Wir beraten Sie, wenn gekaufte Produkte mangelhaft sind oder eine Reklamation nicht reibungslos läuft. Sie erhalten Klarheit zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sowie zu Fristen und typischen Missverständnissen. Außerdem zeigen wir, wie Sie Ansprüche wie Reparatur, Ersatz oder Rücktritt sinnvoll geltend machen.
Wir beraten Sie vor Auftragserteilung zu Vertragsfragen – damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Bei Streit über Qualität, Umfang der Arbeiten oder überhöhte Rechnungen unterstützen wir Sie, die Situation zu prüfen und zu strukturieren. Auch bei Notdiensten helfen wir, typische Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren.
Wir beraten Sie zu Verträgen rund um Freizeitangebote – zum Beispiel Abonnements oder Fitnessstudioverträge. Wenn Kündigung, Verlängerung, Preisänderungen oder besondere Umstände Fragen aufwerfen, erhalten Sie Orientierung zu Ihren Rechten. Außerdem helfen wir, typische Klauseln und Kostenfallen frühzeitig zu erkennen.
Das Landgericht München I hat am 9. Juni 2021 geurteilt, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen die Rückzahlung des vollen Kaufpreises nicht pauschal unter Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweigern durfte.
Wenn Sie an der Jahresabrechnung oder Schlussrechnung erkennen, dass der Preis für Strom oder Gas gestiegen ist, der Anbieter es Ihnen aber nie mitgeteilt hat, können Sie sich mit unserem Musterbrief wehren.
Mehr Rechte – selbstbestimmter leben. Das Bundesteilhabegesetz regelt seit Januar 2020 die Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Der Ratgeber zeigt ganz praktisch den Weg, um Angebote zur Unterstützung beim Wohnen, in Ausbildung und Arbeit oder in der Freizeit optimal zu nutzen.