiligt sind.
Im Angebot sind in der Regel Proteinpulver und -riegel, Nahrungsergänzungsmittel mit Kreatin oder Carnitin sowie Pre-Workoutbooster. Mehr Informationen zu speziellen Sportlerprodukten finden Sie ebenfalls in unserem Informationsangebot.
Produkte, die nur unter der Theke angeboten werden oder aus einem Hinterzimmer geholt werden, dürften eher in den Bereich illegale Fatburner oder gar dopingrelevante Substanzen gehen.
Nahrungsergänzungsmittel in der Apotheke kaufen
Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln durch Apotheken ist für diese ein lukratives Geschäft, die Umsatzzahlen steigen seit Jahren. 2024/2025 lagen sie laut Marktforschungsinstitut IQVIA bei knapp 3,41 Milliarden Euro (davon zwei Drittel stationär und ein Drittel Versand).
Ähnlich wie in Arztpraxen sollten Sie ein in der Apotheke empfohlenes Produkt nicht vorschnell kaufen. Natürlich will man in der Apotheke verdienen und das empfohlene Produkt ist nicht immer sinnvoll (oder das für Sie sinnvollste) und vor allem nicht unbedingt das preisgünstigste. Eine krankheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel (also Hinweise auf eine Linderung, Therapie oder Heilung) ist auch in Apotheken verboten.
Der Verkauf in Apotheken bedeutet nicht, dass die dort angebotenen Nahrungsergänzungsmittel auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft sind. Bei Produkten mit traditionellen Heilpflanzen ist es ein Unterschied, ob es sich um ein pflanzliches Arzneimittel handelt oder um ein Nahrungsergänzungsmittel. Heilpflanzen im Nahrungsergänzungsmittel – das klingt zwar nach natürlicher Medizin mit sanfter Wirkung, aber die Pflanzen dürfen hier gar keine pharmakologische (also medizinische) Wirkung haben.
Das können Sie tun:
Zu Ihrem konkreten Bedarf und etwaigen Wechselwirkungen mit Medikamenten sollten Sie sich vorher ärztlichen Rat holen oder ggf. in einer weiteren Apotheke nachfragen. Produkte eines Herstellers, die mit einer Werbung "Exklusiv nur in Ihrer Apotheke" versehen sind, lassen sich durchaus in etwas anderer Aufmachung auch in Drogerien oder Supermärkten finden.
Vergleichen Sie die auf der Packung vorgeschriebenen Nährwerttabellen und prüfen Sie die Angaben zum Wirkstoffgehalt. Vergleichen Sie den Vitamin- und Mineralstoffgehalt mit den Höchstmengenempfehlungen.
Was Sie bei Online-Apotheken berücksichtigen sollten, finden Sie im Beitrag Nahrungsergänzungsmitteleinkauf im Fernabsatz.
Direktvertrieb und Multi-Level-Marketing: Nahrungsergänzungsmittel zu Hause und bei Freunden kaufen
Oft erfolgt der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Wege des Direktvertriebs. Hierbei werden Ihnen Produkte durch selbständige Handelsvertreter:innen in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder über soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok oder geschlossene WhatsApp-Gruppen angeboten. Die Anbieter wollen durch den direkten, persönlichen Kontakt für ihre Produkte werben, darüber informieren, beraten und natürlich direkt verkaufen.
Davon abzugrenzen ist das Influencermarketing, wo in Posts, Podcasts etc. mehr oder minder deutlich gekennzeichnete Werbung gemacht wird und Sie zum Beispiel über sogenannte Affiliate Links weitergeleitet werden und besondere Rabatte bekommen.
Die Verkäufer:innen, die sich teilweise als Ernährungsberater:in bezeichnen, versuchen unter Verwandten, Freunden oder Bekannten - und vermehrt auch über soziale Medien wie Facebook, Instagram, Tiktok, WhatsApp-Gruppen und -kanäle - Kunden zu gewinnen. Die Verbraucherzentralen halten insbesondere den Direktvertrieb im Freundes-, Verwandten- oder Kollegenkreis für problematisch, denn er lässt nur schwer eine rationale Überlegung zur Notwendigkeit derartiger Produkte zu.
Insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln ist dieses Vertriebssystem kritisch zu bewerten, denn die Verkäufer:innen sind oftmals Laien und nicht unabhängig in ihren Botschaften. Werbeaussagen und Empfehlungen zur Einnahme, die die selbständig tätige Verkaufskraft im Verkaufsgespräch mündlich trifft, sind schlecht auf ihren Wahrheitsgehalt und ihre Zulassung von den zuständigen Behörden überprüfbar. Gerade in dieser Vertriebsform wird immer wieder von unzulässigen krankheitsbezogenen Aussagen berichtet. Ob sich Beratende an die Rechtslage halten oder mit Gesundheitsversprechen weit darüber hinausgehen, ist kaum überprüfbar. Beweissicherung und Überführung sind schwierig. Das gilt ebenso für geschlossene Social-Media-Gruppen oder 24-Stunden-Stories (Reels), die anschließend wieder gelöscht sind. Screenshots und Videomitschnitte sind da für die Behörden sehr hilfreich.
Die Unternehmen/Hersteller selbst reden sich häufig damit heraus, dass sie nicht wissen, was ihre Handelsvertreter:innen tun und diese natürlich darüber informiert wurden, welche Produktaussagen erlaubt sind und welche nicht. (Dass das so nicht immer ganz stimmt, zeigen uns vorliegende Formulierungshilfen einzelner Unternehmen.) Deswegen ist es kein Fehler, zusätzlich die Unternehmen über solche Aussagen ihrer Vertriebspartner zu informieren - gerne zusätzlich auch als Kopie an Ihre Verbraucherzentrale. Unsere Forderung: Unternehmen müssen sich von Handelsvertreter:innen trennen, die immer wieder unzulässig werben.
Eine Unterform des Direktvertriebs ist das Multi-Level-Marketing, auch Empfehlungsmarketing oder "kundenzentrierter Ansatz" genannt. Hier geht es neben dem klassischen Verkauf von Produkten auch um das Anwerben von neuen Mitgliedern und damit von neuem Verkaufspersonal. Die selbständigen Außendienstberater:innen sind – vorrangig aus finanziellem Eigennutz – bemüht, neue Kunden und Mitarbeiter:innen anzuwerben, da sie an deren Umsätzen mitverdienen. Unternehmensziel ist somit der Verkauf von Produkten durch ein wachsendes Mitarbeiternetzwerk.
Ihr gutes Recht:
Haben Sie zu Hause oder am Arbeitsplatz einen Kaufvertrag geschlossen, handelt es sich um einen sogenannten Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen. Diesen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne eine Angabe von Gründen widerrufen.
Haben Sie den Rechnungsbetrag allerdings sofort bezahlt oder eine hohe Anzahlung geleistet, kann es schwierig werden, das Geld im Fall eines Widerrufs zurückzuerhalten.
Nahrungsergänzungsmittel auf Kaffeefahrten kaufen
Auf sogenannten Kaffeefahrten wird häufig aggressiv und mit zweifelhaften Versprechen zur Wirkung von Produkten geworben. Häufig wird auch mit Tricks, erfundenen Geschichten und scheinbar positiven Erfahrungen anderer Mitreisender gearbeitet - Methoden, die man inzwischen sehr stark in den sozialen Medien wiederfindet. Gerade ältere Menschen oder Kranke ließen sich oft zum Kauf völlig überteuerter Nahrungsergänzungsmittel überreden. Deswegen ist - auch auf Betreiben der Verbraucherzentralen - seit Mai 2022 der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten auf Kaffeefahrten untersagt.
Nahrungsergänzungsmittel in der Arztpraxis kaufen
Verkauf oder spezielle Produktempfehlungen in Arztpraxen sind ein schwieriges Thema, denn hier wird unter Umständen Patientenvertrauen missbraucht, eine schwierige Gesundheitssituation und damit eine gewisse Verletzlichkeit ausgenutzt. Wie Sie mit einem solchen Angebot umgehen können, haben wir in dem Beitrag "Wenn der Arzt zur Nahrungsergänzung" rät für Sie zusammengestellt.
Tatsächlich gibt es Vertreter:innen von Nahrungsergänzungsmittelfirmen, die ganz gezielt, ähnlich wie Pharmareferent:innen, Praxen aufsuchen, um diese als potenzielle Werbepartner zu gewinnen.
Zwar kann ärztliches Personal einen Mangel an Vitaminen erkennen (oder im Labor testen) und Empfehlungen zur Ernährung geben, doch der Handel und somit der Verkauf oder die Vermittlung von Nahrungsergänzungsmitteln ist in einer Arztpraxis während der Sprechzeiten grundsätzlich nicht gestattet. Denn in der Praxis die Vertrauensstellung gegenüber Hilfe suchenden Patienten auszunutzen, entspricht nicht dem Berufsbild von Mediziner:innen. Ebenso ist es unzulässig, dass andere Personen in der Praxis während der ärztlichen Tätigkeit Produkte verkaufen.
