Vegan oder tierisch? Woraus bestehen Vitaminkapseln?

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Nahrungsergänzungsmittel enthalten nicht nur Vitamine, Mineralstoffe oder Pflanzenextrakte. Aus welchen Zutaten bestehen die Kapselhüllen, was wird als Füllstoff verwendet?
Pillen, Kapseln und Tabletten liegen auf dem Tisch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hartkapseln können aus Gelatine (tierisch) oder Zellulose (vegan) hergestellt werden.
  • Weichkapseln für flüssige oder ölige Nahrungsergänzungsmittel sind meist aus Gelatine. Die pflanzliche Alternative besteht aus modifizierter Kartoffel- oder Maisstärke.
  • Als Ersatz für Laktose dienen oft Xylit oder Sorbit. Vor allem Sorbit hat in größeren Mengen abführende Wirkung.
  • Bei veganen Zusatzstoffen wie Zellulose oder Xylit ist eine gentechnische Herstellung möglich. Diese ist nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn das Ausgangsmaterial (Mais, Baumwolle) gentechnisch verändert wurde, nicht aber wenn gentechnisch veränderte Bakterien zur Produktion eingesetzt wurden.
  • Vegane Kapselhüllen (HPMC) waren zuletzt häufig mit verbotenem Ethylenoxid belastet.
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Kapselhüllen aus Gelatine

Die Gelatinekapsel ist die häufigste und kostengünstigste Kapsellösung für die Abfüllung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM). Standardmäßig wird dafür Rindergelatine verwendet. Unterschieden werden Kapseln aus Hartgelatine (meist Steckkapseln für trockene, pulverförmige Produkte) und solche aus Weichgelatine (dichte Kapseln für flüssige Produkte wie Omega-3-Kapseln mit Fischöl). Diese Gelatine enthält als Weichmacher zusätzlich Feuchthaltemittel wie Sorbit (E 420) und/oder Glycerin (E 422).

Pflanzliche Kapselhüllen

Da Verbraucher:innen immer öfter Wert auf vegetarische oder vegane Nahrungsergänzungsmittel legen, verwenden zahlreiche Hersteller anstelle von Kapselhüllen aus Gelatine für ihre Produkte pflanzliche Kapselhüllen. Häufig wird dafür Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC) verwendet, teilweise steht auch nur "pflanzliche Zellulose" in der Zutatenliste. Neuer ist Pullulan, welches durch Fermentation aus Stärke gewonnen wird.

Die „natürliche“ Zellulose (E 460) wird gewonnen, indem verholzte Pflanzenfasern aus der Baumwollverarbeitung gemahlen und anschließend sehr gründlich gesiebt werden. Diese Fasern können auch aus gentechnisch veränderter Baumwolle stammen, die in mehreren Ländern großflächig angebaut wird. Stammt die Zellulose direkt aus gentechnisch veränderter Baumwolle, ist sie kennzeichnungspflichtig.

Zellulose dient als Ausgangsstoff für viele weitere Zusatzstoffe in NEM, die wie HPMC für die Kapselhülle, aber auch als Füllstoff eingesetzt werden.

HPMC (E 464) wird im Labor aus Zellulose (beispielsweise auch aus Kiefernfaser) und Propylenoxid hergestellt. Hierbei können auch – ohne Kennzeichnungspflicht – gentechnisch veränderte Organismen (GMO) eingesetzt werden. Der Zusatzstoff wirkt im Körper als löslicher Ballaststoff. Er gilt nach aktuellem Stand als unbedenklich, kann in größeren Mengen (die aber mit NEM eher nicht erreicht werden) eine abführende Wirkung haben. HPMC-Kapselhüllen waren zuletzt häufig mit verbotenem Ethylenoxid belastet, wie das CVUA Stuttgart festgestellt hat. Ursache ist die unzulässige Begasung des Rohstoffs Zellulose. Zurückgerufene Produkte finden Sie hier.

Für Weichkapseln wird modifizierte Kartoffel- oder Maisstärke oft in Verbindung mit Carrageen aus Rotalgen (E 407) (auch: Seetang-Extrakt) verwendet, als Feuchthaltemittel dienen ebenfalls Sorbit oder Glycerin.

Pullulan (E 1204) ist ein geschmackloses, wasserlösliches Polysaccharid (Vielfachzucker), das vor allem für essbare Coatings und cellophanähnliche Folien aber auch für Kapseln, Tabletten oder Dragées verwendet wird. Für den Körper ist es unverdaulich und wird wieder ausgeschieden. Gewonnen wird Pullulan durch Fermentation aus hydrolysierter Stärke mit Hilfe eines Schimmelpilzes (Aureobasidium pullulans) .

