Stromanbieter grüüün: Zahlen Sie nach dem Lieferstopp mehr für Ihren Strom?

Stand: 29. Oktober 2026

Das Unternehmen grüüün hat mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben und stellt die Belieferung zum 31. Oktober 2026 trotzdem ein. Die Verbraucherzentralen prüfen eine Sammelklage gegen den Anbieter. Sind Sie betroffen? Dann melden Sie sich bei uns.

Auf einen Blick

  • Die Verbraucherzentrale prüft eine Sammelklage gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG, die hinter der Stromanbieter-Marke grüüün steht.
  • Ziel ist, dass Betroffene nicht auf den Mehrkosten für ihren neuen Stromvertrag sitzen bleiben.
  • Melden Sie sich für unseren NewsAlert an. Je mehr Betroffene sich melden, desto besser können wir einschätzen, ob und in welcher Form wir klagen.

Darum geht es

grüüün hat Anfang Oktober 2026 angekündigt, Privatkund:innen ab dem 31. Oktober 2026 nicht mehr mit Strom zu beliefern. Die Nachricht kam per E-Mail und über die Website, mit rund drei Wochen Vorlauf. Dabei hatte grüüün mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben. Nach eigenen Angaben hatte das Unternehmen im Juni 2026 rund 200.000 Kund:innen.

grüüün begründet den Schritt mit geplanten Gesetzesänderungen. Diese Gesetze sind noch nicht verabschiedet.

Nach unserer Auffassung ist grüüün weiter an seine Zusagen gebunden. Geplante Gesetzesänderungen gehören zum unternehmerischen Risiko des Anbieters und geben ihm kein Recht, die Verträge vorzeitig zu beenden. Die Bundesnetzagentur hat am 20. Oktober 2026 ein Aufsichtsverfahren gegen grüüün eingeleitet.

Stellt grüüün die Belieferung trotzdem ein, können Betroffene aus unserer Sicht Schadensersatz verlangen. Gemeint sind die Mehrkosten gegenüber den Preisen, die sie mit grüüün vereinbart hatten.

So erfahren Sie, wie es weitergeht

Je mehr Betroffene sich zum NewsAlert melden, desto besser können wir einschätzen, ob und in welcher Form wir klagen.

Wer sollte sich anmelden?

Der NewsAlert richtet sich an Sie, wenn

  • Sie einen Stromliefervertrag mit grüüün abgeschlossen haben,
  • grüüün Ihnen mitgeteilt hat, dass die Belieferung zum 31. Oktober 2026 endet, und
  • Sie für Ihren neuen Stromvertrag oder in der Grundversorgung mehr zahlen als bei grüüün.

Das gilt auch, wenn Sie das von grüüün empfohlene Wechselangebot der Naturwerke GmbH angenommen haben. Nach unserer Auffassung schließt die Annahme dieses Angebots Ansprüche gegen grüüün nicht aus.

Um wie viel Geld geht es?

Die Höhe der Mehrkosten hängt vom Einzelfall ab: vom Preis, den Sie mit grüüün vereinbart hatten, vom Preis Ihres neuen Tarifs und von Ihrem Stromverbrauch. Wer keinen neuen Vertrag abschließt, wird ab dem 1. November vom örtlichen Grundversorger beliefert. Die Grundversorgung ist häufig teurer. Auch das Wechselangebot der Naturwerke GmbH lag in den Fällen, die uns vorliegen, über den Preisen, die die Betroffenen mit grüüün vereinbart hatten.

Was Sie jetzt tun können

  • Widersprechen Sie der Einstellung der Belieferung schriftlich. Die Verbraucherzentralen bieten dafür einen Musterbrief an.
  • Vergleichen Sie das empfohlene Wechselangebot vor dem Abschluss mit anderen Tarifen.
  • Wählen Sie einen möglichst günstigen neuen Tarif und dokumentieren Sie den Preisvergleich, zum Beispiel mit Screenshots mit Datum, Postleitzahl, Verbrauch, Arbeits- und Grundpreis.
  • Halten Sie Ihren bisherigen Arbeits- und Grundpreis bei grüüün und die neuen Preise fest.
  • Sichern Sie Belege für die Preisgarantie: Auftragsbestätigung, Tarifblatt, Werbe-E-Mails, Screenshots aus dem Kundenportal.
  • Speichern Sie Vertragsunterlagen und Rechnungen außerhalb des Kundenportals.
  • Lesen Sie am 31. Oktober Ihren Zählerstand ab und fotografieren Sie ihn.
  • Prüfen Sie die Schlussrechnung im November.

Wie erfahre ich, ob die Verbraucherzentrale eine Sammelklage startet?

Melden Sie sich für unseren NewsAlert an. Wir informieren Sie, sobald wir eine Sammelklage einreichen. Ob wir klagen, machen wir unter anderem davon abhängig, wie viele Betroffene sich melden.

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.

Beratung & Angebote

Handwerker und Kundendienste

Wir beraten Sie vor Auftragserteilung zu Vertragsfragen – damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Bei Streit über Qualität, Umfang der Arbeiten oder überhöhte Rechnungen unterstützen wir Sie, die Situation zu prüfen und zu strukturieren. Auch bei Notdiensten helfen wir, typische Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung

Freizeit

Wir beraten Sie zu Verträgen rund um Freizeitangebote – zum Beispiel Abonnements oder Fitnessstudioverträge. Wenn Kündigung, Verlängerung, Preisänderungen oder besondere Umstände Fragen aufwerfen, erhalten Sie Orientierung zu Ihren Rechten. Außerdem helfen wir, typische Klauseln und Kostenfallen frühzeitig zu erkennen.

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Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung

Gewährleistung, Garantie & Reklamation

Wir beraten Sie, wenn gekaufte Produkte mangelhaft sind oder eine Reklamation nicht reibungslos läuft. Sie erhalten Klarheit zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sowie zu Fristen und typischen Missverständnissen. Außerdem zeigen wir, wie Sie Ansprüche wie Reparatur, Ersatz oder Rücktritt sinnvoll geltend machen.

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