Der Bundesgerichtshof hat es aber gestattet, in den Räumen einer Arztpraxis gewerblich zu handeln, wenn der Verkauf von der ärztlichen Tätigkeit getrennt ist, also zeitlich, organisatorisch, wirtschaftlich und rechtlich abgegrenzt ist. Auskünfte zu Produkten sind nur gestattet, wenn Patient:innen gezielt nach entsprechendem ärztlichem Rat fragen. Idealerweise werden dann auch nur ein Nährstoff oder zumindest mehrere Produktnamen genannt.
Die Abgabe von Nahrungsergänzungsmitteln während der ärztlichen Tätigkeit ist lediglich dann erlaubt, wenn die Produkte einen notwendigen Bestandteil der ärztlichen Therapie darstellen.
Die Ärztekammer Nordrhein berichtete Anfang 2025 von einem aktuellen Urteil: Demnach wurde dem beklagten Arzt untersagt, unter Nennung seiner Berufsbezeichnung "Arzt" für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln zu werben. Nach § 3 Abs. 1 S. 2 der Berufsordnung (BO) für die nordrheinischen Ärzt:innen ist es diesen untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit Waren abzugeben oder gewerbliche Dienstleistungen anzubieten. Dies soll verhindern, dass das besondere Vertrauen der Patient:innen in den Arztberuf zum Verkauf von Produkten missbraucht wird.
Auch der Verweis auf bestimmte Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, beispielsweise die mündliche Empfehlung oder das Auslegen von Flyern bestimmter Anbieter, sowie die Abgabe von kostenlosen Probepackungen seien nicht erlaubt.
Was Sie tun können:
Wichtig ist, sich als Patient:in nicht vom ärztlichen Personal zum Kauf und zur Einnahme ganz bestimmter Nahrungsergänzungsmittel überreden zu lassen. Insbesondere ist Vorsicht geboten, wenn Ärzt:innen auf ein ganz bestimmtes Mittel (oder einen bestimmten Hersteller/Händler) drängen und nur dieses angeblich in Frage kommt. Auch wenn es nicht leicht ist, derart angepriesene Produkte abzulehnen oder sich eine Bedenkzeit zu erbitten, um eine zweite Meinung einzuholen oder einen Preisvergleich anzustellen: Informieren Sie sich dennoch vorher bei Ihrer Verbraucherzentrale über das angebotene Produkt oder wenden Sie sich direkt an die Ärztekammer Ihres Bundeslandes.
Mediziner:innen dürfen auch auf ihren Internetseiten nicht für konkrete Produkte werben, wie es ein Arzt aus Bayern tat. Die Verbraucherzentrale NRW hat ihn deswegen abgemahnt.
Wenn durch einen ärztlichen Test ein Nährstoffmangel festgestellt wurde oder der Einsatz bestimmter Nährstoffe im Rahmen der Leitlinientherapie empfohlen wird, übernehmen die Krankenkassen die Kosten dafür.
Weitere Informationen:
- Das Geschäft mit der Gesundheit (Stand 12/2025). Barrierefreies Faltblatt zum Download
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln! Was Verbraucher wissen sollten
- Wo kann man Nahrungsergänzungsmittel kaufen? Bundeszentrum für Ernährung, 31.03.2025, via YouTube
Quellen
BGH-Urteil vom 29. Mai 2008 (Az.: I ZR 75/05) zum Vertrieb eines Diät- und Ernährungsprogramms in der Arztpraxis (zuletzt abgerufen am 16.06.2026)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Nahrungsergänzungsmittel online kaufen (zuletzt abgerufen am 16.06.2026)
IQVIA (2025): Mehr Nährstoffe, bitte! Update für den großen Markt der Nahrungsergänzungsmittel. Stand: Mai 2025 (zuletzt abgerufen am 16.06.2026)
Eibl K; Schulenburg D (2025): Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln - Grenzen der gewerblichen Tätigkeit. Praxis - Arzt und Recht - Folge 145. Rheinisches Ärzteblatt (2): 22
Dieser Inhalt ist im Rahmen des Online-Angebots www.klartext-nahrungsergänzung.de entstanden.