 

Füll- und Trägerstoffe

Von den wertgebenden Mikronährstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen, von Fettsäuren oder Pflanzenextrakten sind in NEM in der Regel nur wenige Milligramm (oder sogar noch weniger) enthalten. Daher werden zusätzlich Träger- oder auch Füllstoffe benötigt, um Tabletten herzustellen oder Kapseln mit einem Pulver zu befüllen. Die Hauptaufgabe von Trägerstoffen ist es, einzelne Bestandteile eines Lebensmittels aneinander zu binden und z.B. für eine gleichmäßige Verteilung eines Vitamins in einem Pulver zu sorgen, bevor dieses zu einer Tablette gepresst wird.

Früher hat man bei Tabletten vor allem Laktose, also Milchzucker, verwendet. Da dieser aus Molke gewonnen wird, ist er nicht vegan.

Als alternative Trägerstoffe können beispielsweise die Lebensmittelzutaten Maltodextrin, Stärke oder Glukose verwendet werden.

Sorbit (E 420) ist ein Zuckeralkohol (Zuckeraustauschstoff) und dient in NEM als Trägerstoff oder Stabilisator für Vitamine. Ausgangsstoff für die Sorbit-Herstellung ist Stärke, die aus Mais, Kartoffeln oder Weizen gewonnen wurde. Der Abbau (Stärkeverzuckerung) wird mit Enzymen durchgeführt. Diese werden überwiegend biotechnologisch mit gentechnisch veränderten (gv-)Mikroorganismen gewonnen. Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Bakterien ist nicht kennzeichnungspflichtig.

Auch die Zuckeralkohole Erythrit (E 968) sowie Maltit bzw. Maltitol (E 965) werden als Träger- und Füllstoffe eingesetzt. Zu große Mengen von beiden können zu Bauchschmerzen, Durchfall oder Blähungen führen. Höchstmengen sind für beide nicht vorgeschrieben.

Dagegen sind chemisch modifizierte Stärken (E1404 - E1450), die auch als Trägerstoff fungieren können, Zusatzstoffe.

Viele Füllstoffe basieren auf chemischen Veränderungen von Zellulose, dazu gehören:

  • Mikrokristalline Cellulose
  • Methylcellulose (E 461)
  • Ethylcellulose (E 462)
  • Hydroxypropylcellulose (HPC, E 463)
  • Methylethylcellulose (E 465)
  • vernetzte Natrium-Carboxymethylcellulose (E 468)
  • enzymatisch (mit Hilfe von Bakterien - Trichoderma longibrachiatum) hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose (E 469)
  • Ethylcellulose (E462), Binde- und Füllmittel sowie Schutzüberzug
     

Xylit (E 967) dient in NEM als Füllstoff. Es ist ein natürlicher Zuckeralkohol, der auch in der menschlichen Leber hergestellt wird. Gewonnen wird Xylit aus Holzfasern (Birke, Buche) oder auch aus Maisspindeln (abgeerntete Maiskolben), Stroh oder Getreidekleie. Die Herstellung ist aufwändig und recht teuer. Auch Xylit kann mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden (nicht kennzeichnungspflichtig). Xylit (E 967) wird meist als Zuckeraustauschstoff eingesetzt.

Ein weiterer Füllstoff in NEM ist Polydextrose (E 1200). Hierbei handelt es sich um eine synthetische Verbindung aus Glukose (Traubenzucker), dem Zuckeralkohol Sorbit (s.o.) und Zitronensäure. Polydextrose ist unverdaulich und wirkt als Ballaststoff. Bei Aufnahme größerer Mengen hat es eine abführende Wirkung. Polydextrose wird auch anderen Lebensmitteln zugesetzt und vergrößert deren Volumen, ohne den Energiegehalt zu erhöhen. Eine gentechnische Herstellung ist möglich, eine Kennzeichnung ist nur erforderlich, wenn als Ausgangsstoff gentechnisch veränderter Mais verwendet wurde.

 

Zum Weiterlesen:

 

Quellen:


Eigene Marktrecherchen, Stand: 01.03.2023

Zusatzstoff-Datenbank der Verbraucher Initiative e.V. (abgerufen am 01.03.2023)

Transparenz Gentechnik transgen (abgerufen am 01.03.2023)

Roth HJ (2015): Arzneimittel – vegan oder nicht vegan? Ein Überblick über Tierisches und Menschliches im aktuellen Arzneischatz. Deutsche Apotheker Zeitung 40, S. 81

Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) vom 02.06.2021

Verordnung (EG) 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, Fassung vom 31.10.2022

BVL: Zusatzstoffe (abgerufen am 01.03.2023)

Scherbaum E et al. (2021): Lieber „Kemie“ statt Keime? – In der EU ist beides nicht zulässig. Teil 2: Pflanzenpulver und Nahrungsergänzungsmittel. CVUA Stuttgart, Stand: 28.07.2021

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